Fahren unter Alkohol mit Vorstrafen

24. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb380338-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahren unter Alkohol mit Vorstrafen

Hallo liebe Community,

ich Bekannter von mir hat sich bisher so einiges geleistet und ist vor einer Woche mit 1,16 Promille angehalten. Seinen Führerschein hatte er zu dieser Zeit zum Glück wieder.
Was bisher passiert ist:

- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (1 Monat Fahrverbot + MPU), reell war der Führerschein 1,5 Jahre weg.
Jetzt ist er angehalten worden mit 1,16 Promille um halb 4 nachts an einem Samstag.
Was kann man davon erwarten? Er fährt trotzdem weiter Auto (Was passiert, wenn er jetzt so angehalten wird ohbne Führerschein?)

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Justin

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-- Editiert fb380338-91 am 24.12.2013 14:12

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was kann man davon erwarten? <hr size=1 noshade>

Schwierig.
Für die Trunkenheitsfahrt alleine gibt es grob 1-1,5 Nettomonatsgehalte als Geldstrafe plus ca. 9 Monate ohne Führerschein. (Regional wohl etwas unterschiedlich.)
Ob die Strafe wegen Vorbelastung erhöht wird, kann man kaum einschätzen. Hängt davon ab, wie lange sie her ist, und woraus die "Straßenverkehrsgefährdung" genau bestand. ("Straßenverkehrsgefährdung" kann ja so ziemlich alles sein.)

1,16 Promille alleine bringen noch keine erneute MPU. Aber die Vorbelastung kann die FS-Stelle dazu bringen, doch eine MPU anzuordnen. Der Ermessensspielraum ist groß.

quote:<hr size=1 noshade>Er fährt trotzdem weiter Auto (Was passiert, wenn er jetzt so angehalten wird ohbne Führerschein?) <hr size=1 noshade>

Neues Verfahren. Weitere Geldstrafe. Noch längere Sperre. Die MPU wäre sicher.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb380338-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Offiziell "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Er ist mit dem Auto auf Leute zugefahren und sie fast gerammt. Daraufhin die Anzeige + strafrechtliches Verfahren...sprich mit personengefährdung. Das ist 1,5 Jahre her Ändert das etwas?
Vielen dank schonmal! :)

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-- Editiert fb380338-91 am 24.12.2013 22:46

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

ich Bekannter von mir hat sich bisher so einiges geleistet Also wer denn jetzt?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Offiziell "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Er ist mit dem Auto auf Leute zugefahren und sie fast gerammt. Daraufhin die Anzeige + strafrechtliches Verfahren...sprich mit personengefährdung. Das ist 1,5 Jahre her Ändert das etwas? <hr size=1 noshade>


Positiv:
Es scheint kein Alkohol im Spiel gewesen zu sein.
Deshalb wird es sich auf die jetzige Trunkenheitsfahrt nicht oder nur gering auswirken.
Sonst wäre er Alkohol-Wiederholungstäter, was die Strafe und die FS-Sperrfrist erhöht und die MPU-Wahrscheinlichkeit auf 100% gesteigert hätte.

Negativ:
1,5 Jahre ist nicht so lange. Zwei schwerwiegende Fälle innerhalb von weniger als 2 Jahren machen keinen guten Eindruck.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Deshalb wird es sich auf die jetzige Trunkenheitsfahrt nicht oder nur gering auswirken


Das halte ich für äußerst optimistisch gedacht. Es ist, unabhängig von der Frage des Alk, eine einschlägige Vorbelastung in recht kurzer Folge. Sicherlich wird sich das strafschärfend auswirken. Und nicht nur geringfügig.

M.E. ist die MPU hier nahezu sicher gebucht. Zwar gibt es, zutreffend, ein Ermessen. Aber hier § 11 Abs. 1 S. 3 Ziffer 4 FeV zu bejahen braucht nicht viel Kreativität. So wie ich die meisten Führerscheinstellen kenne, werden die darüber nicht lange nachdenken.

Also besser mal mit 2 Monatsgehältern und einem Jährchen ÖPNV planen.


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-- Editiert am 28.12.2013 12:51

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