Fahren mit Elektro Scooter

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
FSKsta
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 19x hilfreich)
Fahren mit Elektro Scooter

Hallo zusammen.

Verrückten Tag gestern gehabt und da sind einige Fragen offen.
Also kurz zu mir. Bin 29 Jahre alt und habe seit Geburt an eine Behinderung. Durch diese Behinderung ist es mir verwehrt geblieben einen Führerschein zu machen. Sprich ich hatte nie einen Führerschein.
Vor drei Wochen habe ich mir dann aber überlegt mir einen Elektro Roller zu besorgen. Sieht aus wie ein kinder Roller aber eben mit Motor. Die maximale Geschwindigkeit beträgt ( 24 km/h ) mit mir ( Körpergewicht ) fährt er maximal 20 km/h. Nun ja bin damit auf dem Weg zum einkaufen und fuhr damit auf dem Gehweg. Nach dem einkaufen Fing mich dann die Polizei ab. Sie erkundigten sich nach all den Sachen wie Führerschein usw. Dies verneinte ich dann gleich und versuchte aber noch alles um mich etwas rauszureden. Half alles nichts, ich wurde festgenommen. Der eine Beamte ist dann mit dem Scooter dann Zur Wache gefahren und ich würde abgetastet und hinten ins Auto gesetzt. Auf der Wache würde mir dann alles abgenommen ( Tasche Inhalt Hosentasche usw ) ich wurde gefragt ob ich eine Aussage machen will oder nicht. Dachte da eigentlich nicht dran das die Beamten da so ein Riesen Heck meck machen. Aber falsch gedacht. Ich habe laut Aussage der Beamten nun eine Anzeige wegen fahren ohne fuhrerscheins und irgendwas ( fällt der Name nicht mehr ein ) wegen der nicht Anmeldung eines " Kraftfahrzeugs ". Außerdem wollten die Beamten eine Rechnung die ich Ihnen vorbeibringen wollte ( war zu Hause ) und sie begleitet mich in die Wohnung obwohl ich das eigentlich nicht wollte.

Nun aber meine Frage. Die Beamten haben das meiner Meinung so hoch getrieben, das ich nun etwas verunsichert bin. Was dort mir den jetzt für eine Strafe? Ich habe auch von meiner Aussage keinerlei Durchschlag bekommen oder sonst was. Habe zwar 4 Sachen unterschieben ( weis aber nicht mehr was genau ) wegen der Aufregung. Außerdem haben sie mein Handy genommen und eine imei Überprüfung gemacht, dürfen sie das ? Und was suchen sie da ?

Für mich persönlich ist das ganze Vorgehen im Nachhinein etwas übertrieben aber naja jeder macht halt seinen Job.

Ich würde mich freuen von euch was zu lesen.

Lieben Gruß

-- Editiert von Moderator am 23.07.2017 17:22

-- Thema wurde verschoben am 23.07.2017 17:22

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Was dort mir den jetzt für eine Strafe? Ersttäter kriegen für Fahren ohne Führerschein in der Regel 30 Tagessätze Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FSKsta
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo muemmel

Danke für die schnelle Antwort. Also 30 Tagessätze wäre zumindest mal ne Lehre.
Aber nichts desto trotz finde ich die Vorgehensweise und auch die Strafe etwas übertrieben.
Kannst du mir sagen wie lange so was dauern kann, bis man da ein Bescheid oder einen Termin für die Verhandlung bekommt. Oder besser gesagt was sind die nächsten Schritte die auf mich zukommen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun, je nach Auslastung des örtlichen Gerichtes wird in ein paar Wochen bis ein paar Monaten ein Strafbefehl kommen (ein Urteil, welches per Post zugestellt wird).
Oder besser gesagt was sind die nächsten Schritte die auf mich zukommen Warten und Geld für die Strafe beiseitelegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FSKsta
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 19x hilfreich)

Aber doch interessant das das werten von einen Elektro Roller mit 20 km/h und ein Auto gleich sind. Aber gut wir werden sehen was kommt. Falls jemand noch andere antworten hat gerne her damit. Es beruhigt mich dann schon

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von FSKsta):
Aber doch interessant das das werten von einen Elektro Roller mit 20 km/h und ein Auto gleich sind.

Wenn eine Fahrerlaubnis fehlt, dann fehlt die. Ob das dann ein Roller ist oder ein 40-Tonner ist egal.



Zitat (von FSKsta):
versuchte aber noch alles um mich etwas rauszureden.

Je nach dem was da an "rausreden" versucht wurde, war das auch der Auslöser für die Mitnahme zur Wache und den Eigentumsableich.



Zitat (von FSKsta):
wegen fahren ohne fuhrerscheins und irgendwas ( fällt der Name nicht mehr ein ) wegen der nicht Anmeldung eines " Kraftfahrzeugs "

Ich vermute mal "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz".
Ich nehme an, das das Teil kein Nummernschild von einer Versicherung hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FSKsta
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 19x hilfreich)

Hey. Ja genau Nummernschild hat es kein weil es keine Straßen Zulassung hat. Im Nachhinein ärgere ich mich total das ich mir so ein Teil gekauft habe

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Hmmm... ich habe mir jetzt etliche Anzeigen dieser Dinger mal angeschaut, da steht aber überall dabei, dass keine Straßenzulassung vorliegt. Schon da hätte man aufmerksam werden können...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Grben
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie hoch war die strafe also Bußgeld

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#10
 Von 
fb512483-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Warten Sie den 17.5. ab. Dann weiß man mehr.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Auch dann wird der verlinkte Scooter keine Straßenzulassung haben.

0x Hilfreiche Antwort

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