Hi, ich habe einen B Klasse Führerschein nach 1999 gemacht. Soweit ich das verstehe, kann ich jeden Anhänger bis 750kg hinten dranhängen, solange das Gespann nicht mehr als 3,5t wiegt.
Jetzt meine Frage: Mein Auto darf nur 550kg ungebremst ziehen. Kann ich dann auch einen Anhänger der mit 750kg angegeben ist ziehen, wenn ich diesen allerdings nicht voll belade? Also beispielsweise nur eine Couch oder so transportiere, die unter 550kg wiegt?
Danke und Liebe Grüße
Fahren mit Anhänger
12. Januar 2016
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Frage vom 12. Januar 2016 | 13:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahren mit Anhänger
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#2
Antwort vom 12. Januar 2016 | 14:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Ah ok, also Anhänger und Ladung. Und was in den Papieren vom Anhänger steht, ist dann egal ja? Also dass dort steht 750kg?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#4
Antwort vom 12. Januar 2016 | 14:55
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
ZitatHi, ich habe einen B Klasse Führerschein nach 1999 gemacht. Soweit ich das verstehe, kann ich jeden Anhänger bis 750kg hinten dranhängen, solange das Gespann nicht mehr als 3,5t wiegt. :
Du darfst Gespanne bis 3,5 Tonnen fahren. Der Anhänger inc. Last muss dabei leichter sein als das Zugfahrzeug.
#5
Antwort vom 12. Januar 2016 | 17:16
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDu darfst Gespanne bis 3,5 Tonnen fahren. Der Anhänger inc. Last muss dabei leichter sein als das Zugfahrzeug. :
Teil 1, ja.
Teil 2, nein
Der Anhänger inkl. Ladung darf durchaus mehr wiegen als das Zugfahrzeug, sofern Anhängelast, Stützlast und Gesamtmasse nicht überschritten werden.
(Beim "nackten" Klasse B aber eher unzutreffend)
#6
Antwort vom 14. Januar 2016 | 10:28
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Es geht hier aber nun einmal um Klasse B, meine Antwort bezieht sich also ausschliesslich duf den Fragesteller und nicht darauf was andere dürfen die eine andere Erlaubnis haben.
-- Editiert von micbu am 14.01.2016 10:29
#7
Antwort vom 14. Januar 2016 | 12:12
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Wenn wir schon Rosinen lesen wollen, auch bei reiner Klasse B darf der Hänger inkl. Ladung mehr wiegen als das Zugfahrzeug!
Es muss nur ein Fahrzeug gefunden werden, welches weniger als 750 kg wiegt und eine entsprechende Anhängelast hat.
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