Fahren ohne Fahrerlaubnis - Wie lange dauert so ein Verfahren?

4. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
günter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Wie lange dauert so ein Verfahren?

Unser Sohn (macht gerade seinen Führerschein und
steht kurz vor der Fahrprüfung) fuhr mit seinem "Opa"
zu einem ADAC Übungsplatz.
Dort übten sie einige Stunden.
Auf dem Rückweg kam die Idee auf doch noch einmal etwas einparken zu üben.
Kurz gesagt: Es wurde auf einen völlig unbelebten Waldweg seitlich der Straße abgefahren. Mein Schwiegervater legte ein paar Hölzer als Parknische aus und unser Sohn sollte einparken, während mein Schiwegervater Ihm außerhalb des Fahrzeuges einwies.
Es kam dann wie es wohl kommen mußte.
Polizeistreife.Feststellung das unser Sohn keine Fahrerlaubnis besitzt. Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Polizisten waren wohl auch sehr rigoros.
Am nächsten Tag noch einmal Vorladung auf der Polizeiwache.
Anzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Wie ist die Erfahrung über das Strafmaß bei ähnlich gelagerten Fällen hier im Forum.
Auf der Polizeiwache hieß es dann zwar..."nun ja, ganz so schlimm wird es nicht werden"...nur was heißt dies?
Leiglich Geldstrafe...Geldstrafe und Sperrung des Führescheins sofern unser Sohn überhaupt zur Prüfung zugelassen wird.
Wie lange dauert so ein Verfahren.
Über "allgemeine" Informationen zur Sache bin ich dankbar.

mfg

Günter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß sowohl gegen den Sohn als gegen den Großvater ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfte. Gegen letzteren wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wie der Waldweg straßenverkehrsrechtlich einzustufen ist, kann aus der Distanz ohne Akteneinsicht nicht festgestellt werden. Offenbar gehen die Beamten jedoch davon aus, daß es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Sicherlich spielen Art und Intensität des Verstoßes bei der Strafzumessung eine Rolle, die wohl vorliegend nicht so gravierend gewesen sein sollen. Hat der Sohn bereits eigene Einkünfte so kommt sicherlich eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsverdienstes sowie eine mögliche Sperre von ca. 6 Mon. in Betracht (eigener Erfahrungswert in Nds.).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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