Fahren ohne Fahrerlaubnis - Sperre und Geldstrafe

9. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mikels
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Sperre und Geldstrafe

Hallo,

mir ist da vor nun mehr drei Jahren ein Missgeschick passiert: Ich bin ohne erforderlicher Fahrerlaubnis einen 50ccm-Roller gefahren, zu allem Überfluss hatte ich noch Restalkohol im Blut - daruber war ich auch alles andere als Glücklich. Es ist zum Glück alles gut gegangen. Das daraus resultierende Urteil war: 10 Monate Führerscheinsperre, sowie 600EUR Geldstrafe.

Nun bin ich gerade dabei den Mopedschein für entsprechendes Gefährt zu machen, konnte es aber nicht abwarten und bin eine Runde mit dem Roller gedreht und wurde auch gleich vom Freund und Helfer angehalten :( nunja. Diesmal lautete das Urteil: 12 Monate Sperre und 2100EUR Geldstrafe, obwohl nix weiter passiert ist. Es war - sonst - alles Ordnungsgemäß.
Vom prinzip her is nen Roller ja nix anderes als nen Fahrrad mit Motor, auch die 50ccm's. Also nicht so schwerwiegend wie vielleicht ein PKW.

Nun die Frage: Würde es sich lohnen da, bei eindeutiger Lage, Revision oder Berufung einzulegen da mir die Geldstrafe unverhältnismässig hoch erscheint!? Die Sperre ist klar, das geht nicht anders. Frühestens nach drei Monaten kann eine Kürzung beantragt werden. Da würden mich die Vorraussetzungen mal Interessieren.

Da ich um die Zahlung wohl nicht rumkomme, ich aber nicht Multimillionär bin oder ähnliches, kann ich diese Summe unmöglich mit einmal begleichen. Es gibt doch die Möglichkeit der Ratenzahlung pro Monat: Ist es wirklich erforderlich den im Fragebogen erwähnten Gehaltsnachweis und den ganzen anderen Rest mit anzugeben? Was denken die? Das sie dann sagen können - Haha: musst doch alles sofort bezahlen?!

Vielen Dank für Eure, Ihre Hilfe.

=Mikels=

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

ohne die Anzahl der Tagessätze zu kennen, kann man das kaum beurteilen. 30 TS zu 70 Euro, 70 TS zu 30 Euro - das macht einen ziemlichen Unterschied.
Das Gehalt muß für einen Antrag auf Ratenzahlung selbstverständlich angegeben werden. Ich weiß auch nicht, wo da Ihr Problem liegt. Selbst bei einem Gehalt von z. B. 2000 Euro werden 10 Raten zu 200 Euro genehmigt - es kann ja sein, daß Ihr Konto leer ist.
Einspruch können Sie natürlich auch einlegen. Wenn die 2100 Euro aber per Strafbefehl verhängt wurden, kann es aber auch teurer werden.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Wenn Dein Einkommen in der Zwischenzeit deutlich gestiegen ist, dann führt das automatisch zu einer Erhöhung der Geldstrafe im gleichen Verhältnis.

Daneben solltest Du bedenken, dass Du Wiederholungstäter bist. Das wird ebenfalls bei der Strafzumessung berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mikels
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch für die Antworten.
Ein Strafbefehl war es nicht, sondern ein Urteil. Die Frist zur Berufung/Revision verstreicht morgen. Das Urteil war 70TS zu 30EUR. Kommt man besser weg wenn man, wie du sagst, daraus 30TS zu 70EUR macht? Aber das ginge ja wohl nur in Revision...

Ich hatte da eigentlich eher an ~36 Raten zu ca 60EUR gedacht. Da ich eben nicht 2000eur verdiene. Wenn die einen solchen Ratenvorschlag nicht genehmigen, kann man denen dann nochmal einen zweiten unterbreiten, oder wie läuft das dann ab?

Vielen Dank,
grüße

=Mikels=

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

70 TS zu 30€ ist eine viel höhere Strafe, als 30 TS zu 70€, obwohl in beiden Fällen ein Betrag von 2.100€ herauskommt.

Aus dem TS kann man messerscharf schließen, dass Du ein monatliches Einkommen von ca. 900€ hast.

Mit Ratenzahlung hat das übrigens nichts zu tun. Die kannst Du natürlich beantragen und sie wird im Regelfall auch gewährt.

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#5
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Deinen FS kannste dann wohl auch erstmal vergessen, weil würde meinen da wirst erstmal ne MPU machen müssen.

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