Fahren ohne Führerschein und geblitzt

5. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)
Fahren ohne Führerschein und geblitzt

Mein Schwager ist auf der Autobahn mit 30km/h zu schnell geblitzt worden. Nur leider ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Auch wurde er Ende letzten Jahre schon einmal beim Fahren ohne Führerschein erwischt uns zahlt eineStafe ab.
Das Auto läuft auf meine Schwester und die bekam jetzt Post von der entsprechenden Behörde.

Nun meine Frage:
Was kann gemacht werden, damit mein Schwager nicht wieder "dran" ist und eventuelle härtere Konsequezen zu befürchten hat, sondern meine Schwester die Strafe auf sich nimmt???

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45 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dem Sachbearbeiter sollte es anhand der Fotos schon möglich sein Männlein von Weiblein zu unterscheiden. Von daher ist es extrem unwahrscheinlich das die Schwester den Bußgeldbescheid bekommen wird.

Wurde die Schwester als Betroffene oder als Zeugin befragt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Da meine Schwester Halter des Auto´s ist, hat sie auch das Schreiben erhalten, wo sie sagen soll wer gefahren ist. Oder halt, dass sie die Aussage verweigern kann wenn es ein Angehöriger (verheiratet etc.) ist oder eine straftat damit verbunden ist

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja das weiß sie das sie wenn auch ne Strafe bekommt.
Was ist denn, wenn sie die Aussage verweigert? Oder sagt, sie weiß nicht wer gefahren ist, sie kennt die Person nicht auf dem Foto. Sie sind mit mehreren unterwegs gewesen und der Typ am Steuer hätte ne Freundin mitgebracht , aber will den Namen nicht sagen? Klingt zwar etwas seltsam aber vielleicht klappt es ja ;)

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#5
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Ja, natürlich!
Vielleicht klappt es auch, wenn sie erzählt, der Schwager wäre von AUßerirdischen entführt worden und die hätten seine DNA kopiert und ein Alien saß am Steuer.

Glauben Sie mir, früher oder später wird sich sowieso rausstellen, wer am Steuer saß. Die Bußgeldbehörden gleichen doch die Bilder mit den Meldeämtern ab und da wird das Bild des Ehemannes (zumal er in der Vergangenheit auch schon wegen Fahrens ohne Erlaubnis drangekriegt wurde) ganz oben auf der Liste stehen...

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#6
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Naja, die Schwester ist nur 'dran', wenn sie wusste, dass ihr Mann das Auto nutzt bzw. das er keinen Schein hat. Um sie muss man sich keine Sorgen manchen.
Und was den Ehemann angeht: egal was man von den Behoerden halten mag, ich denke -so wie Steffen_bs geschrieben hat- dass die schon recht schnell den Fahrer identifiziert haben duerften. Vor allem hier, da sogar ein gleiches Vergehen noch Aktenkundig ist!
Aussitzen bringe vermutlich weder Vor- noch Nachteile. Aber innerlich wuerde ich mich darauf einstellen, dass der Ehemann sich verantworten muss.
Meine Vermutung: wirklich ganz schlecht waere in dem Fall der Versuch, eine Geschichte zu konstruieren ;-)

Gruss
Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Hmm, und was würde meinem Schwager für ne Strafe drohen? Zumal er ja schon einmal wegen fahren ohne Führerschein eine Strafe kassiert hat?

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Kann mir einer sagen, was meinem Schwager für ne Strafe droht wenn meine Schwester die Aussage verweigert?

-- Editiert am 11.05.2009 13:33

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#11
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Keiner eine AHnung????

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Verweigerung der Aussage hat keinen Einfluß auf das Strafmaß. Dieses ist vielmehr davon abhängig ob nur diese eine, oder evtl. auch mehrere Fahrten ohne Fahrerlaubnis nachgewiesen werden können. Ebenfalls entscheidend kann sein welche Voreintragungen es evtl. schon gibt.

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#13
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

eine fahrt ohne führerschein kann nachgewiesen werden und da zahlt er auch eine geldstrafe ab...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Warum hat er denn keinen Führerschein?

Die Strafe wird jetzt höher ausfallen als beim letzten Mal. Zudem erscheint mir eine MPU-Auflage vor Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht abwegig.

Eine erneute Sperrfrist wird es sicherlich auch geben.

