Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit 17 Jahre) 18 Jahre jetzt

28. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Stefan18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit 17 Jahre) 18 Jahre jetzt

Hallo zusammen, ich habe ein Problem. Ich wurde beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. Das ist das erste mal. Ich habe bereits ne Anzeige wegen Diebstahl. Die Sache ist aber gegessen weil ich eine Strafe zahlen muss. So ich wurde also erwischt bei der Aussage habe ich gesagt das ich 2 mal schon vorher gefahren bin. Ich habe gestern ein Brief bekommen da stand das ich wegen 3 maliges fahren ohne Führerschein angeklagt werde ich muss vor Gericht zur Tatzeit war ich 17 jetzt bin ich 18. Ich habe in 3 wochen einen Termin. Mein jugendgerichtshelfer hat gesagt das er für mich einen Ersten Hilfe Kurs anbieten wird. Meine frage ist was wird meine tatsächliche strafe. Ich habe ausserdem das geld für den Führerschein schon zusammen aber ich werde vor gericht sagen das ich den Führerschein erst in 1 jahr machen werde weil ich kein geld habe. Das ist dann halt eine lüge aber die wissen das halt nicht. Also wird die Richterin wahrscheinlich denktendas ich erst in einem Jahr den schein machen werde. ICH WILL ALSO BITTE WISSEN WAS FÜR EINE STRAFE UNGEFÄHR AUF MICH WARTET. Ich will alle strafen aber keine Führerscheinsperre. was glaubt ihr bitte um schnellstmögliche antwort. Danke im vorraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Matafi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Stefan!
Deine Versuche in allen Ehren, aber die werden dir nichts nützen!
Bei einer Straftat ( Fahren ohne Fahrerlaubnis) wird auch die Fahrerlaubnisbehörde vom Richter/ der Richterin angewiesen, dir vor Ablauf einer gewissen Frist, keine Fahrerlaubnis ( Führerschein ) zu erteilen.
Vor allem solltest dur dir gut überlegen, ob du vor Gericht weiter lügst!

Manchmal zahlt sich eher die Ehrlichkeit aus !!!

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