Fahrerflucht - Polizei hat mich schon zu Hause erwartet - Anwalt holen?

10. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Faltermeier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht - Polizei hat mich schon zu Hause erwartet - Anwalt holen?

Hallo miteinander,

Ich habe folgendes problem ich hatte mein Auto auf einer Seitenstraße geparkt als ich dann wieder los fahren wollte fuhr ich rückwärts versehendlich ein hinter mir stehendes Auto an ich hielt natürlich gleich an um zu schauen ob irgendwas beschädigt sei ich stellte an meinen Auto keinen schaden fest nur sah man leicht das Nummernschild schwarzestreifen hatte wie ich das angefahrene Auto anschaut viel mir auch kein schaden auf auch nur leichte schwarze streifen am Nummernschild wie der zufall wollte kamen auch noch Fussgänger vorbei und beobachteten das ganze ich meinte ja ich lasse einen Zettel da dann gingen diese weiter aber dann sah ich nocheinmal nach und dachte mir ach ****** drauf da ist eh nix passiert. Dann fuhr ich nachhause und wer stand da natürlich die Polizei und lass mir erst ma vor das ich eine Straftat begangen habe und jetzt wegen Fahrerflucht angezeigt werde ich dachte auch erst ne was ist jetzt los ja das Gegnerische Fahrzeug ist an der Nummertafel beschädigt sie hätten uns verständigen müssen und ein Zeuge sagte uns sie waren das gewessen na super jetzt steht ich da und weiß net weiter soll ich mir nen Anwalt holen ??? bzw habe scho bilder gemacht am meinen Auto ist null kein Kratzer nix sogar drüber gewischt nix zusehen mh....

-- Editiert am 10.03.2010 20:00

-- Editiert am 10.03.2010 20:01

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Warum wird jeder Unfallbeteiligte immer gleich zum Unfallsachverständigen, wenn es um den Schaden beim Gegner geht???
Zettel am Scheibenwischer hätte ebenfalls wenig gebracht, weil das nicht die Feststellung Ihrer Personalien ersetzt.
Wenn Sie sich zur Sache so eingelassen haben wie hier, werden Sie wohl mit einer Geldstrafe rechnen müssen, da hier offensichtlich eine vollendete Fahrerflucht vorliegt.
Daß an IHREM Auto kein Schaden entstanden ist, ist völlig unrelevant. Wenn Sie jemandem die Vorfahrt nehmen und der ausweicht und gegen einen Baum fährt, ist ihr Auto ja auch unversehrt, was es aber nicht besser macht. Und wenn man mit eigenen Stoßstange die richtige Stelle an Autos trifft, ist man ganz schnell bei mehreren 100 Euros.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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