Fahren ohne Versicherung ( Unfall)

24. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
mona88
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Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahren ohne Versicherung ( Unfall)

Guten Tag

vor zwei wochen hatten wir einen Unfall mit einen Piaggio Motoroller es kam nicht zur einer Kolliesion, mein Freund bremste schnell und der Motoroller hat sich fallen lassen.
Es kam ein Krankenwagen der Mann hatte aber nur paar schlierfwunden. Und sagte es gehe ihm gut.Am Unfallort habe ich mich nicht getraut der Polizei sofort die wahrheit zu sagen daß das Auto nicht Versichert ist hatte zu viel Angst. Der geschädigte versicherte uns er wolle uns nicht Azeigen ,später haben wir erfahren daß er im Krankenhaus war und immer noch in einer Ärztlichen behandlung ist und uns angezeigt hat. Ich gehe davon aus daß er bei seinen Anwalt gelogen hat weil wir nach dem Unfall gesehen haben daß es ihm gut ging.
Das Problem ist wir selber leben von Harzt 4 und können uns keinen Anwalt leisten bzw. wird uns einer gestellt? Weil ich wissend ohne Versicherung gefahren bin.
Die Versicherung sagte es wird sehr teuer konnte uns aber noch nicht sagen wie hoch der Schaden insgesammt wird.
Seid 2006 besteht keine Versicherung, mein Freund ist unwissend in das Auto gestiegen weil ich ihm seid 2 Jahren verschwiegen habe daß wir keine Versicherung haben.
Damals kam es durch ein Zahlungsverzug zur einer Kündigung und ich hatte kein Geld für eine Neue Versicherung. Und wußte nicht wie ich meine Kinder zur Schule und Ihren Vereinen fahren soll.
Das Auto wurde damals über meinen Bruder Versichert und das Auto ist auf meiner Mutter namen gemeldet (halter)
Meine Mutter bekam einen Brief von einen Rechtsanwalt daß wir die Neue Versicherung angeben sollen. Mein Bruder bekam wiederrum einen Brief von seiner Versicherung wie es zu dem Unfall kam.
Ich selber habe mich am Freitag selbst angezeigt weil ich nicht mehr lügen wollte / möchte. Habe der Polizei die Wahrheit gesagt daß das Auto nicht Versichert ist.
Ich bekomme eine Anzeige wegen Fahren ohne Versicherung.
Bekomme ich den Führerschein weg ? bzw. überhaupt noch wieder ?
Ich denke ja weil ich bis August noch in der Probezeit bin. Und weil ich schon mal meinen Führerschein für 11 Monate weg hatte wegen Alkohol am Steuer und 1 Jahr später einen Autounfall hatte wo ich nicht schuldig war aber im Gericht durch eine falsch Aussage von einen Zeugen als Lügner da stand und einen Eintrag in Führungzeugnis bekam *Versuchter Betrug*.

Welchen ärger bekommt jetzt mein Freund ? Er hat die Vorfahrt nicht beachtet. Wußte aber nicht daß das Auto nicht versichert ist.

Welchen ärger bekommt meine Mutter Sie ist ja die Halterin wußte aber auch nicht daß das Auto nicht Versichert ist.

Und bekommt mein Bruder ärger ?

Mir ist bewußt daß es noch viel schlimmer ausgehen konnte und daß ich einen Riesen mist verbogt habe. Bitte Sie trotzdem um sachliche Antworten.

Danke im Vorraus

mona88


-- Editiert am 24.05.2009 13:22

-- Editiert am 24.05.2009 13:33

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30 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

in Strafsachen gibt es keine Prozeßkostenhilfe. Anders gesagt: Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann haben Sie halt keinen. Bei kleineren Strafsachen kommt das andauernd vor.
Wegen der sonstigen Konsequenzen müssen Sie warten, was die anderen User (z.B. Freudenfeuer - wo stecken Sie denn, Herr Kollege?) meinen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Freudenfeuer - wo stecken Sie denn, Herr Kollege?
Bin ja schon da. Noch nie etwas von Sonntagsruhe gehört? :D

Ich verstehe die ganze Geschichte momentan aber nicht so richtig. Einerseits heißt es, dass kein Versicherungsschutz bestand, und andererseits dass das Fahrzeug über den Bruder versichert gewesen sei.

