Hallo, ich parkte heute auf nem Parkplatz wo sich auch voreinander gestellt wird, ein anderes Auto Parkte ein und berührte mit seiner Heckstoßstange meine Frontschürze und daher ist jetzt mein Grill verzogen.
Ich habe die Polizei gerufen und ne Unfallaufnahme machen lassen "Fahrerflucht", das kennzeichen konnte ich erkennen, ich bin gerade zum Parkplatz gelaufen und habe mein Auto gesehen und von weiten den dumpfen stoß gehört, habe das Kennzeichen des Unfallverursachers gesehen und notiert.
Wie verhält sich der Fall nun, Zeugen habe ich nicht, die Polizei meinte ich sollte es über meine Versicherung klären die sich dann mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung setzen.
Hat man da ne Chance den Schaden ersetzt zu bekommen? oder kann ich mir die rennerein gleich sparen?
Fahrerflucht Parkplatz - Hat man da eine Chance den Schaden ersetzt zu bekommen?
24. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2009 | 20:11
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrerflucht Parkplatz - Hat man da eine Chance den Schaden ersetzt zu bekommen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Mai 2009 | 21:07
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1939x hilfreich)
quote:Nö. Kläre das gleich mit der Versicherung des Verursachers ab. Diese kannst Du anhand des KFZ-Kennzeichens beim Zentralruf der deutschen Autoversicherer erfragen und dort auch gleich den Unfall melden.
ch sollte es über meine Versicherung klären
#2
Antwort vom 25. Mai 2009 | 13:28
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Letztlich hängt es davon ab, wie der Unfallflüchtige gegenüber dem Vorwurf bei seiner Versicherung reagiert.
Ferner was bei Bestreiten bewiesen werden kann (Gibt es z. Bsp. Unfallspuren am gegnerischen Fahrzeug die in Art und Weise mit Ihren Unfallspuren übereinstimmen)
Manchmal hilft auch eine Fahrzeuggegenüberstellung weiter.
Sie sollten auf jeden Fall den Schaden geltend machen. Wie es ausgeht hängt aber von oben genanten ab.
Und jetzt?
Schon
267.036
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
16 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten