Hallo zusammen.
Am 02.02.2018 habe ich einen geschwindigkeitsverstoß begangen.
Ich bin nicht der Halter.
Der Halter hat einen anhörungsbogen bekommen. Am 13.02.2018.
dort hat er angegeben nicht gefahren zu sein. Auf Nachfrage der Behörde gab er an, dass ich noch im Fahrzeug war und wir uns aufgrund der Strecke (1000km) abgewechselt haben. Und nicht mehr sagen können wer gefahren ist. Mein Name wurde übermittelt.
Ich erhielt dann einen anhörungsbogen (Datum ist mir gerade nicht bekannt). Gehen wir mal vom 01.03.2018 aus.
Mein Name war bekannt, ich habe somit nicht geantwortet.
Am 23.05.2018 erhielt ich nun einen Bußgeldbescheid. Da man über den Abgleich meines Passbildes zum Ergebnis gekommen sei, dass ich gefahren bin.
Frage nun
02.02 Tat
13.02 Anhörung Halter
01.03 Anhörung ich
23.05 Bußgeldbescheid
Verjährung eingetreten oder nicht ?
Danke schon mal
Fahrer nicht Halter -Verjährung
28. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2018 | 09:28
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrer nicht Halter -Verjährung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Mai 2018 | 10:04
Von
Status: Unbeschreiblich (50197 Beiträge, 17579x hilfreich)
Die Zusendung des Anhörungsbogens an Dich unterbricht die Verjährung. Die 3 Monate fangen dann neu an zu laufen, so dass die Sache noch nicht verjährt ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 29. Mai 2018 | 00:03
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Also das ein verfahren nur einmalig unterbrochen werden darf, ist hier nicht relevant, weil gegen mich ein seperstes Verfahren eingeleitet wurde und für mich erst alles ab Zusendung meines Anhörungsbogens eine 3 Monatige Frust gilt ?
#5
Antwort vom 29. Mai 2018 | 08:32
Von
Status: Unbeschreiblich (50197 Beiträge, 17579x hilfreich)
Gegen Dich wurde ein neues Verfahren eingeleitet. Außerdem darf ein Verfahren auch mehrfach unterbrochen werden.
#6
Antwort vom 29. Mai 2018 | 08:37
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1250x hilfreich)
Zitat:Der Halter hat einen anhörungsbogen bekommen. Am 13.02.2018.
dort hat er angegeben nicht gefahren zu sein. Auf Nachfrage der Behörde gab er an, dass ich noch im Fahrzeug war und wir uns aufgrund der Strecke (1000km) abgewechselt haben. Und nicht mehr sagen können wer gefahren ist.
Wenn er das tatsächlich so geschrieben hat, werden die Sachbearbeiter eine Weile gebraucht haben, bis sie vor Lachen weiterarbeiten konnten. ;-)
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