Fahrerflucht Probezeit komische situation

22. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
RaYz3er
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht Probezeit komische situation

so hab heute auf dem firmenparkplatz rückwärts ausgeparkt und
höchstwarscheinlich nen auto angedischt

ich habe hinten nen leichten schaden
das ding ist ich bin weitergefahren weil ich dachte ich hätte son stein gerammt der da stand son riesen findling hab ich mir gedacht ja meine alte karre egal ab nach hause
hab zuhause geschaut ja aufgeplatzer lack und kleiner kratzer naja
hab halt überlegt mist was is wenn ich den jetzt gerammt hab
ich werd morgen mal hingehen und fragen ob er kratzer anner stoßstange hat

jetzt hab ich angst das heut schon polizei hier steht
und mir den lappen wegnimmt
bin der meinung das es keiner gesehen hat

was droht mir ? falls er heute gleich zur polizei geht

also ich kenne den fahrzeughalter

-- Editiert von RaYz3er am 22.12.2008 15:53

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wenn Du den Fahrzeughalter kennst wäre es sinnvoll ihn unverzüglich zu informieren. Unfallflucht ist eine Straftat, die recht empfindlich bestraft werden kann. Bei Unfällen im ruhenden Verkehr wird das Verfahren meistens eingestellt wenn man sich innerhalb von 24h selbst meldet und der entstandene Schaden gering ist.

Zu den Straf- und zivilrechtlichen Folgen habe ich mich gerade im Nachbarthread geäussert. Bitte hier nachlesen: http://www.123recht.net/Fahrerflucht-in-Probezeit__f136865.html

Die Probezeitmassnahmen würden in Deinem Fall anders aussehen wenn es Dein erster A-Verstoß gewesen sein sollte. Dann würden im Falle einer Verurteilung / Strafbefehl die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Im Falle einer Einstellung des Verfahrens würde es zu keinen Probezeitmaßnahmen kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RaYz3er
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen