Hallo,
Gesetz dem Fall man fahre mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen und wird von der Polizei angehalten. (Blöderweise sei man gerade auf dem Weg zu der Adresse, an die die richtigen Kennzeichen per Post gesendet wurden.) Mit welcher Strafe hätte der Beifahrer zu rechnen? Wenn überhaupt?
Danke im Vorraus
Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Dabei dürfte es sich um einen Verstoß gegen § 10 FZV handeln, wenn die Kennzeichen bereits erteilt waren, d.h. das Fahrzeug zugelassen war, nur die Kennzeichen noch nicht angebracht waren.
Dafür wird nach BKat 179a ein Bußgeld von 40€ verhängt.
Wenn das Fahrzeug noch gar nicht zugelassen war, dann handelt es sich um eine Straftat (z.B. Fahren ohne Versicherungsschutz), die erheblich schwerer bestraft wird.
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Danke für die schnelle Antwort.
Also würde jetzt auf den Beifahrer selbst keine Strafe zukommen?
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So lange er nur Beifahrer und nicht Halter / Eigentümer des Wagens war erwartet ihn keine Strafe.
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