Fachwerkstatt montiert Winterreifen <4mm Profil

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
MarioF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fachwerkstatt montiert Winterreifen <4mm Profil

Guten Tag,

mit diesem Post möchte ich erfragen, ob sich eine Fachwerkstatt strafbar macht, wenn sie Winterreifen montiert, bei denen der Reifen vorne links 3mm, vorne rechts 2mm, hinten links 4mm und hinten rechts ebenfalls nur 2mm Profiltiefe besitzt.

Hinzu kommt, dass diese Winterreifen zusammen mit dem entsprechenden Auto diesen Sommer beim zugehörigen Autohaus gekauft wurden und als ein kompletter Satz Winterreifen ausgewiesen wurden.

Für mich as Laien - Polizeikommissaranwärter - kann das Autohaus zwar Winterreifen verkaufen, die durch die StVO bestimmte erforderliche Mindestprofiltiefe nicht erreichen, jedoch macht sich doch die Fachwerkstatt strafbar sobald sie diese montiert oder?

Erschwerend kommt hinzu, dass die Geschädigte (Fahrzeughalterin) - meine Mutter - in dem Glauben gelassen wurde, dass die vorhandenen Winterreifen 'gut' wären.

Können evtl. Entschädigungsforderungen abgeleitet werden?

Die Reifen wurden Mittwoch montiert, bereits heute - am Freitag - war der hintere rechte Reifen nach dem Befahren einer Bundesstraße, auf der gebaut wurde, platt. Diese habe ich dann gewechselt, fuhr anschließend zum Reifenservice bei uns in der Stadt und wurde auf die Misère hingewiesen. Somit wies mich ein unabhängiger KfZ-Meister daraufhin.

Ich hoffe hier im Forum an dieser Stelle Rat zu finden, denn meiner Meinung nach, hat sich die Fachwerkstatt strafbar gemacht.

Ich bitte um fachliche Kompetenz.

Wünsche allen ein schönes Wochenende!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht 1,6 mm und die empfohlene für Winterreifen 4 mm ( nicht gesetzliche)??

Gruß doko

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#2
 Von 
MarioF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Re,

ist dem wirklich so? Ich habe vorhin in der StVO nachgeschaut, aber nicht auf Anhieb die entsprechende Stelle gefunden und aus Zeitgründen die Suche abgebrochen.

Habe mich jetzt mal fix im Inet schlau gemacht und bin auf Folgendes gestoßen:

Wie groß ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe?


Sommerreifen mindestens 1,6 mm
Winterreifen mit Diagonalbauart mindestens 5 mm
Winterreifen mit Radialbauart mindestens 4 mm
Spikereifen mindestens 4 mm
Motorräder mindestens 1,6 mm (Ausnahme: Motorfahrräder mindestens 1 mm)


Quelle: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1002001.html


Andererseits sagt der ADAC wohl auch 1,6mm:

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter.

Quelle: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Fahrzeughaltung__nutzung/WR/default.asp?TL=2#atcm:8-97010

Nun, bin ich so schlau wie vorher und weiß nicht, was nun stimmt ;-( ...

-- Editiert von MarioF am 19.11.2004 19:10:54

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Ich würde hier mal eher der Aussage des ADAC vertrauen.
Die andere Meinung (www.oeamtc.at) gilt anscheinend für Österreich.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Nachtrag:
Fakt ist, dass das Verhalten der Werkstatt nicht in Ordnung ist.
Da aber in Deutschland keine Winterreifenpflicht besteht, sind es wohl tatsächlich die 1,6mm.

Die Frage dürfte aber grundsätzlich sein, ob eine Werkstatt tatsächlich verpflichtet ist, den Kunden auf eine zu geringe Profiltiefe hinzuweisen.

Persönlich verstehe ich das Verhalten nicht, weil man eher gewohnt ist, schon bei knappen 5mm zu hören, dass da "Neue" drauf müssten.
Diese Werkstatt ist anscheinend nicht daran interessiert, Geld durch den Verkauf von Neureifen zu verdienen.

Vielleicht kann ein/e Fachmann/-frau Auskunft geben.

-- Editiert von epoeri am 19.11.2004 20:51:00

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#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

ich frag mich warum die winterreifen so unterschiedlich abgefahren sind, ich hab mal in ner werkstatt gejobbt u. mir wurde gesagt das man zwar (bei laufrichtungsgebundenen reifen) von hinten nach vorne getauscht werden kann u. zurück. aber man drauf achten soll das die reifen paare hinten/ vorne gleich abgefahren sein sollen.

bei vl: 3mm vr 2mm
hl: 4mm u. hr 2mm

ergibt das das hr u. vr wohl od. übel vorne montiert waren. u. somit an der "hinterachse" was nicht stimmt.

frag aber mal in ner werkstatt nach, u. lass deine mutter nicht mehr zu dem verkäufer, wenn der was im kopf gehabt hätte hätte er auch sagen könnnen es sind keine wr dabei dafür verlang ich halt weniger.

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#6
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Laut STVZO § 36 (2) sind 1,6 mm vorgeschrieben.

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#7
 Von 
MarioF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Anworten,

ich war heute um 13h bei dem Verkäufer, er hat 4 neue (Rote Streifen waren noch auf den Reifen zu sehen) Winterreifen montiert.

Er hat nichts mehr zu dem Vorfall gesagt, sondern nur das jetzt neue drauf sind.

Wir hatten gestern Abends bereits stink sauer da angerufen.

Und ich bin nach meinen Recherchen zu dem Schluß gekommen, dass in Deutschland die Mndestprofiltiefe 1,6mm beträgt, wobei laut StVO keine Winterreifen Vorschrift sind, die Rechtssprechung jedoch bei der Nutzung von Sommerreifen im Winter regelmäßig eine Teilschuld bei unverschuldeten Unfällen festtellt.

Somit hat meine Mom jetzt neue Winterreifen, wie es aussieht ist jetzt aber die Spur geringfügig verstellt.

Och manno ... man müsste Kfz-Mechaniker sein um heutzutage beim Auto kaufen/warten etc nicht reingelegt zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

na dann hat der veräufer doch noch eingelenkt, glück gehabt.

nochmal zum thema unterschiedlich abgefahrene reifen, war nur aushilfe durfte nur "zuarbeiten", sollte aber immer drauf achten u. dem gesellen b.z.w chef besceidgeben wenn die reifen unterschiedlich runter sind. hatte das nurnoch im hinterkopf, von daher kann etwas sein muss aber nicht.

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