Fahrer geblitzt; Halter bekommt Vorladung Polizei

15. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)
Fahrer geblitzt; Halter bekommt Vorladung Polizei

Hallo,
ich habe meinem Bruder mein Auto geliehen. Der ist mit Tempo 127 auf der Autobahn geblitzt worden (erlaubt waren 100).
Den Anhörungsbogen habe ich zwar bekommen, aber nicht zurückgeschickt. Habe ihn an meinen Bruder weitergegeben, er war auf dem Foto ziemlich gut zu erkennen.
Gestern rief mich nun die Polizei an und sagte, ich solle am Montag vorbeikommen und den Fahrer auf dem Foto identifizieren.
Meine Fragen sind nun:
Muss ich zur Polizei hin und meinen Bruder identifizieren oder kann ich den Termin absagen? Falls ich den Termin nicht absagen kann, muss ich meinen Bruder dann erkennen?

Wie geht die Sache weiter, was kann meinem Bruder passieren?

Danke schon im voraus.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

1.) Du musst den Termin nicht wahrnehmen.

2.) Sollte Dein Bruder als Fahrer ermittelt werden können bekommt er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50€ zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen sowie 3 Flenspunkte.

Sollte er innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 oder mehr km/h erwischt worden sein blüht ihm außerdem ein Fahrverbot für einen Monat.

Sollte er noch in der Probezeit sein wird die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Maßnahmen ergreifen.

3.) Sollte Dein Bruder innerhalb der 3-monatigen Verjährungsfrist nicht ermittelt werden können droht Dir als Halter eine Fahrtenbuchauflage.

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#2
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Danke, dann werde ich erst mal nicht zur Polizei hingehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Dann wird die Polizei wahrscheinlich demnächst bei Dir vorbeikommen.

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#4
 Von 
loewe37
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz offensichtlich weiss der TE ja genau, wo die Säge klemmt, wenn er noch nicht einmal den Anhörungsbogen zurück sendet, auf dem er - unter anderem - ankreuzen kann,. dass er die Aussage verweigert... - Ganz normal, selbstverständlich fühlt man sich nicht verpflichtet Auskunft zu erteilen wenn man den eigenen Wagen verleiht, und somit Straßenrowdis unbehelligt lässt - oder?
Das ist ja auch wirklich eine Frechheit!

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