Fahren ohne Fahrerlaubnis - nachträglich stellen?

2. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
pauker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - nachträglich stellen?

Unser Sohn (20) hat sich die Autoschlüssel genommen und ist (da ohne Fahrpraxis) gegen eine Mauer gefahren. Der Mauer ist nichts passiert, nur das Auto hat Totalschaden. Die Polizei wurde bisher nicht eingeschaltet. Was kann ihm passieren, wenn er sich nachträglich noch stellt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

gegen wessen mauer ist er gefahren? wenn er auf ihrem grundstück (eingezäunt) gegen eine mauer gefahren ist, wird sich zum m.M. nach nur die versicherung weigern zu zahlen.

ist er jedoch im öffentlichen straßenverkehr gegen eine mauer gefahren wird sich def. die versicherung weigern zu zahlen.

m.M. nach ist es sinnvoller sich "zu stellen", wenn es später rauskommt kann es noch mehr ärger geben.

wenn er das erste mal mist gebaut hat wird er eventuell eine führerscheinsperre bekommen od. zum. arbeitsstunden. was noch dazukommt weiß ich nicht.

aber es ist immer besser sich zu stellen u. reue zu zeigen, wie wenn es später rauskommt u. dann richtig in die hose geht.

wichtig für den fahrzeughalter wäre eventuell das er nicht damit gerechnet hat das der sohn das auto nimmt u. der schlüssel irgendwo drinne war wo der sohn danach suchen musste, da man sonst dem halter noch eins reindrücken könnte.


das ist aber nur meine laienmeinung warten sie aber mal ab was andere dazu posten.

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