Weitere Ungereimtheit: Wenn das Auto seit 2 Jahren nicht mehr versichert gewesen sein soll, hätten die Kennzeichen zwangsentstempelt worden sein müssen. Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, dass man 2 Jahre mit entstempelten Kennzeichen durch die Gegend fahren kann ohne von der Polizei angehalten zu werden. Selbst wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu einer Zwangsentstempelung gekommen sein sollte. Die Polizisten hätten bei der Unfallaufnahme bereits feststellen müssen, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, da es schon seit 2 Jahren zur Fahndung ausgeschrieben worden wäre.

Die einzige halbwegs logische Erklärung wäre für mich wenn das Fahrzeug mit den Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs gefahren worden wäre. Dann kämen allerdings noch die Straftatbestände der Urkundenfälschung und des Kennzeichenmissbrauchs hinzu.

So lange meine oben aufgeworfenen Fragen und Zweifel nicht beantwortet bzw. ausgeräumt wurden wage ich keine Prognose bezüglich der Folgen.

PS: Man sollte wohl erst einmal abklären ob nicht doch ein Versicherungsschutz besteht. Wieso sollte eine Versicherung sonst dem Bruder einen Fragebogen zusenden? Nach 2 Jahren greift ja schließlich auch kein Nachhaftungsverpflichtung.

-- Editiert am 24.05.2009 16:23

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ein Ermittlungsverfahren könnte, aufgrund eines Anfangsverdachtes, zwar auch die Mutter ereilen. Da sie de facto, wenn auch in den Papieren eingetragen, nicht Halter des Fahrzeugs ist hat sie nichts Schlimmes zu erwarten.

-- Editiert am 24.05.2009 18:06

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#5
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@freudenfeuer
* Ich verstehe die ganze Geschichte momentan aber nicht so richtig. Einerseits heißt es, dass kein Versicherungsschutz bestand, und andererseits dass das Fahrzeug über den Bruder versichert gewesen sei.

Es ist so wie ich geschrieben habe seid 2006 ist auf das Auto keine Versicherung, wurde damals gekündigt weil ich in Zahlungsverzug gekommen bin. Bin weiterhin damit gefahren und es wurde auch nicht zwangsentstempelt.

*Die Polizisten hätten bei der Unfallaufnahme bereits feststellen müssen, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, da es schon seit 2 Jahren zur Fahndung ausgeschrieben worden wäre.

Nein das kam bei der Polizei nicht raus weiß der Kuckuck warum. Ich habe mich am Freitag selbst gestellt weil es mir zu viel wurde.
Mein Bruder bekam den Brief von seiner alten Versicherung ( der hat jetzt eine Neue Versicherung) da wo er und ich als 2 Auto Versichert waren. Und es ist gekündigt weil ich die Kündigung hier liegen habe. Die Versicherung hat wohl ein Fehler gemacht. Wie auch immer.
Dann hat die alte Versicherung den Rechtsanwalt von den Gegner angeschrieben daß das Auto seid 2006 nicht mehr bei denen Versichert ist so mußte meine Mutter die Aktuelle Versicherung durch geben . Es gibt aber keine :o(

Ich bin nicht mit einen anderen Kennzeichen gefahren !! Fahre seid 2004 mit dem selben.
Ach so ein mist ich weiß nur daß sehr viel ärger auf mich (uns) zu kommt.

Gruß mona8866

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Tut mir leid. Aber ich werde aus der Sache noch immer nicht schlau. Also mal der Reihe nach:

2006 wurde die Versicherungsprämie nicht gezahlt. Daraufhin hat die Versicherungsgesellschaft den Vertrag gekündigt. Soweit komme ich noch mit. Daraufhin wurde das Fahrzeug über den Bruder bei einer anderen Versicherung versichert. Verstehe ich auch noch.

Gab es ein Schreiben (förmliche Zustellung) von der Zulassungsstelle aus dem hervorging, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und das Fahrzeug daher abzumelden oder ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss um eine Zwangsentstempelung zu vermeiden?

Wenn ja, wurde daraufhin der neuerliche Versicherungsschutz in Form einer Doppelkarte bei der Zulassungsstelle nachgewiesen?

Wurden die Prämien bei der neuen Versicherung gezahlt? Wenn ja, bis wann?

Wer hat wann aus welchem Grund die neuerliche Versicherung gekündigt?

