Fahrerflucht-Folgen?

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
danielluecking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht-Folgen?

hallo ,

also ich bin mit meinem kollegen heute im firmen wagen gafahren als plötlich ein lauter knall aufkam!!!
ich mich umgedraht und die anderen autos fahren alle weiter,ich meinen spiegel angeschaut und da war noch alles dran..habe dann gedacht ,gut nichts passiert und weiter gefahren...später holte er mich ein und ich bin rechts ran,,sein spiegel war doch dahin!!!
dann polizei angerufen und die meinten das die schuld frage so nicht geklärt werden könnte.Also beide (irgendwas von ordnungswiedrigkeit!!!und dann sagte er noch das er es so aufnehmen müsste als fahrerflucht???ich bin aus allen wolken gefallen??
was passiert jetzt??habe schon ein aufbauseminar hinter mir??der polizist meinte wahrscheinlich wird es fallen gelassen da ja nichts wildes passiert sei?!?!also wir waren zu zweit und er alleine!!!! aber eigendlich steht doch aussage gegen aussage und ich habe auch noch einen zeugen??werde mich trozdem mit meinem anwalt beratschlagen aber was könnte denn passieren wenn aussage gegen aussage steht?gruss daniel

bitte helft mir was passiert jetzt ,brauche den führeschein sonst bin ich meinen job los?!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Da der andere zunächst auch weiter gefahren ist könnte man davon ausgehen, dass er kein Interesse an der Feststellung Deiner Personalien hatte. Dies wäre m.E. der erfolgversprechendste Weg einer Verteidigung.

Aussage gegen Aussage kannst Du in die Tonne treten. Zum einen würde es nicht einfach unentschieden stehen, sondern vielmehr würde der Richter entscheiden welche Aussage für ihn glaubhaft ist. Die Sache würde dann also im "Elfmeterschießen" entschieden. Allerdings sehe ich hier auch gar keine Aussage gegen Aussage Situation. Wenn Dein Beifahrer wahrheitsgemäß aussagt das es geknallt hat wird das der Darstellung des Unfallgegners nicht widersprechen.

Im Falle einer Verurteilung ist mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 15-30 Tagessätzen zu rechnen. Weiterhin gibt es dann 7 Punkte. Ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis sind zwar theoretisch auch möglich, aber eher unwahrscheinlich.

Davon ausgehend wäre dies der zweite probezeitrelevante A-Verstoß, der eine schriftliche (und gebührenpflichtige) Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde, verbunden mit dem Angebot durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen zu können.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
danielluecking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hatte mich vertan,ich bin doch nicht mehr in der probezeit!!!
wir haben es zwar knallen gehört aber wussten im ersten augenblick ja nicht mal das es überhaupt etwas mit unserem wagen zu tun gehabt hatte??

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danielluecking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hab erstmal einen anwalt eigeschaltet!!
war hoffe ich die richtige entscheidung...oder....?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ob es die richtige Entscheidung war lässt sich schwer beurteilen.

1.) Kommt es dennoch zu einer Verurteilung ist die Kohle für den Anwalt auch noch in den Sand gesetzt.

2.) Erreicht der Anwalt die Einstellung des Verfahrens war er Gold wert.

3.) Wäre das Verfahren auch ohne Anwalt eingestellt worden hättest Du Dir die Investition sparen können.

Ich hätte erst einmal abgewartet was passiert und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Anwalt hinzugezogen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 29.05.2010 15:19

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