Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gerichtsverhandlung

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
alpha7717
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gerichtsverhandlung

Hallo,
ich weiß nun nicht ob ich mich freuen soll oder nicht.

Ich hatte eine Sperrfrist bis zum 19.03.2017.
Dementsprechend wollte ich meinen Führerschein machen um diesen wieder zu bekommen.
Leider wurde am 12.09.2017 geblitzt und am 15.07.2018 durch eine Kontrolle erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Heute hatte ich nun die erste Verhandlung wegen dem Blitzer und ich wusste nicht dass das Gericht vom anderen Vorfall nicht Wind bekommen hatte. Also wurde ich nur für den ersten Blitzer zu 3 Monaten und 3000€ Geldstrafe verurteilt. Der Richter war sehr nett und hat mir die Chance gegeben meinen Führerschein in den nächsten Monaten zu machen. Jedoch wusste niemand vom anderen Vorfall bescheid.

Nun zu meiner Frage:
Soll ich schnellstmöglich meinen Führerschein beantragen und die MPU Prüfung machen?

Weil wegen dem zweiten Vorfall habe ich bis Dato keine Post oder sonstiges bekommen. Und ich möchte ungern bis dahin warten. Der erste Vorfall hat ja schon bereits ein Jahr auf sich warten lassen.

Wie sollte ich mich verhalten und was würde auf mich zu kommen?

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Soll ich schnellstmöglich meinen Führerschein beantragen Nö. Spätestens mit der nächsten Verurteilung kommt die Erteilungssperre.
und die MPU Prüfung machen? Nö. Oder hat irgendwer gesagt, Sie müßten eine machen?
Weil wegen dem zweiten Vorfall habe ich bis Dato keine Post oder sonstiges bekommen. Und ich möchte ungern bis dahin warten. Das wird dem Gericht völlig schnuppe sein, ob Sie warten möchten oder nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Sofern die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom schwebenden Verfahren hat, und davon ist auszugehen, wird sie keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Nach zweimaligem (erwischten) Fahren ohne Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine MPU vor Neuerteilung sehr wahrscheinlich. Je nachdem warum die Fahrerlaubnis entzogen wurde, könnte sich dabei auch eine mehrfache Fragestellung ergeben.

Zitat (von alpha7717):
Soll ich schnellstmöglich meinen Führerschein beantragen und die MPU Prüfung machen?
So auf die Schnelle und ganz nebenbei kann man eine MPU nicht bestehen. Dazu bedarf es einer gründlichen Vorbereitung, die bislang wohl noch nicht begonnen wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtslagenchecker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi, ich hab exakt dasselbe Problem, wurde jedoch noch während meiner Sperrfrist geblitzt und nun nach meiner Sperrfrist erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Können sie mir sagen was bei ihnen Geschehen ist, und was ich am besten tun soll? Anwalt einschalten oder eher nicht und was ihrer Einschätzung nach das sinnvollste für mich wäre?

Mit freundlichen Grüßen

3x Hilfreiche Antwort

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