(Fahrer Unbekannt?!) Qualifizierter Rotlichtverstoß

15. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go655121-43
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
(Fahrer Unbekannt?!) Qualifizierter Rotlichtverstoß

Eine Person ist mit meinem PKW (Halter ist nicht Fahrer) über Rot gefahren.

Dies hat eine Polizei-Streife zufällig gesehen und den Fahrer deswegen angehalten.

Der Fahrer hatte keinen Ausweis oder Führerschein dabei.
Lediglich eine vorläufige Fahrerlaubnis (Fahranfänger). Dieses Dokument besitzt kein Lichtbild

Die Polizei hat dies aber anscheinend ausgereicht. Es wurde kein Ausweis / Führerschein / Lichtbild vorgelegt.

Besteht die Möglichkeit den Fahrer hier als unbekannt darzustellen? Die Polizei hat lediglich den vorläufigen Führerschein überprüft. Ob der Fahrer der wirkliche Inhaber des Führerscheines ist kann ja eigentlich nicht festgestellt werden.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Zitat (von go655121-43):
Besteht die Möglichkeit den Fahrer hier als unbekannt darzustellen?


Hatte der Fahrer eine Maske auf oder warum meint man, dass die Polizisten den Fahrer im Zweifel nicht wiedererkennen?

Zitat (von go655121-43):
Ob der Fahrer der wirkliche Inhaber des Führerscheines ist kann ja eigentlich nicht festgestellt werden.


Wenn der Fahrer tatsächlich nicht der Führerscheininhaber war, dann könnte das allerdings klappen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von go655121-43):
Besteht die Möglichkeit den Fahrer hier als unbekannt darzustellen?

Klar.



Zitat (von go655121-43):
Ob der Fahrer der wirkliche Inhaber des Führerscheines ist kann ja eigentlich nicht festgestellt werden.

Zum einen kann das durchaus festgestellt werden, zum anderen war zu dem Zeitpunkt für die Beamten nur die Identität wichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go655121-43
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort :)

Zitat (von hh):
Hatte der Fahrer eine Maske auf oder warum meint man, dass die Polizisten den Fahrer im Zweifel nicht wiedererkennen?


Bis ein Bußgeldbescheid eintrifft wird es ja noch ca 2-3 Wochen dauern. Ich weiß nicht ob sich Polizisten so lange Gesichter merken können. Ich glaube die haben keine Bodycams wie in den USA.

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#4
 Von 
go655121-43
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen kann das durchaus festgestellt werden, zum anderen war zu dem Zeitpunkt für die Beamten nur die Identität wichtig.


Vielen Dank für die Antwort :)


Wie soll man das denn feststellen

Der vorläufige Führerschein ist nur mit einem Lichtbildausweis gültig, welchen der "Unbekannte" Fahrer nicht dabei hatte. Damit wurde die Identität doch eingentlich nicht einmal korrekt festgestellt oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von go655121-43):
Damit wurde die Identität doch eingentlich nicht einmal korrekt festgestellt oder?

Wie die Identität festgestellt wurde, wird man erfahren, wenn man Akteneinsicht nimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2331 Beiträge, 803x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Fahrer tatsächlich nicht der Führerscheininhaber war, dann könnte das allerdings klappen.

Wobei sich dann der Halter des Fahrzeugs IMO seelisch auf das Führen eines Fahrtenbuches einstellen sollte...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1837 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von go655121-43):
Der vorläufige Führerschein ist nur mit einem Lichtbildausweis gültig, welchen der "Unbekannte" Fahrer nicht dabei hatte. Damit wurde die Identität doch eingentlich nicht einmal korrekt festgestellt oder?
Der Polizist könnte aus seinem Fahrzeug auch einfach das Bild im Personausweis der betroffenen Personen elektronisch abgerufen haben ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go655121-43
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Der Polizist könnte aus seinem Fahrzeug auch einfach das Bild im Personausweis der betroffenen Personen elektronisch abgerufen haben ...


Wäre soetwas denn vor Gericht durchsetzbar? Ich bezweifle, dass sich der Polizist nach 3-4 Wochen überhaupt noch an ein Gesicht erinnern kann.

Der Polizist hatte zudem lediglich den vorläufigen Führerschein vorliegen. Kann er damit mein Lichtbild abfragen?

