Fahren des Elektroroller unter Einfluss von Alkohol und Amphetamin

6. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Giulcoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren des Elektroroller unter Einfluss von Alkohol und Amphetamin

Vor kurzem wurde ich auf einem Elektroroller, den man sich überall in der Stadt ausleihen kann, von der Polizei angehalten, nachdem ich meinen Freund nur eine Straße zu seinem Elektroroller fahren wollte. Diese erfuhr durch Urintest und Pustetest, dass ich (der Fahrer des Elektrorollers) unter Einfluss von Amphetamin und Alkohol (0.5 pro mille) war. Mein Freund durfte gehen, aber ich musste auf die Polizeiwache um dort nochmal Blut abgenommen zu kriegen und Fragen zu beantworten. Der Polizist der mich befragte meinte nur das es kein Gerichtsverfahren geben wird, sondern es wird ein Brief zu mir nach Hause gebracht indem die Folgen meines Verhaltens stehen werden. Mit welchen Folgen kann ich rechnen? Das war das erste Mal das ich irgendwie von der Polizei angehalten wurde oder sonst aufgefallen bin. Während der Befragung des Polizisten habe ich gezeigt das ich den zukünftigen Konsum von Amphetaminen lassen möchte, könnte dies auch zu einer Minderung der Strafe führen? Ich bin noch in der Probezeit des Führerscheins, welche Folgen hat das auf meine Strafe?

-- Editiert von Moderator am 07.09.2020 02:49

-- Thema wurde verschoben am 07.09.2020 02:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn das Ganze noch als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24a StVG gewertet wird, dann gibt es ein Bußgeld in Höhe von 500€ zzgl. Gebühren, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Außerdem ist das ein A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit führt.

Sollte es Fahrauffälligkeiten gegeben haben, kann es insbesondere im Hinblick auf die Amphetamine auch noch eine härtere Strafe geben.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Giulcoo):
nachdem ich meinen Freund nur eine Straße zu seinem Elektroroller fahren wollte.


Zwei Personen auf einem E-Roller?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Giulcoo):
Ich bin noch in der Probezeit des Führerscheins, welche Folgen hat das auf meine Strafe?


Auf die Strafe als solche hat das keine Folgen, aber den Führerschein bist Du los, in jedem Fall dann, wenn die Blutprobe hinsichtlich Amphetamin einen Wert von min. 25ng/ml ergibt. § 46, Abs. 1 iVm. Anlage 4, Nr. 9.1. FEV.

Da ist dann auch nicht vorher eine MPU oder ein FÄG fällig, sondern die FE ist direkt zu entziehen. Du kannst sie neu beantragen, wenn Du 1 Jahr lang Abstinenz nachgewiesen hast und dann -vor der Neuerteilung- eine MPU bestanden hast. § 14, Abs. 2, Nr. 1 und 2 FEV.

Das hat alles insoweit nichts mit "Strafe" zu tun, sondern ist eine Entziehung wegen Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr, aufgrund des Konsums harter Drogen. Da versteht die Fahrerlaubnisbehörde keinen Spaß.

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