Guten tag,
ich habe eine frage,ich hatte eben einen verkehrsunfall.
Ich habe einen 50ccm roller ist auch als 50ccm versichert.Ich habe aber nur einen 25ccm führerschein.Ich habe ihm die vorfahrt genommen ich´(habe ihn nicht gesehen) auch egeal ist halt eine straftatt die ich gemacht habe!es kamm keine Polizei,weil die Polizei gesagt hat wir sollen es so klären.Er hat sich alles aufgeschrieben usw.Wie wird meine versicherung regieren?Wollen sie meinen Führerschein sehen?Weil ich habe ja nur einen 25 führerschein!kann mir vielleicht einer weiterhelfen...?besten dank lg anna
Fahren ohne führerschein unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Au Backe, da hast Du Dir aber keinen Gefallen getan.
Von der Versicherung wirst Du einen Fragebogen bekommen. Da gibt es so unangenehme Fragen wie die nach dem Fahrzeugführer, und ob der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Wenn Du wahrheitsgemäß antwortest wird die Versicherung Regress von Dir fordern da das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Obliegenheitsverletzung darstellt. Nicht auszuschliessen, dass die Versicherung Dich dann auch noch anzeigt. Dann hättest Du doch noch eine Strafanzeige am Bein.
Antwortest Du nicht wahrheitsgemäß wäre das die nächste Obliegenheitsverletzung, mit der Du Dir keine Freunde bei der Versicherung machst.
Ich denke Du solltest Dich von einem versierten, auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet kein Vermögen, könnte Dir aber jede Menge Ärger ersparen.
edit: Wie alt bist Du? Oder anders gefragt: Hast Du das erforderliche Mindestalter für die Führerscheinklasse M? Wenn nicht wird die Versicherung recht schnell merken das Du gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist.
-- Editiert von Freudenfeuer am 14.02.2008 02:18:13
Melden Sie der Versicherung schriftlich den Unfall wie geschehen. Räumen Sie hierbei Ihr Verschulden bezüglich der Vorfahrtsverletzung ein.
Und dann abwarten.
Die Versicherung wird aber selbst bei Kenntnis der fehlenden Fahrerlaubnis aller Wahrscheinlichkeit nach keine Strafanzeige stellen. Mir ist zumindest kein Fall bekannt in denen die Versicherung Ihren eigenen VN anzeigte. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
-- Editiert von stefan 5 am 14.02.2008 10:57:18
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mir ist auch kein Fall einer derartigen Anzeige bekannt. Das heißt aber nicht, dass es so etwas noch nie gegeben hat oder geben könnte.
hallo zusammen,
ich bin 21jahre alt,habe schon bei der versicherung angerufen die haben das so aufgenommen mehr nicht.weiß jetzt nicht ob da nich was kommt?wenn diese frage gestellt wird werde ich es wahrheitsgemäß beantworten!Hoffe es kommt garnicht dazu,und ich werde den roller drosseln lassen!Hoffe der wird noch mal fit,habe vollkasko versicherung!besten dank an euch
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
30 Antworten
-
26 Antworten