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#8
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok dann nochmal *lach* vielleicht erkläre ich das irgend wie falsch.
Ja richtig es wurde im Jahr 2006 gekündigt, dann nicht mehr versichert !! Mein Bruder hat nur gewechselt

*Gab es ein Schreiben (förmliche Zustellung) von der Zulassungsstelle aus dem hervorging, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und das Fahrzeug daher abzumelden oder ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss um eine Zwangsentstempelung zu vermeiden?

Nein es kam kein Schreiben anscheinend haben die das nicht mitbekommen.

Wenn ja, wurde daraufhin der neuerliche Versicherungsschutz in Form einer Doppelkarte bei der Zulassungsstelle nachgewiesen?

Nein

Nein es wurde kein Beitrag mehr bezahlt. Und es gab für uns keine neue Versicherung.

*Wer hat wann aus welchem Grund die neuerliche Versicherung gekündigt?

Die Versicherung selbst.

-- Editiert am 24.05.2009 19:45

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Es wird immer verworrener. Um die Sache mal auf den Punkt zu bringen:

Ausgehend von der Tatsache, dass für das Fahrzeug seit 2 Jahren kein Versicherungsschutz mehr bestand, die Kennzeichen aber nicht entstempelt wurden hat das folgende strafrechtliche Folgen:

Der Fahrer: Das Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar. Allerdings muss man dem Fahrer auch unterstellen können, dass er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste oder hätte wissen können / müssen. Waren die Kennzeichen nicht entstempelt gab es für ihn kein Indiz für die Annahme das kein Versicherungsschutz mehr bestehen würde. Somit durfte er das Fahrzeug im guten Glauben in Betrieb nehmen. Daher wird er straffrei ausgehen, auch wenn vermutlich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, ist davon auszugehen das dieses Verfahren auch wieder eingestellt werden wird. Übrig bleibt der Vorwurf der Vorfahrtsverletzung mit Unfallfolge. Da der Rollerfahrer zudem verletzt wurde wird auch diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet. Sollte der Rollerfahrer nicht allzu schwer verletzt wirden sein wäre auch dieses Verfahren einzustellen und zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abzugeben. In diesem Fall wäre ein Bußgeld in Höhe von 120€ zzgl. 23,50€ Serviceentgelt und 3 Punkte die Folge.

Die Mutter: Sie ist als Halterin eingetragen, weswegen sich ein Anfangstatverdacht ergeben wird. Da sie aber nur eingetragener, und nicht wirklich verantwortlicher Halter des Fahrzeugs ist wird auch dieses Verfahren aller Voraussicht nach eingestellt werden.

Mona88: Sie ist die verantwortliche Halterin des Fahrzeugs und wusste vom fehlenden Versicherungsschutz. Dennoch hat sie diese Fahrt zugelassen (oder angeordnet). Da der Versicherungsschutz bereits seit 2 Jahren fehlte besteht der Verdacht mehrerer hundert Fahrten ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Wie viele dieser Fahrten nachgewiesen werden können ist fraglich, aber für das Strafmaß auch nicht so wirklich wichtig. Wesentlich für die Strafzumessung ist nur, dass es ein Wiederholungsfall ist, und das der Verstoß vorsätlzich begangen wurde. Geringfügig strafmildernd könnte sich die Selbstanzeige auswirken.

Daher ist, meiner vorsichtigen Schätzung nach, mit folgender Bestrafung zu rechnen:

Geldstrafe in Höhe von 80-120 Tagessätzen (TS), wobei 1 (TS) einem Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30 entspricht. Evtl. käme auch eine entsprechende Freiheitsstrafe in Betracht, welche zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Entzug der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist von ca. 18 Monaten vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bestanden werden.



Zivilrecht:
Sämtliche aus dem Unfall resultierenden Schäden, einschließlich ihrer Folgekosten, müssen aus eigener Tasche beglichen werden. Dies beinhaltet:

+ Sachschäden am Roller, der Bekleidung einschließlich Helm

+ Heilbehandlung

+ Anwalts- und Gerichtskosten

+ Schmerzensgeld

+ Nutzungsausfall

+ Wertminderung

+ Zinsen falls der Rollerfahrer einen Kredit zur Begleichung der ihm entstandenen Schäden aufnehmen muss

+ Zinsen wenn, wovon auszugehen ist, der Schaden nicht unmitelbar beglichen werden kann

+ Schmerzensgeld

Der Fahrer und Mona88 werden gesamtschuldnerisch zur Verantwortung gezogen, wobei hier ein stolzes Sümmchen zusammenkommen dürfte. Die beiden Gesamtschuldner können sich dann auf zivilrechtlichem Weg auseinandersetzen wer wie viel Schuld auf sich nehmen muss und somit welche Summe er zu übernehmen hat.

