Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
dar joe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis

Hallo,


folgendes Problem: Fahren lassen ohne gültige Fahrerlaubnis

Die Geschichte:

Am 16. Juni 2011 waren Ich und meine Freundin und ein Kumpel ebenfalls mit seiner Freundin mit 2 Motorrädern unterwegs (Leichtkraftrad 125ccm). Bei einer Pause fragte mich meine Freundin ob sie mal kurz fahren darf. Sie ist dann auf einer 200m langen Straße die an einer Kläranlage endet ca. 4min gefahren. Auf der Straße ist kein Betrieb.
Dann hat Sie auf einer Kaum befahrenen Straße im Wald das Motorrad gewendet ( ca. 150m entfernt von uns) und dabei hat Sie das Motorrad ab gewirkt und eine Weile nicht an bekommen.
In dem Moment wo Sie nicht da war und versuchte das Motorrad zum laufen zu bringen kam ein Polizist auf einem Motorrad zu uns gefahren (Eine Person). Er sah mich und mein Freund mit seiner Freundin. Darauf hin fragte er mich wo meine Motorrad sei. In der Panik Antwortete Ich das meine Freundin damit gerade fährt.
Er sagt Okay und wünschte noch einen schönen Tag und fuhr wieder weg.

Ca. 1min Später kam meine Freundin wieder mit meinem Motorrad. Sie hat es sofort abgestellt und ich erzählte Ihr das ein Polizist da war.
Leider machten wir den Fehler und entfernten uns nicht zügig von der Stelle.
ca. 4 min Später kam der Polizist wieder zurück und dann hatten wir ein Problem. Er fragte meine Freundin ob Sie ein Führerschein hätte und Sie sagte Nein.

Dann ging der ganze Papierkram los, Fotos usw.

Ich und meine Freundin hatten nun eine Strafanzeige am Hals.


Wichtige Fakten:

- Der Polizist hat meine Freundin nicht fahren sehen oder hören
- Wir musste vor Ort keine Aussage machen oder etwas Unterschreiben
- Fotos wurden gemacht
- Personalien aufgenommen

Mein Problem.
-> an diesem 16. Juni 2011 hatte ich genau noch 8 Tage Probezeit überstehen.


Heute kam Post von der Polizei. Die mündliche bzw. schriftliche Anhörung steht bevor.


Wie um Himmelswillen soll ich mich jetzt verhalten?
Bin auf meinen Führerschein angewiesen!


Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Mit Ihrem Führerschein hat das doch gar nichts zu tun. Ich habe noch nie gehört, das in solchen Fällen ein FS-Entzug ausgesprochen wurde. Nur die Freundin hat im Falle einer Verurteilung mit ca. 9 Monaten Erteilungssperre für den FS zu rechnen. Sie selbst werden allenfalls eine Geldstrafe oder Sozialstunden (Jugendstrafrecht) kriegen. Ansonsten steht es Ihnen völlig frei, sich zu äußern oder nicht - zu Polizeivorladungen muß niemand hingehen und äußern muß man sich als Beschuldigter grundsätzlich nie, nicht mal vor Gericht. Eine Verurteilung ist aber recht wahrscheinlich - der Polizist wird bezeugen, daß Sie ihm gesagt haben, Ihre Freundin führe gerade mit dem Motorrad. Das genügt als Beweis vollständig. Insofern sollten Sie überlegen, ob ein Geständnis nicht besser wäre: Sie hätten dann eine reelle Chance auf eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO oder den §§ 45 u. 47 im JGG .

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#2
 Von 
dar joe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wäre es besser die Tat zuzugeben und auf eine milde Strafe oder Verfahrenseinstellung zu hoffen?

mfg

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wie mein Vorredner schon schreibt, ist bei dir mit keinen Entzug zu rechnen, höchstens ein Fahrverbot.
Bei deiner Freundin sieht das schon anders aus, hier ist bei einer Verurteilung und Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mit einer Geldstrafe im Bereich von ca. 30 TS zu rechnen, dazu 7 Punkte, auch wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis hat, zudem kann eine Sperrfrist für die Erwerbung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Dir dort auch eine Geldstrafe und ebenfalls 7 Punkte, dazu kommt noch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Bei Anwendung des Jugendstrafrechts, kommt es anstatt zur Geldstrafe, zu Sozialstunden.

Zitat:
Also wäre es besser die Tat zuzugeben und auf eine milde Strafe oder Verfahrenseinstellung zu hoffen?

Auch eine milde Strafe hat die Probezeitmaßnahmen zu Folge, jendenfalls bei dir.
Eure Bemühungen sollten sich zur Einstellung nach §153a StPO richten.

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-- Editiert am 02.07.2011 17:50

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

ich muß mich korrigieren - da auch das Zulassen des FoF als A-Verstoß aufgelistet ist, gibt es doch Konsequenzen für den FS des TE. Andreas hat sie schon aufgezählt (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung). Die Chance, da drumrum zu kommen, ist recht hoch - bei einer Einstellung des Verfahrens passiert das alles nämlich nicht. Noch ein Argument für ein Geständnis...

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
dar joe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Dir dort auch eine Geldstrafe und ebenfalls 7 Punkte, dazu kommt noch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre"

Egal ob Jugend - oder Erwachsenenstrafrecht?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Bei Anwendung des Jugendstrafrechts, entfällt die Geldstrafe und es kommt zu Sozialstunden, die 7 Punkte und das Aufbauseminar, sowie die Probezeitverlängerung komme auch hier zum Tragen.

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#7
 Von 
dar joe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich steck so in der Schei... :-(

Also lieber zugeben meint Ihr, und hoffen.
Aber wenn ich es zugebe kommt halt der Stein richtig ins Rollen.

Wenn nicht könnte ich ja glück haben das dass Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird.




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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der Stein rollt schon. Eine Einstellung mangels Beweisen können Sie vergessen. Dafür könnten Sie insofern Pech haben, als das der zuständige Staatsanwalt bei einem nicht geständigen Täter dann eine Einstellung wegen Geringfügigkeit eher nicht in Betracht ziehen wird...

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#9
 Von 
dar joe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Fazit:

Tat gestehen wenn ich das jetzt alles Richtig herauslese.

Was anderes bleibt mir nicht übrig oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

das wäre die klügste Variante.

Gruß vom mümmel

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#11
 Von 
dar joe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Denke wir werden uns einen Anwalt nehmen.

Achso, Ich bin 18 und meine Freundin 16 Jahre alt

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

aber Sie wissen schon, daß Sie den selbst bezahlen müssen? Und ein Anwalt darf nicht mehrere Angeklagte vertreten. Rechnen Sie pro Anwalt also mit 400 bis 600 Euro. Rechtsschutzversicherungen zahlen das nicht und Prozeßkostenhilfe gibt es in Strafsachen auch nicht.

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