Hallo,
Ich habe in Deutschland (EU Führerschein) die Fahrerlaubnis entzogen bekommen,muss also eine MPU machen.
Meinen Führerschein habe ich nicht abgegeben (schon jahrelang nicht) und nur einmal eine kurze Aufforderung damals erhalten.
Jetzt möchte ich gern im Ausland fahren,ist das möglich?
Ich bin nicht EU Staatsbürger,aber mit unbefristetem Aufenthalt in Deutschland,FS in Deutschland gemacht.
Danke für die Beantwortung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo
Klar ist das möglich!, solange dich keiner aktiv daran hindert dich hinters Steuer zu setzen.Zitat:Jetzt möchte ich gern im Ausland fahren,ist das möglich?
Du solltest da dann allerdings mal in den entsprechenden Ländern und deren Foren mal nachfragen, wie dann dort mit Leuten wie dir umgegangen wird. Andere Länder sehen das zum Glück nicht so lasch wie hier in D! Wundere Dich nicht, wenn du dann von jetzt auf gleich einen Chauffeur bekommst und auf der Rückbank vom Dienstwagen sitzt
Die Frage ist doch inwiefern das überprüft wird und nicht wie damit umgegangen wird.
Ich bin mehrmals im Ausland so gewesen und gefahren und habe dann einfach meinen FS vorgezeigt,den ich ja habe.
Die Frage ist was genau aktuell,und in welchem Unfang, an den Grenzen kontrolliert wird.
Da ich ja den FS vorzeigen kann und er in der EU gültig sein müsste,nur nicht in Deutschland,ist die Frage inwiefern man da Probleme bekommen könnte.
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Da hast zwar einen Führerschein, jedoch keine Fahrerlaubnis!
Da du keine Fahrerlaubnis hast, sehr grosse. Selbst in D wurde erst die Tage Jemand zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt deswegen...Zitat:die Frage inwiefern man da Probleme bekommen könnte
Aber wir reden hier vom Ausland.
Zumindest bei meinen Kontrollen im Vorjahr etc wurde da nie kontrolliert ob meine Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist.
Die schauen dass man einen FS dabei hat,ob dieser zeitlich gültig ist,nicht gefälscht etc.
Das stimmt,allerdings begibt man sich in D mit so einem Delikt in den offenen Vollzug.
Jetzt aber genug von Deutschland,ich möchte wissen inwiefern aktuell an den Grenzen kontrolliert wird und inwiefern andere Länder die Fahrerlaubnis prüfen.
ZitatJetzt aber genug von Deutschland,ich möchte wissen inwiefern aktuell an den Grenzen kontrolliert wird und inwiefern andere Länder die Fahrerlaubnis prüfen. :
Das solltest du am besten in den jeweiligen Foren der betroffenen Länder nachfragen.
Du fragst hier wirklich wie das in ca. 190 anderen Ländern gehandhabt wird??? Woher soll das hier jemand wissen???ZitatJetzt aber genug von Deutschland,ich möchte wissen inwiefern aktuell an den Grenzen kontrolliert wird und inwiefern andere Länder die Fahrerlaubnis prüfen. :
Zitatich möchte wissen inwiefern aktuell an den Grenzen kontrolliert wird und inwiefern andere Länder die Fahrerlaubnis prüfen. :
Dies ist kein Hellseherforum. Kiner kann wissen ob und wie oft du im Ausland kontroliert wirst.
Ich musste den Führerschein noch nie vorzeigen, hatte aber auch z.B. noch nie einen Unfall oder bin in eine allg. Verkehrskontrolle gekommen.
ZitatDa hast zwar einen Führerschein, jedoch keine Fahrerlaubnis! :
Eine fehlende Fahrerlaubnis löst den Regressanspruch des Versicherers aus.
Berry
Zitatich möchte wissen inwiefern aktuell an den Grenzen kontrolliert wird :
Bekanntermaßen wurde in Schengen mal ein Vertrag geschlossen und anschließend die Grenzkontrollen abgeschafft.
Bekanntermaßen wurde in letzter Zeit wegen Corona von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht.
Man sollte also die jeweiligen Vertretungen des Ausreise- und des Einreiselandes befragen, das sich das täglich ändern kann zeitnah vor Grenzübertritt.
Zitatund inwiefern andere Länder die Fahrerlaubnis prüfen. :
Da könnten eventuell die jeweiligen Vertretungen des Landes Auskunft geben - wobei die vermutlich eher allgemein ("Wenn es notwendig ist") gehalten sein wird.
Man könnte in entsprechenden Foren des jeweiligen Landes nachfragen, ob dort Tendenzen bekannt sind.
In Spanien ist es z.B. sehr subjektiv, wie stark kontrolliert wird.
Aber grundsätzlich ist es doch so:
Wenn in D die Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf man auch im Ausland nicht fahren.
Wenn in D "nur" in Fahrverbot besteht, darf man im Ausland weiter fahren.
Man sollte auch mal bedenken:
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist in eine Verkehrskontrolle zu geraten und die Wahrscheinlichkeit dass diese Verkehrskontrolle das vorgezeigte Dokument genauer prüft noch geringer ist...
Schon mal daran gedacht, was für ein Fackelzug losgeht, wenn (Übertreibung zur Veranschaulichung) einem an der roten Ampel ein Fußgänger auf die Haube springt und "Aua! Aua!" ruft? Da kann der Fake-Unfall noch so nachweisbar sein (man wird wohl kein Schmerzensgeld bezahlen müssen)...aber die Fahrerlaubnis dürfte da dann auf Herz und Nieren geprüft worden sein mit allen Konsequenzen, die da noch kommen mögen.
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