Unterm Strich heißt das Job suchen oder mit Hartz4 die Schulden bis ans Lebensende abstottern.



-- Editiert am 24.05.2009 20:35

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#10
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Also kann ich mir einen Strick nehmen und mich dazu noch erschiessen :o(

Mist.....

Kommt es zur einer Gerichtsverhandlung ?
Wenn ja wer zeigt mich den an die Versicherung?
Bin ja bereit zu zahlen bzw. hab schon einen Brief fertig der heute raus geht mit der bitte um eine faire bezahlbare Ratenzahlung.

Hab heute mit meiner Mutter gesprochen Sie sagte mein Bruder wußte nicht daß das Auto bei der Versicherung gekündigt sei.
Stimmt der wußte es auch nicht weil ich die Kündigung bekommen habe.

Also können wir mit 30 000 tausend Strafe rechnen oder ??? :o(

*Allerdings muss man dem Fahrer auch unterstellen können, dass er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste oder hätte wissen können / müssen*

Daß ich davon wußte hab ich schon am Freitag bei der Polizei zugegeben weil ich nicht noch meinen Bruder / Mutter / Partner mit rein ziehen möchte .....

Sie sagen meine Mutter ist als Halterin eingetragen (richtig) und daß ich die verantwortliche Halterin bin ??

Wer ist den nun der Halter?

Und bei der Versicherung ist wiederrum als Halter : mein Bruder eingetragen *hülfeee* warum muß das so kompliziert sein.

*Die beiden Gesamtschuldner können sich dann auf zivilrechtlichem Weg auseinandersetzen wer wie viel Schuld auf sich nehmen muss und somit welche Summe er zu übernehmen hat.*

Das ist dann auch egal weil wir zusammen leben und egal wie hoch es sein wird es zusammen zurück bezahlen müßen.

Ich bedanke mich für die ausführliche erläuterung hat mir echt weiter geholfen...

Gruß Mona88

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#11
 Von 
guest123-2223
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Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Ali Baba

Nein der ARGE ist nicht bekannt daß wir ein Auto besitzen. Es ist auf meiner Mutter zugelassen. Und bei der ARGE nicht angegeben worden. Da meine Mutter nicht von der ARGE lebt. Somit ist Sie die Halterin und ich bin damit gefahren.

Meiner Meinung nach bin ich der Fahrer bei dem Unfall dann mein Partner mein Bruder war bei der Versicherung wiederrum als Halter eingetragen worden weil er das Auto als 2 Wagen Versichern lies.

Gruß Mona88

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#13
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun hab ich noch ein Riesen Problem !!

Hab vorhin mit meinen Anwalt telefoniert...

Hab den unangenehmen Sachverhalt geschieldert und gefragt ob ich überhaupt Ansprüche auf eine Kostenlose hilfe habe.

Mein Anwalt sagte die Arge übernimmt nicht alle Kosten ich soll erst mal mit 300 € zu Ihn kommen. Das Problem ist es wird nicht bei 300€ bleiben das ist uns klar.
Und ohne einen Anwalt bin ich bei der Straftat wiederrum verlohren.

Nun kommen schon so viele Kosten auf uns zu Bußgälder / Versicherung ect. und dann noch die Anwaltkosten.

Aber ist es nicht besser wenn ich einen Anwalt nehme ???

Ach das ist doch alles mist *schimpf*

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#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Warum sollte die Arge einen Anwalt zahlen?

quote:
Aber ist es nicht besser wenn ich einen Anwalt nehme
Wenn der Sachverhalt eindeutig ist kann ein Anwalt in der Regel auch kein Hexenwerk mehr vollbringen.

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#15
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das ist es ja hab meinen Rechtsanwalt nur die halbe Wahrheit am Telefon gesagt. Ich sagte ihm wir haben versäumt die Versicherung zu zahlen.

Hab mich nicht getraut zu sagen daß da schon seid 2006 keine Versicherung besteht.

