Fahrer ohne Führerschein gefahren, Beifahrer und Fahrer nicht Halter von Fahrzeug

5. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrer ohne Führerschein gefahren, Beifahrer und Fahrer nicht Halter von Fahrzeug

Hallo alles zusammen,

ich bin neu und brauche dringend einen Rat.
Gestern habe ich einen Freund von mir gefragt ob ich sein Auto eben leihen dürfte. Er gab mir den Schlüssel und ich stieg mit einem anderen Bekannten in das Auto. Zuvor wollte dieser unbedingt das Auto fahren. Ich zögerte und gab ihm dann doch den Schlüssel.
Jetzt ist die Fahrt sehr unglimpflich ausgegangen. Wir sind in einen Garten gerutscht und haben die Dachrinne vom Haus beschädigt. Als wir dann bei der Besitzerin geklingelt haben hat sie ihren Sohn angerufen und dieser Scheinbar Feuerwehr und Polizei.

Jetzt kam dann heraus, dass der Bekannte von mir gar nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Mir war das gar nicht bewusst.
Er wurde von der Polizei mitgenommen. Von mir wollten die nur Namen wissen und ich durfte gehen.

Jetzt die Frage: Was droht allen Beteiligten?

Danke vielmals für Antworten.

LG

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18 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Dem Halter: Nichts, denn er hat es an Sie rausgegeben, und Sie haben ja anscheinend einen FS.
Ihnen: Beihilfe zum Fahren ohne FS.
Dem Fahrer: Fahren ohne FS.
Wenn Sie es genauer wissen wollen (Strafhöhe etc.), dann bräuchte man schon Alter und Vorstrafen.

-- Editiert von muemmel am 05.02.2016 13:07

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Also ich habe mal vor sechs Jahren den FS entzogen bekommen. Besitze ihn aber schon wieder geschätzt fünf Jahre Ich bin 25 Jahre alt.

Der Fahrer ist soweit ich weiß 21 Jahre alt. Hat den Führerschein vor zwei Jahren scheinbar entzogen bekommen.

Liebe Grüße

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Vorstrafen = von Strafgerichten ausgesprochene Verurteilungen

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. (Vor sechs Jahren)

Von dem Fahrer weiß ich da nichts

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Na, da kann man nicht allzuviel sagen: Für Jugendstrafrecht sind beide zu alt. Ihre Vorstrafe dürfte getilgt sein, ist aber evtl. noch im Verkehrszentralregister zu finden. Ich tippe mal auf Geldstrafen für beide und für den Fahrer eine lange Sperre zur Wiedererteilung des FS.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhm danke. Ja das war äußerst dumm. Der Mensch muss scheinbar Fehler machen damit er wieder klar sieht.

Ich warte jetzt mal ab. Wird wahrscheinlich eh sechs Wochen gehen bis da was kommt.
Ich darf meine Aussage wenn ich zur Polizei vorgeladen werde verweigern oder?

Meine Befürchtung ist, dass ich wieder laufen darf.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich darf meine Aussage wenn ich zur Polizei vorgeladen werde verweigern oder? Ja. Klug ist das aber nicht - es macht schon einen Unterschied, ob man jemand fahren ließ im Wissen, daß er keinen FS hat, oder ob man es bloß versäumt hat, sich den FS zeigen zu lassen. Verstehen Sie mich nicht falsch - das befreit nicht von Strafe, senkt sie aber.
Meine Befürchtung ist, dass ich wieder laufen darf. Das habe ich in dem Zusammenhang noch nicht erlebt - das passiert immer bloß dem Fahrer, nicht dem Fahren-Lasser...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Versäumen ist ein gutes Stichwort. Ich sollte in dem Fall wohl sagen, dass der fehlende Führerschein mir nicht bewusst war.
Ich hoffe Sie haben recht mit dem Führerschein. Ich lese die ganze Zeit was im §21 das ich bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bekommen kann.
Oder greift hier ein anderer Paragraph?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich lese die ganze Zeit was im §21 das ich bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bekommen kann. Ja. Und warum genau sollten Sie jetzt die Höchststrafe kriegen? Weil Sie schon 17 einschlägige Vorstrafen haben? Haben Sie doch gar nicht, schrieben Sie. Dann würde ich solche worst-case-scenarios mal tunlichst unterlassen. By th way stand da auch was von Geldstrafe - den Teil haben Sie überlesen?
Oder greift hier ein anderer Paragraph? Ich ahne schon die nächsten worst-case-scenarios. Trotzdem: Ja, es könnte hier auch noch der § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) dazukommen - auf Sie bezogen, natürlich Beihilfe.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

:)
Okay Sie haben recht. Nicht immer vom schlimmsten Fall ausgehen.
Ich lass das jetzt einfach auf mich zukommen und fertig.
Eine Geldstrafe von circa 2000€ sind dann eher wahrscheinlich oder?

Ich werde wenn ich daran denke das Ergebnis mitteilen.

Schönes Wochende dann.

LG

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Eine Geldstrafe von circa 2000€ sind dann eher wahrscheinlich oder? Über die Summe werde ich nichts sagen - erstens ist die vom Einkommen abhängig und zweitens vom Richter, der Ihnen mehr oder weniger Tagessätze verpassen wird. Aber Geldstrafe ist schon korrekt.
Ich lass das jetzt einfach auf mich zukommen und fertig. Das ist die bessere Einstellung als "Oh, ich komme in den Knast", denn das wäre völlig unrealistisch.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, eine konkrete Aussage über die Strafe geht nicht.
Ich bin zur Zeit Technikerschüler, das heißt ich verdiene kein Geld.

Eine Geldstrafe tut zwar weh, aber die Hauptsache wäre meinen Führerschein zu behalten.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich bin zur Zeit Technikerschüler, das heißt ich verdiene kein Geld. "Kein Geld" gibt es nicht - vermutlich hausen Sie weder in einem Zelt im Wald noch ernähren Sie sich aus der Mülltonne. Und das heißt, mit 15 bis 20 Euro pro Tagessatz ist allemal zu rechnen. 2000 Euro wären da aber ganz schön viele Tagessätze - wird dann wohl eher weniger... Sie können übrigens Ratenzahlung beantragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

:grins:
Bear Grills

Nein mal Spaß bei Seite. Ich wohne zur Zeit bei meinen Eltern und bekomme 93 Euro BAföG.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da frage ich mich allerdings, wie Sie die Strafe bezahlen wollen - Nichtzahlung führt unweigerlich in die Ersatzfreiheitsstrafe (für Sozialstunden hätten Sie ja derzeit keine Zeit).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Da werde ich wohl leider gucken müssen, dass ich in meiner Verwandtschaft das Geld beschaffen kann. Wenn ich die Schule beendet habe muss ich das wieder zurückzahlen.

Ein Sparbuch existiert auch noch.

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Dann bin ich ja beruhigt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#18
 Von 
guest-12306.02.2016 18:09:09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

:)
Ja, Ihnen nochmal vielen Dank.

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