Sollte er sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis zukünftig nicht verkneifen können droht im Wiederholungsfall auch eine Freiheitsstrafe.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Das ne lange Geschichte ;)

Hatte den Führerschein wegen Alkohl weg und musste MPU machen. Hatte dann den Lappen wieder, dann mit amphetermin erwischt, lappen wieder weg mit Fahrverbot auferlegt. Tja und dann ohne Lappen angehalten worden, Geldstrafe und nun geblitzt.
Ich glaub, den Führerschein neu zu beantragen braucht er erstmal nicht :) Denn das Fahrverbot von den amphi ist schon lange vorbei, nur weiß ich nicht wie das bei dem ersten erwischen war. Da stand nur was von ner Geldstrafe, nichts von ner weiteren Sperre.

Was wäre denn jetzt das taktisch sinnvollste?
Zumal mein Schwager auf der Autobahn geblitz wurde, knapp 150km vom Wohnort entfernt.
Meine Schwester hat noch nicht auf den Brief geantwortet, obwohl die Frist von einer Woche schon abgelaufen ist. Sie hofft, dass die Stadt sich zu viel Zeit lässt und dann irgendeine Frist abgelaufen ist und keinem etwas passieren kann. Allerdings bin ich der Meinung, dass ist Wunschdenken.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Mehr als abwarten können Deine Schwester und Dein Schwager nicht. Sollte Dein Schwager ermittelt könnte es aufgrund der Vorbelastungen sogar eine Freiheitsstrafe werden. Wahrscheinlicher ist allerdings eine erneute Geldstrafe und Verhängung einer erneuten Sperrfrist. Ohne bestandene MPU mit vermutlich doppelter Fragestellung wird er innerhalb der nächsten 15 Jahre keine Fahrerlaubnis erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Sollte meine Schwester denn auf das Schreiben reagieren? Wo kann man denn die Sperrfrist erfahren die beim ersten mal ohne Führerschein fahren verhängt worden ist, denn die stand im Urteil nicht mir drin...
Das hieße, er könne in 15 Jahren seinen Führerschein beantragen ohne eine Mpu gemacht zu haben?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wenn sie nicht reagiert werden die Behörden versuchen den Fahrer zu ermitteln. Die kann z.B. durch Hausbesuche der Polizei beim Fahrzeughalter und dessen Nachbarn geschehen.

quote:
Wo kann man denn die Sperrfrist erfahren die beim ersten mal ohne Führerschein fahren verhängt worden ist, denn die stand im Urteil nicht mir drin...
Wenn eine Sperrfrist verhängt wurde steht das auch im Urteil / Strafbefehl drinnen. Ist aber eigentlich auch egal, da er so oder so keine Fahrerlaubnis hat.

quote:
Das hieße, er könne in 15 Jahren seinen Führerschein beantragen ohne eine Mpu gemacht zu haben?
Ja. Aber nur wenn die Verjährung nicht gehemmt wird.


1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

hm, also im Urteil stand nichts drin, nur die Höhe der Geldstrafe....müsste der sich mal auf der Führerscheinstelle erkundigen, wie ob sich die Sperre dadurch verlängert hat oder ob er anfangen kann mit mpu etc

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ehrlich gesagt halte ich es für wahrscheinlich, dass er ermittelt wird und auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis auffliegen wird. Dann bekommt er eine erneute Strafe, und vermutlich auch eine neue Sperre. Außerdem wird der neuerliche Vorfall auch Einfluß auf die Entscheidung der FEB haben mit welcher Fragestellung er zur MPU muss. Wegen dem Amphetamin ist ohnehin eine MPU angesagt. Nun könnte noch eine verkehrsrechtliche Fragestellung hinzukommen. Dies zu erfragen ist aber erst sinnvoll wenn das neuerliche Fahren ohne Fahrerlaubnis bereits rechtskräftig geahndet wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Kannst du ungefähr sagen wie lang die Sperre ausfallen wird und mit was für ne Fragestellung er dann zur Mpu muss?

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Sperrfrist ist schwer zu schätzen. Ich schätze sie mal auf 12-18 Monate.

Bezüglich MPU wird es vermutlich eine doppelte Fragestellung geben. Diese wird lauten:

Ist zu erwarten, dass Herr XY erneut unter dem Einfluß berauschender Mittel ein Fahrzeug führen wird?
Ist zu erwarten, dass Herr XY erneut erheblich gegen Verkehrsregeln verstoßen wird?

Mit entsprechender Vorbereitung ist eine solche MPU zu bestehen. Einfach wird es aber nicht. Hilfreich können sein:

Lesen im Internet und Bücher wie z.B. "Der Testknacker" für knapp 10€.

Ein auf die MPU-Vorbereitung spezialisiertes Forum. Dort müsste er sich aber selbst anmelden. Du kannst die Vorbereitung für ihn nicht übernehmen.

Evtl. Drogenberatung. Kommt aber auf die Konsumform an. Konsumiert er noch?