*schäm*

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#16
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Freudenfeuer


Kommt es zur einer Gerichtsverhandlung ?

Wenn ja wer zeigt mich den an die Versicherung?

Bin ja bereit zu zahlen bzw. hab schon einen Brief fertig der heute raus geht mit der bitte um eine faire bezahlbare Ratenzahlung.

Hab heute mit meiner Mutter gesprochen Sie sagte mein Bruder wußte nicht daß das Auto bei der Versicherung gekündigt sei.
Stimmt der wußte es auch nicht weil ich die Kündigung bekommen habe.

Also können wir mit 30 000 tausend Strafe rechnen oder ??? :o(

*Allerdings muss man dem Fahrer auch unterstellen können, dass er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste oder hätte wissen können / müssen*

Daß ich davon wußte hab ich schon am Freitag bei der Polizei zugegeben weil ich nicht noch meinen Bruder / Mutter / Partner mit rein ziehen möchte .....

Sie sagen meine Mutter ist als Halterin eingetragen (richtig) und daß ich die verantwortliche Halterin bin ??

Wer ist den nun der Halter?

Und bei der Versicherung ist wiederrum als Halter : mein Bruder eingetragen.

Blicke da nicht mehr ganz durch.

Gruß Mona88

-- Editiert am 25.05.2009 10:06

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#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Kommt es zur einer Gerichtsverhandlung ?
Möglich. das entscheidet der Staatsanwalt

quote:
Wenn ja wer zeigt mich den an die Versicherung?
Angezeigt hast Du Dich doch selbst. Eine Anzeige hätte auch die Polizei, der Unfallgegner, die Versicherung und jeder andere der Kenntnis davon hat machen können.

quote:
Hab heute mit meiner Mutter gesprochen Sie sagte mein Bruder wußte nicht daß das Auto bei der Versicherung gekündigt sei.
Stimmt der wußte es auch nicht weil ich die Kündigung bekommen habe.
Das ist wieder etwas, was ich an Deiner verworrenen Geschichte nicht verstehen und glauben kann. Wenn Dein Bruder Versicherungsnehmer war musste ihm gekündigt werden müssen und nicht Dir. Schließlich wäre er der Vertragspartner gewesen und nicht Du.
quote:
Geldstrafe in Höhe von 80-120 Tagessätzen (TS), wobei 1 (TS) einem

Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30 entspricht.
Nein. Siehe auch
quote:
Geldstrafe in Höhe von 80-120 Tagessätzen (TS), wobei 1 (TS) einem Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30 entspricht.


Richtig teuer könnte aber die Schadenersatzforderung werden.

quote:
Allerdings muss man dem Fahrer auch unterstellen können, dass er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste oder hätte wissen können / müssen*
Daß ich davon wußte hab ich schon am Freitag bei der Polizei zugegeben weil ich nicht noch meinen Bruder / Mutter / Partner mit rein ziehen möchte .....
Darum geht es aber in diesem Zusammenhang nicht. Es geht um den Fahrer, der den Unfall verursacht hat, also Deinen Partner.

quote:
Sie sagen meine Mutter ist als Halterin eingetragen (richtig)
Nein. Das hast Du gesagt. Woher soll ich wissen wer bei Deinem Fahrzeug als Halter eingetragen ist?

quote:
und daß ich die verantwortliche Halterin bin ?
Deiner Beschreibung nach bist Du verantwortliche Fahrzeughalterin.

quote:
Wer ist den nun der Halter?
Du.

quote:
Und bei der Versicherung ist wiederrum als Halter : mein Bruder eingetragen.
Nein. Bei der Versicherung könnte er nur als Versicherungsnehmer eingetragen sein. Wenn aber kein Versicherungsschutz bestand gab es auch keinen Versicherungsnehmer.

quote:
Blicke da nicht mehr ganz durch.
Geht mir genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach bin ich der Fahrer bei dem Unfall dann mein Partner mein Bruder war bei der Versicherung wiederrum als Halter eingetragen worden weil er das Auto als 2 Wagen Versichern lies.


Da würd ich doch bei dem Wirrwar nochmal genau nachforschen, ob nicht doch eine Versicherung besteht.
Das ganze ist ziemlich konfus.

