Fahrer betrunken, Beifahrer nüchtern

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Panash
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrer betrunken, Beifahrer nüchtern

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer wirklich verzwickten Geschichte. Folgendes ist mir am Morgen des vergangenen Montags also Pfingsten passiert. Ich war früh auf den Beinen da ich meinen Oldtimer einen Jaguar e- typ
für einen Kurztrip mit meiner Freundin startklar machen wollte. Leider machte der Wagen seid er aus dem Winterschlaf geweckt wurde mir fremde Geräusche um die Motorgegend und ich wollte der Sache auf den Grund gehen. Ein Bekannter der zufällig dazukam und zu dem Engländer ist meinte er kenne den Wagentyp gut da sein Vater einen solchen vor Jahren fuhr und vielleicht würde er bei einer Fahrt der Sache auf den Grund kommen. Gesagt getan, ich ließ den Mann hinter das Steuer, setzte mich daneben und los ging die Fahrt. Zu anfangs lief alles normal und ich hatte keinesfalls das Gefühl das der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Nach dem wir ca. 15 min mit dem Fahrzeug unterwegs waren erhöhte er merklich das Tempo und ich wies ihn darauf hin. Zu diesem Zeitpunkt überkam mich auch das Gefühl das er nicht wirklich nüchtern ist, doch leider war es da schon zu spät. Bei der Überfahrt eines Bahnübergangs verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr in ein anders Auto welches uns entgegenkam. Ich mußte den Mann sogar davon abhalten sich vom Unfallort zu entfernen und nahm die Schlüssel an mich. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Nachdem die Polizei eintraf wurde geklärt wer die Fahrzeuge gefahren hat und der Polizist ordnete einen Alkoholtest für die Fahrer der Fahrzeuge an. Ich muß dazusagen das ich zu diesem Zeitpunkt sicher war das der Fahrer meines Wagens nicht nüchtern wirkte, aber das der Atemtest 2,0 Promille ausmachte ließ mich nur noch stauen. Ich versicherte der Polizei
das der Mann zum Fahrantritt einen völlig normalen Eindruck auf mich machte, was meine Freundin die zwischenzeitlich dazu kam auch nur bestätigen konnte da auch sie den Mann zuvor gesehen hatte. Dazu kommt das der Mann als Kinderbetreuer in einem Kindergarten arbeitet und sein Gesicht mit Schminke geweist war so wie bei einem Clown. Seine Mimik also nicht nicht erkennbar war. Wir wohnen in einem Urlaubsort wo auch Pfingstmontags für Kindervon Urlaubern eine Betreuung angeboten wird. Der Schaden bei meinem Wagen beläuft sich auf ca. 20.000 €, der Wagen der Unfallgeschädigten auf ca. 9000 €. Ich habe bisher noch nicht mit dem Mann reden können da er nicht an sein Telefon geht und ich nicht genau weiß wo er wohnt, auch weiß ich das er der Polizei gegenüber keine Angaben zu seiner Person gemacht hat, so das diese nun gegen ihn ermittelt. Leider bin ich völlig ratlos in wieweit meine Vollkaskoversicherung für den Schaden haftet, da ja nun Alkohol im Spiel war auch wenn ich nichts davon wußte, bzw es nicht merken konnte. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen da ich auch nicht glaube das der Fahrer sich der Sache stellen wird.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hallo,

die vk kann sich in diesem fall auf die trunkenheitsklausel berufen und die leistung verweigern.

einfach nur *nicht wissen* reicht hier nicht als ausrede. Nach den AKB hat der VN *sicherzustellen*, dass der fahrer keinen alkohol oder andere berauschende mittel zu sich genommen hat.

in der haftpflicht ist daher auch ein entsprechender regress zu erwarten.

und persönlich angemerkt:

>>>bzw es nicht merken konnte

2,0 promille, egal ob frisch oder restalkohol, das riecht man spätestens nach ein paar sekunden wenn man zusammen in einem auto sitzt, das nimmt dir keiner ab :(

gruß

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

wenn alle *guten Voraussetzungen* zudem ins Unglaubliche umschlagen sollten, dann hat der *Trunkenbold* auch keinen in D gültigen Führerschein. Es sei denn, Sie haben sich den vorher zeigen lassen.

*Angaben zur Person verweigert* lässt sich die Polizei nach einer Trunkenheitsfahrt mit Schadenereignis in aller Regel nicht gefallen. Der Mann gelangt unverzüglich in den Genuss der *vorläufigen Festnahme* und wird anschließend Erkennungsdienstlich erfasst.

Zudem wird dieser Vorgang unausweichlich ein *Freudenfeuer* für den Staatsanwalt. Freunden Sie sich mit dem Gedanken an, dass Ihr Führerschein über längere Zeit in Gefahr geraten kann.

An den summierten Kosten werden Sie noch lange zu knabbern haben, zumindest vom Kopf, da ich Ihre Fin-Verhältnisse nicht kenne.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 17.05.2008 03:55:42

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