Verkehrspsychologe, ca. 70-100€/h.

-- Editiert am 18.05.2009 19:24

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Sooo neuste Entwicklung :) :)

Das erste Schreiben kam ja zu meiner Schwester und in dem Schreiben stand ja der Tatvorwurf und das auch festgestellt wurde im Rahmen der Ermittlungen,dass sie nicht gefahren sein kann.
Nun hatte sie ja nicht auf das Schreiben reagiert und nun kam gestern ein neues; ein Anhörungsbogen.
Dort stand, das ihr der Tatvorwurf zur Last gelegt wird.
Wenn sie jetzt den Verstoß zu geben würde, würde sie dann die Strafe bekommen oder wie läuft es ab? Denn das Foto ist wieder dabei und man erkennt, dass es nen Mann ist.

vielen lieben Dank Freudenfeuer für die letzte Antwort!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie als Täterin in Betracht kommt obwohl auf dem Foto ein Mann zu erkennen ist. Sie kann es aber versuchen auf diesem Weg das Bußgeld zu übernehmen. Wenn der Sachbearbeiter nicht doch noch von der Arbeitswut gepackt wird könnte es klappen. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Hmm, und warum wird ihr dann jetzt die Tat zur Last gelegt wenn auf dem Foto nen Mann zu Erkennen ist?
Was ist denn, wenn sie es zugibt, können die ihr dann nen "strick" draus drehen, weil auf dem Foto halt nen Mann zu erkennen ist? Könnte das nen "Trick" von der Behörde sein?
Denn meine Schwester hat jetzt Angst, wenn sie es zugibt, das sie dann sagen muss wer gefahren ist....
Oder vielleicht macht sie sich auch einfach nur zu viele Gedanken ;)

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also mit einer Falschaussage macht sie sich strafbar.

Nun gehen wir mal vom Lucky Case aus, der aber bei +30 eher nicht eintritt.

Sie bekommt angeboten, daß mit Zahlen des Bußgeldes, daß ganze eingestellt wird.

Von einer Aussage, außer, Sie weiß wer gefahren ist, aber sie macht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch würde ich abraten.

Denn Sie hat nun zwei Probleme.

Entweder sie hat sich nicht darum gekümmert, ob der Schwager keinen Schein hatte, dann bekommt sie eine Strafe, und er.
Oder sie sagt, daß der Schwager das Auto ohne Ihr Wissen genommen hat, dann bekommt der Schwager zwei Strafen.

In Bayern hätte er zudem daß Problem, daß er beim zweiten mal erwischt werden 6 Monate ohne Bewährung bekommt. Denn in Bayern wird er als Unverbesserlich angesehen und man muss die Bevölkerung schützen.
Ach ja, und das Auto wird dann auch noch gerne mal eingezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Sie wohnt in Niedersachsen ;)

Es geht ja um meine Schwester und ihren Mann, also meinen Schwager....Da kann meine Schwester doch von ihrem Aussagerecht gebrauch machen....

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Da kann meine Schwester doch von ihrem Aussagerecht gebrauch machen....
Das wäre das dümmste was sie machen könnte. Wenn sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht beruft weil ein nahestehender Verwandter der Täter ist weiß die Behörde doch sofort wo sie den Täter suchen muß.

quote:
Also mit einer Falschaussage macht sie sich strafbar.
Warum das denn? :???:

quote:
Sie bekommt angeboten, daß mit Zahlen des Bußgeldes, daß ganze eingestellt wird.
Wie meinen?

quote:
In Bayern hätte er zudem daß Problem, daß er beim zweiten mal erwischt werden 6 Monate ohne Bewährung bekommt.
Unsinn. So viele Gefängnisse gibt es in Bayern gar nicht, als dass man jeden der zum zweiten mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird einsperren könnte.

quote:
Denn in Bayern wird er als Unverbesserlich angesehen und man muss die Bevölkerung schützen.
Deshalb gibt es, nicht nur in Bayern, eine erneute Sperrfrist und eine MPU vor Neuerteilung.

quote:
Ach ja, und das Auto wird dann auch noch gerne mal eingezogen.
Die Möglichkeit besteht. Aber doch nicht nach dem zweiten Mal. Zumal er ja noch nicht einmal mit dem eigenen Auto gefahren ist.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Weibi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 30x hilfreich)

Also was würdest du denn empfehlen wie meine Schwester sich jetzt nach dem erneuten Schreiben verhalten soll Freudenfeuer?
Tatvorwurf zugeben und gucken was passiert?

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Tut mir leid. Aber da kann ich keinen Tipp geben. Beides kann funktionieren, aber ebenso in die Hose gehen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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