Vielleicht einfach mal bei der Zusassungsstelle mit dem Kennzeichen fragen, ob die Karre versichert ist?
Oder den Zentralruf der Versicherer bemühen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ich sehe die Mutter keineswegs als Halter, da sie keine Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hatte, den Wagen nicht auf eigene Rechnung betrieben hat und den Wagen dauerhaft Mona88 zur Nutzung überlassen hat.

quote:
der Partner war zum Unfallzeitpunkt verantwortlicher Fahrer.
Damit haben sich die beiden bereits strafbar
Die Mutter aus o.g. Gründen nicht. Der Fahrer auch nicht wenn er keine Kenntnis hatte oder hätte haben müssen das kein Versicherungschutz besteht. Das hatte ich aber auch schon geschrieben.

quote:
und auch zivilrechtlich haftbar gemacht.
Der Fahrer haftet auch, weil er den Unfall verursacht hat. Die Mutter nicht, weil sie eben nicht verantwortlicher Halter des Fahrzeugs ist.

Somit ist
quote:
..Da meine Mutter nicht von der ARGE lebt...
Da hat der Geschädigte ja wenigstens einen Ansprechpartner, bei welchem ggf. etwas zu holen ist.
nicht zutreffend.




1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Das wird eben noch zu prüfen bzw. zu bewerten sein. Die Erklärungen der TE zu ihren Vermögensverhältnissen gegenüber der ARGE können dabei schon eine Rolle spielen
Was hat das mit der Haltereigenschaft der Mutter zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Ali Baba

was ist TE ?

@Freudenfeuer

Man Partner fragt ob er dafür ins Gefängnis kommen kann?

Er war vorher noch nie aufgefallen und hat noch gar keinen Eintrag in Polizeilichen Führungszeugnis.

Gruß Mona88

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
@ Ali Baba

was ist TE ?
Bin zwar nicht Ali Baba, kann Dir die Frage aber dennoch beantworten. TE steht für ThreadErsteller oder auch ThreadEröffner. Dies ist Dein Thread. Mit TE bist also Du gemeint.

quote:
Man Partner fragt ob er dafür ins Gefängnis kommen kann?
Rein theoretisch schon. Wenn er aber nicht einschlägig vorbestraft ist und noch die eine oder andere Bewährung offen hat nicht.

quote:
Er war vorher noch nie aufgefallen und hat noch gar keinen Eintrag in Polizeilichen Führungszeugnis.
Dann ist eine Freiheitsstrafe ausgeschlossen. Mal abgesehen davon, dass ich -im Gegensatz zu Ali Baba- der Meinung bin, dass er strafrechtlich nicht belangt werden kann, sondern sich nur wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu verantworten hat. Selbst wenn man ihn strafrechtlich wegen des Fahrens ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz belangen könnte und würde. Ins Gefängnis müsste er deswegen ganz sicher nicht.

-- Editiert am 25.05.2009 20:11

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#25
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@Freudenfeuer

Soll dir ein Danke Schön ausrichten von meinen Freund.

:o)

Gruß Mona88

-- Editiert am 25.05.2009 20:16

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Na dann grüß ihn mal von mir. Ist gerne geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Wollte euch mitteilen daß mein Partner ein Schreiben erhalten hat.

Fahrlässige Körperverletzung wurde eingestellt.

Gruß mona8866

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wenn es wirklich nur ein paar Schürfwunden waren war die Einstellung hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung zu erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mona88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe eine Rechtsanwältin *freu* :o)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=black][/color]hallo an alle

ich bin mit meinem auto angehalten worden !!!

der wagen wurde im februar gekauft , bin mit ihm gefahren!!!

wurde angehalten im oktober november von der polizei !!!

haben halt kontrolle gemacht und über funk erfahren das der wagen sein 14 tagen nicht mehr versichert ist !!!! haben dann den wagen vor ort entstempelt , habe den polizei beamten vor ort erzählt das ich den wagen vor drei tagen gekauft habe , das er nicht noch weiter nach hackt !!!

musste dann einen zettel unterschreiben wegen fahren ohne versicherungsschutz !!!!!

das sie den kleinen fahrzeugschein einbehalten !!!

was kann mich erwarten , worauf muss ich mich gefasst machen !!! bin noch in der probezeit denn sie wurde auf grund eines unfalls vor ca 2 jahren verlängert dadurch auch seminar hinter mir !!!

würdemich über antworten sehr freuen !!!

mit freundlichen grüßen

P.K.

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