Fahrerflucht Gerichtsverhandlung

25. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Oesmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht Gerichtsverhandlung

Morgen zusammen,

im September ist ein LKW rückwärts in den Wagen meiner Frau gefahren und hat danach Fahrerflucht begangen. Zum Glück gab es nur einen Blechschaden. Aufgrund der Zeugenaussagen haben wir auch bereits den Schaden von der gegnerischen Versicherung beglichen bekommen.
Jetzt haben wir am Wochenende Post vom Amtsgericht erhalten und müssen als Zeugen aussagen. Jetzt meine Fragen:
1.) Warum gibt es die Verhandlung? Hat der Fahrer Einspruch eingelegt oder wird die Strafe für den Fahrer verhandelt.
2.) Ich war beim dem Unfall nicht dabei, muss aber auch als Zeuge aussagen. Warum? Evtl. weil ich der Halter bin?

Vielen Dank für eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Vielleicht hat der Fahrer auch noch andere Patzer gemacht?! Einfach hingehen. Wenn man geladen ist, muss man übrigens nicht immer aussagen. Es kann auch sein, dass Sie als Zeuge für die Urteilsfindung am Verhandlungstag garnicht mehr benötigt werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Oesmann):
Warum gibt es die Verhandlung?

Weil Staatsanwalt und Gericht es für nötig befanden.



Zitat (von Oesmann):
Ich war beim dem Unfall nicht dabei, muss aber auch als Zeuge aussagen. Warum? Evtl. weil ich der Halter bin?

Vermutlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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