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18376 Beiträge, 9961x hilfreich)

Zitat (von go655121-43):
Der Polizist hatte zudem lediglich den vorläufigen Führerschein vorliegen. Kann er damit mein Lichtbild abfragen?

Ja

Zitat (von go655121-43):
Wäre soetwas denn vor Gericht durchsetzbar? Ich bezweifle, dass sich der Polizist nach 3-4 Wochen überhaupt noch an ein Gesicht erinnern kann.

Ich glaube, Sie haben da etwas falsche Vorstellungen. Polizisten merken sich berufsmäßig Gesichter - und vorläufige Führerscheine sind ja auch nicht so häufig - das bleibt in Erinnerung.

Außerdem müssten Sie eine gute Antwort darauf haben, warum eine Ihnen völlig fremde Person mit Ihrem vorläufigen Führerschein fahren sollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1184 Beiträge, 200x hilfreich)

Das würde ja auch bedeuten, jemand verwendet missbräuchlich Ihre Ausweispapiere, was eine Straftat wäre, also insgesamt keine gute Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go655121-43
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Außerdem müssten Sie eine gute Antwort darauf haben, warum eine Ihnen völlig fremde Person mit Ihrem vorläufigen Führerschein fahren sollte.


Der vorläufige Führerschein war bereits seit 6 Monaten abgelaufen. Dieser lag noch im Auto. Ich habe vergessen diesen dort rauszunehmen.

Ich habe bereits einen normalen Kartenführerschein.

Wissen sie ob die Polizei das Lichtbild meines Führerscheines oder meines Personal/Reisepasses abfragt?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von go655121-43):
Wäre soetwas denn vor Gericht durchsetzbar?

Durchaus, die Polizisten werden ja speziell für so was geschult.



Zitat (von go655121-43):
Der Polizist hatte zudem lediglich den vorläufigen Führerschein vorliegen. Kann er damit mein Lichtbild abfragen?

Das kann er durchaus.



Zitat (von go655121-43):
Wissen sie ob die Polizei das Lichtbild meines Führerscheines oder meines Personal/Reisepasses abfragt?

Nö, Helleseher sitzen hier keine. Wenn man das wissen will, dafür gibt es die erwähnte Akteneinsicht.

Würde mich aber sehr wundern, wenn die Polizei unter den Umständen keine saubere Identitätsfeststellung gemacht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Die werden den Führerschein und den Personalausweis abgefragt haben.

Signatur:

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#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2331 Beiträge, 803x hilfreich)

Einfach mal zu seinen Fehlern zu stehen ist heutzutage wohl keine Option mehr?

Wenn ich das folgende jetzt richtig interpretiere:

Zitat (von go655121-43):
Eine Person ist mit meinem PKW (Halter ist nicht Fahrer) über Rot gefahren.

Also nicht Du.
Zitat (von go655121-43):
Der vorläufige Führerschein war bereits seit 6 Monaten abgelaufen. Dieser lag noch im Auto. Ich habe vergessen diesen dort rauszunehmen.
Ich habe bereits einen normalen Kartenführerschein.

Aber der andere hat sich mit Deinem (alten) vorläufigen Führerschein ausgewiesen?
Dann schließe ich mich dem hier an:
Zitat (von drkabo):
Außerdem müssten Sie eine gute Antwort darauf haben, warum eine Ihnen völlig fremde Person mit Ihrem vorläufigen Führerschein fahren sollte.

Bei dauerhaften Erinnerungslücken:
Zitat (von Garfield73):
Wobei sich dann der Halter des Fahrzeugs IMO seelisch auf das Führen eines Fahrtenbuches einstellen sollte...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8594 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wissen sie ob die Polizei das Lichtbild meines Führerscheines oder meines Personal/Reisepasses abfragt
Davon ist jedenfalls auszugehen.

Auch auszugehen ist davon, dass sich die Beamten sehr gut daran erinnern werden. Vorallem wird auch deren Ermittlungssinn hervorgerufen, wenn die von der Sache erfahren (und dem isst sehr oft so).
Dann sollte man sich auch nicht wundern, wenn die mal vor der eigenen Haustüre stehen, oder auch in der Nachbarschaft mal gut rumfragen werden.

Eine Gegenüberstellung könnte auch angeordnet werden...

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