Also ganz von vorne.
Ich habe mein Führerschein verloren im Jahre 2000 wegen zu schnellem fahren.Danach wurde ich mehrmals wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss erwischt, und verurteilt.Es wurde eine gesamtstraffe im Jahr 2002 gebildet.Jetzt muss ich die MPU
machen,damit ich einen Führerschein wieder bekommen kann.Meine Frage: Wann verjährt sich das ganze? Weil ich im moment es geldmässig und zeitlich nicht schaffen würde die MPU zu machen.
Ich danke für jede antwort.
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Fahren ohne Fahrerlaubniss - Wann verjährt das ganze?
Die MPU Anordnung verfährt 15 Jahre nach der letzten bescherten Entscheidung, also nach dem letzten Urteil.
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Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Allerdings gibt es eine 5-jährige Anlaufhemmung. Somit sind es insgesamt 15 Jahre ab der letzten beschwerenden Entscheidung. Dies kann, muss aber nicht, das letzte Urteil sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn - wovon allerdings auszugehen ist - 2002 eine Sperrfrist verhängt wurde.
Weiterhin würde auch die Versagung der Fahrerlaubnis die Tilgung hemmen, womit auch dann die 15 Jahre erneut beginnen würden. Sollte also nun die Fahrerlaubnis bereits beantragt worden sein, die MPU aber nicht gemacht oder bestanden werden sollte der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unbedingt zurück gezogen werden.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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