Fahren o. Fahrerlaubnis

29. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
MathiasK.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahren o. Fahrerlaubnis

Hallo K. ist volljährig und Student und nur Mofascheinbesitzer, wurde jedoch bei einer Kontrolle mit einem Roller der laut Papieren mit 45km/h gelistet ist, angehalten und kontrolliert.


Getestet wurde dies nicht, auf die Frage nach sonstigen Papieren die eine geringe Geschwindigkeit(Drosselung) bestätigte sagte K. das er nicht sicher sei, da er sonst nicht mit dem Roller fuhre, sondern sein Bruder und das er deshalb gucken müsste, diese ihm aber beim Kauf als "25er" verkauft wurde.

K. bekam daraufhin ein Schreiben direkt bei der Kontrolle, das er x-Tage Zeit hat um sich bei der zuständigen Wache zu melden samt Schein, ansonsten würde eine Strafanzeige wegen F.o.F. erstattet.

Es stellte sich heraus das Drossel entgegen seiner Vermutungen und der Beteuerungen des Verkäufers nicht eingebaut ist, und eine derartige schriftliche Bestätigung nicht in den sonstigen Unterlagen dabei war.

Womit muss K. nun rechnen?
K. ist bisher gänzlich straffrei und bafög-beziehender Student, muss K. nun mit einer Haftstrafe rechnen?


Mit freundlichen Grüßen


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wenn keine Einstellung nach § 153a StPO , dann Geldstrafe im Bereich um die 30 Tagessätze.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MathiasK.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei Bafög-Einnahmen in Höhe von ~630€ würde das heißen, 600€ Strafe?

Gibt es keinerlei Möglichkeit dagegen vorzugehen, eine derartige Strafe würde für K. ein massiven Einschnitt bedeuten, bis hin zur Mietzahlungsunfähigkeit?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Es stellte sich heraus das Drossel entgegen seiner Vermutungen und der Beteuerungen des Verkäufers nicht eingebaut ist


Nur mal aus Neugier, K hat auch nie mal so nebenbei auf den Tacho geschaut und gemerkt, daß er schneller unterwegs ist als es eigentlich der Fall sein dürfte?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
K. das er nicht sicher sei, da er sonst nicht mit dem Roller fuhre, sondern sein Bruder und das er deshalb gucken müsste, diese ihm aber beim Kauf als "25er" verkauft wurde.


K hat also wenig bis kein Geld, kauft aber einen Roller als "25er" ohne zu prüfen, ob der gelieferte Roller auch dem geauften entspricht und überlässt den vom Mund abgesparten Roller dann ständig dem Bruder. Ist klar ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
K. das er nicht sicher sei, da er sonst nicht mit dem Roller fuhre, sondern sein Bruder und das er deshalb gucken müsste, diese ihm aber beim Kauf als "25er" verkauft wurde.


K hat also wenig bis kein Geld, kauft aber einen Roller als "25er" ohne zu prüfen, ob der gelieferte Roller auch dem geauften entspricht und überlässt den vom Mund abgesparten Roller dann ständig dem Bruder. Ist klar ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Womit muss K. nun rechnen?


..dass der Bruder ebenfalls ein Strafverfahren an den Hals bekommt...wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis :sad:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Gibt es keinerlei Möglichkeit dagegen vorzugehen, eine derartige Strafe würde für K. ein massiven Einschnitt bedeuten, bis hin zur Mietzahlungsunfähigkeit? Nö. Es gibt kein Recht, straflos Straftaten zu begehen, wenn man wenig Geld hat. Hingegen stehen ihm ja die Möglichkeiten der Ratenzahlung und der Umwandlung in gemeinnützige Arbeit zur Verfügung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MathiasK.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.
K. findet das ein Teil der Antworten hier absolut unpassend waren und nicht weiterhelfen.
So ist die Frage nach dem Tacho etc. absolut irrelevant, da K. den Roller ausnahmsweise fuhr, da er sonst die öffentlichen Verkehrsmittel aus vielerlei Gründen bevorzugt.

@muemmel

Es wurde nicht nach straffreiheit gefragt, sondern ob bei K. die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigung finden würden.
Somit wäre der Vorteil unnötig gewesen, aber trotzdem Danke.
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Wie soll K. sich nun verhalten, und wie genau wird der Ablauf nach diesen zehn Tagen sein?
Wie genau ist dort der Ablauf, muss K. sich einen Anwalt suchen und und und...?

K. hatte noch nie mit der Polizei oder einem Gericht zu tun, kennt somit die Abläufe nicht.


Apropos Einstellung, besteht für K. ein Hauch einer Chance der Einstellung nach § 153a StPO , und was würde etwas derartiges begünstigen?

