Fahren ohne Fahrerlaubniss - Wann verjährt das ganze?

29. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
natusik85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubniss - Wann verjährt das ganze?

Also ganz von vorne.
Ich habe mein Führerschein verloren im Jahre 2000 wegen zu schnellem fahren.Danach wurde ich mehrmals wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss erwischt, und verurteilt.Es wurde eine gesamtstraffe im Jahr 2002 gebildet.Jetzt muss ich die MPU machen,damit ich einen Führerschein wieder bekommen kann.Meine Frage: Wann verjährt sich das ganze? Weil ich im moment es geldmässig und zeitlich nicht schaffen würde die MPU zu machen.
Ich danke für jede antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1622 Beiträge, 466x hilfreich)

Die MPU Anordnung verfährt 15 Jahre nach der letzten bescherten Entscheidung, also nach dem letzten Urteil.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Allerdings gibt es eine 5-jährige Anlaufhemmung. Somit sind es insgesamt 15 Jahre ab der letzten beschwerenden Entscheidung. Dies kann, muss aber nicht, das letzte Urteil sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn - wovon allerdings auszugehen ist - 2002 eine Sperrfrist verhängt wurde.

Weiterhin würde auch die Versagung der Fahrerlaubnis die Tilgung hemmen, womit auch dann die 15 Jahre erneut beginnen würden. Sollte also nun die Fahrerlaubnis bereits beantragt worden sein, die MPU aber nicht gemacht oder bestanden werden sollte der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unbedingt zurück gezogen werden.

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