Fahren ohne Fahrerlaubins Mofa

1. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Milchgraf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubins Mofa

Hallo zusammen,
ich wurde vor 2 wochen mit meinem roller erwischt er fuhr anstatt der erlaubten 25 etwa 50 km/h
die polizei hat mich angehalten ...
gestern kam dann ein brief von der zuständigen polizeidienststelle mit einem fragebogen
"schriftliche äußerung als beschuldigter"
ich weiß jetzt erstmal nicht viel damit anzufangen weil ich noch nie davon gehört habe das es sowas für ein vergehen mit dem mofa gibt...
naja aufjedenfall ist dies mein erstes vergehen und auf dem bogen gibt es halt folgende sachen zum ankreuzen..
1. ich möchte mich äußern
2. ich gebe die straftat zu
3. ich gebe die straftat nicht zu
4. ich möchte von der polizei vernommen werden
5. ich möchte mich nicht äußern
6. ich werde einen verteidiger/anwalt mit der wahrnehmung meiner interessen beauftragen
7. mit der einstellung des verfahrens gegen ein bußgeld wäre ich einverstanden
8. auf die rückgabe von bei mir sichergestellten einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren vernichtung/verwertung einverstanden

also so aus reinem bauchgefühl würde ich 2. und 7. ankreuzen
nur meine frage ist nun wird das verfahren dann wirklich eingestellt oder kommt das auf die lust und laune der polizisten an ob die das so hinnehmen das ich n bußgeld bezahle und gut ist..!?
eine weitere frage ich habe etwa eine woche BEVOR ich erwischt wurde meinen autoführerschein bestanden (B18 da sich B17 nicht mehr gelohnt hätte werde am 2.8 18) ist der schein nun in gefahr un werde ich ihn morgen vom straßenverkehrsamt ausgehändigt bekommen ?
ich hoffe mir kann hier jemand helfen
mfg.
Graf

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Milchgraf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
>Fahren ohne Fahrerlaubins Mofa
stand da nicht punkt 9. drauf: ich habe nichts gemacht und kann garnichts dafür?

wie schafft es jemand wie du sich hier anzumelden frage ich mich da... auf solche antworten kann ich gut und gerne verzichten !
bitte nur noch ernst gemeinte antworten posten die mir auch wirklich was bringen !!!

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#3
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Milchgraf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also weiterhin...
wer mir wirklich helfen kann soll schreiben wer nur irgendwelche sprüche loswerden will wird ignoriert so einfach ist das... tolle begrüßung hier im forum muss ich sagen bekommt man direkt nen tollen eindruck !

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
wird das verfahren dann wirklich eingestellt oder kommt das auf die lust und laune der polizisten an ob die das so hinnehmen das ich n bußgeld bezahle und gut ist..!?
Darüber entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Die Einstellung des Verfahrens gegen Bußgeld oder Ableistung von Sozialstunden ist durchaus möglich, aber nicht garantiert.

quote:
ist der schein nun in gefahr un werde ich ihn morgen vom straßenverkehrsamt ausgehändigt bekommen ?
Kommt drauf an ob die Führerscheinstelle Wind von der Sache bekommen hat. Sollte die Polizei der Führerscheinstelle den Vorfall gemeldet haben wird sie Dir vor Abschluss des Verfahrens keine Fahrerlaubnis erteilen. Andernfalls spricht natürlich nichts dagegen Dir den Führerschein auszuhändigen.

Da Du zum Zeitpunkt des Vergehens noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis (auf Probe) gewesen bist wird es keine Probezeitmaßnahmen geben.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 01.08.2010 20:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Milchgraf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Kommt drauf an ob die Führerscheinstelle Wind von der Sache bekommen hat. Sollte die Polizei der Führerscheinstelle den Vorfall gemeldet haben wird sie Dir vor Abschluss des Verfahrens keine Fahrerlaubnis erteilen. Andernfalls spricht natürlich nichts dagegen Dir den Führerschein auszuhändigen.

Da Du zum Zeitpunkt des Vergehens noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis (auf Probe) gewesen bist wird es keine Probezeitmaßnahmen geben.


endlich mal eine antwort mit der man auch was anfangen kann !
danke okay ich werd mein glück morgen aufjedenfall versuchen werd dann hier posten obs geklappt hat oder nicht ^^
aber mit den anwortmöglichkeiten liege ich doch richtig mit 2 & 7 oder?
also das sind doch die "besten" !?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
aber mit den anwortmöglichkeiten liege ich doch richtig mit 2 & 7 oder?
Denke ich auch. Die Straftat zu leugnen ist zwecklos, da die Fakten auf dem Tisch liegen. Eine Einstellung des Verfahrens, fast egal zu welchen Bedingungen, wäre das beste was Dir in dieser Situation passieren könnte. Immerhin bliebe Dir dann ein Eintrag im VZR mit seinen Punkte erspart. Das Ankreuzen von Punkt 7 garantiert aber nicht dafür, dass das Verfahre auch tatsächlich eingestellt wird. Dies ist eine Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft.

Den Roller solltest Du so schnell wie möglich zurückbauen und nicht mehr in Betrieb nehmen bevor dies geschehen ist. Die Polizei hat Dich nun auf dem Kieker und für einen Wiederholungstäter tendieren die Chance auf Einstellung des Verfahrens gegen Null.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#9
 Von 
Milchgraf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

roller ist bereits zurückgebaut fährt wieder 25 km/h
wenn ich dann morgen den führerschein bekommen sollte werd ich den in die werkstatt geben damit die n 50er draus machen sprich soweit entdrosseln un ummelden wenn nich werd ich wohl ersma mofa fahrer bleiben..
wenn das verfahren eingestellt werden würde.. wie lange müsste ich dann warten bis ich meinen schein abholen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wie lange es dauert bis das Verfahren abgeschlossen oder eingestellt wird kann hier niemand voraussagen.

Sobald das Verfahren ohne die Verhängung einer Sperrfrist abgeschlossen wird wird Dir die Fahrerlaubnis erteilt werden. Wenn Du Glück hast ist keine Meldung an die FEB ergangen und Du bekommst heute Deinen Führerschein.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
danke okay ich werd mein glück morgen aufjedenfall versuchen werd dann hier posten obs geklappt hat oder nich
Was ist denn nun mit dem Versprechen uns hier auf dem Laufenden zu halten? Hast du das begehrte Kärtchen nun bekommen oder nicht?

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Milchgraf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was ist denn nun mit dem Versprechen uns hier auf dem Laufenden zu halten? Hast du das begehrte Kärtchen nun bekommen oder nicht?


tut mir leid ich war den ganzen tag auch achse :P
japp ich habe ihn bekommen ganz ohne probleme :)
jetzt mal schaun was die liebe staatsanwaltschaft noch sagt aber ich bin froh das ich den lappen jetz hab un den kan man mir deswegen auch ncih mehr wegnehmen :)
danke für deine antworten freudenfeuer wenigstens einer der die sache hier ernst nimmt :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
tut mir leid ich war den ganzen tag auch achse
OK. Das kann ich gerade so akzeptieren. ;)

Vielen Dank für die Rückmeldung. Herzlichen Glückwunsch zum Führerschein und allzeit gute Fahrt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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