Wäre K. dann vorbestraft, sodass jeglicher Job der mit einem Beamtenstatus einhergeht somit gänzlich verwehrt wäre?
K. ist Lehramtsstudent und hat schon des öfteres gehört, das Personen im öffentlichen Dienst jegliche Chance auf Einstellung verlieren.
Muss K. nun seine Zukunftsperspektiven neu ordnen oder eine Auswanderung in Blick nehmen, sofern er immer noch an seinem Berufswunsch festhält?

K. las woanders von einer jungen Frau die sich bei der Polizei beworben hatte, und nach notgedrungenem (um schaden von sich abzuwenden) Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und der danach jegliche Einstellung verwehrt geblieben ist.


K. macht sich sorgen.




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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
K. findet das ein Teil der Antworten hier absolut unpassend waren und nicht weiterhelfen.


damit muss man in einem Diskussionsforum rechnen...wenn dir das nicht passt, geht zu einem Anwalt

quote:
sondern ob bei K. die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigung finden würden.


werden sie doch, dass ist Schließlich Sinn der Tagessätze...

quote:
K. macht sich sorgen.


von dir selbst nur in der dritten Person zu sprechen sollte dir viel mehr Sorgen machen...

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll K. sich nun verhalten, und wie genau wird der Ablauf nach diesen zehn Tagen sein?
Wie genau ist dort der Ablauf, muss K. sich einen Anwalt suchen und und und...?
K. hatte noch nie mit der Polizei oder einem Gericht zu tun, kennt somit die Abläufe nicht. <hr size=1 noshade>


Wenn K nicht von sich aus zur Polizei geht, wird er wahrscheinlich demnächst eine Einladung zu einer Vernehmung erhalten.
Wenn die da ist, kann K sich überlegen, ob er da hin geht oder nicht.
Bei einer Vernehmung besteht immer die Gefahr, sich durch eine unbedachte Äußerung tiefer reinzureiten (hier z.B. könnte leicht aus einem fahrlässigen FoF ein vorsätzliches FoF werden).
Ein Anwalt wird daher sehr wahrscheinlich zu einer Aussageverweigerung raten.
Andererseits ist eine Vernehmung auch eine Gelegenheit, Einsicht zu zeigen und den Vorfall zu bedauern.
Die Beauftragung eines Anwalts würde ich persönlich als unwirtschaftlich ansehen, da bei solchen Bagatellfällen die Anwaltskosten i.d.R. höher sind als die zu erwartende Strafe. An den Fakten (Roller zu schnell) kann auch ein Anwalt nichts ändern.

quote:<hr size=1 noshade>Apropos Einstellung, besteht für K. ein Hauch einer Chance der Einstellung nach § 153a StPO , und was würde etwas derartiges begünstigen? <hr size=1 noshade>

Eine Chance besteht immer. Ein von Einsicht getragenes, glaubhaftes Geständnis kann hilfreich sein. (Wobei man wieder aufpassen muss, dass man nicht aus Versehen gesteht, dass man absichtlich ohne Füherschein gefahren ist.)

quote:<hr size=1 noshade>Wäre K. dann vorbestraft, sodass jeglicher Job der mit einem Beamtenstatus einhergeht somit gänzlich verwehrt wäre?
K. ist Lehramtsstudent und hat schon des öfteres gehört, das Personen im öffentlichen Dienst jegliche Chance auf Einstellung verlieren.
Muss K. nun seine Zukunftsperspektiven neu ordnen oder eine Auswanderung in Blick nehmen, sofern er immer noch an seinem Berufswunsch festhält?
K. las woanders von einer jungen Frau die sich bei der Polizei beworben hatte, und nach notgedrungenem (um schaden von sich abzuwenden) Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und der danach jegliche Einstellung verwehrt geblieben ist. <hr size=1 noshade>

K macht sich zu viele Sorgen.
Ich habe jetzt keine Lust, die Feinheiten des Bundeszentralregisters zu erklären. Aber solange K nicht bei der Polizei, dem Verfassungsschutz, als Berufssoldat oder im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten will, wird der jetzige Vorfall Null Auswirkungen haben.
Außerdem werden Einträge in Registern ja auch irgendwann gelöscht. Und da K ja erstmal zu Ende studieren muss und dann noch ein Referendariat machen muss, werden etwaige Einträge womöglich schon gelöscht sein, wenn es an die Verbeamtung geht.

quote:<hr size=1 noshade>K. macht sich sorgen. <hr size=1 noshade>

Wenn K ein dermaßen schwaches Nervenkostüm hat, dann sollte K unbedingt an sich arbeiten.
(Ist nicht böse gemeint, denn Belastbarkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um später ein guter Lehrer zu sein. Und da sehe ich Nachholbedarf.)





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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 31.10.2013 02:53

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