Hallo zusammen,
das Fahrezug meines Vaters wurde vor ein paar Wochen von einem stationären Blitzer erfasst. Es ist zwar nur eine geringe Überschreitung, dennoch ist der Fahrer bzw. die Fahrerin auf dem Foto nur zu 2/3 zu sehen. Durch die Sonnenblende ist nahezu das gesamte Gesicht verdeckt. Man sieht nur Kinn und Mund. Mein Vater hat sofort ein besseres Bild oder alternativ die Einstellung der Sache gefordert. Daraufhin schickte die Behörde den selben Bescheid mit Zahlungsaufforderung an mich (Tochter). Nach wie vor ist es das selbe Bild. Was können wir tun bzw. wie sollen wir uns verhalten? Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
-- Editiert ola_7777 am 06.10.2013 10:47
Fahrer auf Foto nicht erkennbar
6. Oktober 2013
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Frage vom 6. Oktober 2013 | 10:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrer auf Foto nicht erkennbar
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2013 | 14:40
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
quote:
Es ist zwar nur eine geringe Überschreitung,
Wie gering ist denn die Überschreitung?
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" "
#2
Antwort vom 6. Oktober 2013 | 15:29
Von
Status: Weiser (16473 Beiträge, 9287x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Daraufhin schickte die Behörde den selben Bescheid mit Zahlungsaufforderung an mich (Tochter). <hr size=1 noshade>
Wenn "die Behörde" von sich aus den Bescheid an die Tochter geschickt hat (ohne dass der Vater den Namen der Tochter ins Spiel gebracht hat), dann kann man daraus schließen, dass das vorliegende Bild gut genug ist, um die Tochter zu identifizieren. Man muss bedenken, dass die Kopie auf dem Bußgeldbescheid meist schlechter ist, als das Originalbild in den Akten.
quote:<hr size=1 noshade>Was können wir tun bzw. wie sollen wir uns verhalten? <hr size=1 noshade>
a) bezahlen
b) Einspruch einlegen
Bei b) wird es (wenn beide Seiten hart bleiben) vor Gericht gehen. Vor Gericht könnte es dann sein, dass ein Gutachter beauftragt wird, einen forensischen Bildvergleich durchzuführen. Kostet ca. 1500€. Sollte das Gericht aufgrund des Gutachtens zu dem Ergebnis kommen, dass es eindeutig die Tochter war, dann zahlt die Tochter das Bußgeld plus die Gerichtskosten plus die Gutachterkosten. Sonst natürlich nicht.
Vater und Tochter sollten sich das Bild auf dem Bußgeldbescheid nochmal anschauen. Wenn sie auf dem Bild erkennen können, wer gefahren ist, wird es auch ein Gutachter können.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2013 | 16:52
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 999x hilfreich)
§ 31a StVZO wäre eine mögliche Folge, die bestimmt sehr "angenehm" für den Vater sein wird...
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
#4
Antwort vom 6. Oktober 2013 | 19:08
Von
Status: Weiser (16473 Beiträge, 9287x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>§ 31a StVZO wäre eine mögliche Folge, die bestimmt sehr "angenehm" für den Vater sein wird... <hr size=1 noshade>
Nicht nur wegen des Aufwands, sondern auch, weil §31a StVZO mit Gebühren verbunden ist, die möglicherweise höher sind als der Bußgeldbescheid gewesen wäre.
Aber:
Meines Wissens wird ein Fahrtenbuch eher angeordnet, wenn der Fahrzeughalter bei der Aufklärung nicht mitwirken WILL (sprich: gutes Foto, aber trotzdem keine Angaben gemacht).
Wenn das Foto dagegen so schlecht ist, dass der Fahrzeughalter den Fahrer (selbst bei bestem Willen) nicht erkennen KANN, dann gibt es auch keine Fahrtenbuchauflage.
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