Fahrerflucht - Unfallverursacher will es nicht gewesen sein, Polizei fand nichts

15. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tommy7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Fahrerflucht - Unfallverursacher will es nicht gewesen sein, Polizei fand nichts

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Am 30.03. tuschierte mich im Parkhaus ein rechts neben mir parkendes Auto. Ich konnte seinen etwas komischen Ausparkwinkel vom Parkhauskartenautomaten sehen und merkte mir auch sein Nummernschild als dieser bei mir vorbeifuhr. Wie ich schon ahnte, war es nicht nur sehr knapp sondern er schenkte mir einen Kratzer am Türgriff der Beifahrerseite, sowie 2 Beulen und Lackabfärbungen seines Autos auf der hinteren Beifahrerseite. Ich ging also zur Polizei um den Unfall aufnehmen zu lassen. Schilderte den Vorgang, liess den Schaden fotografieren (wurde auch als neu befunden), sagte das KFZ Kennzeichen und wartete bis heute auf eine Info. Habe dann heute mal bei der zuständigen Dame für diesen Fall angerufen und diese sagte mir, dass inzwischen die Kollegen aus dem Heimatort des Verursachers vor Ort waren und keine neuen Schäden an seinem Auto feststellen konnten. Weiter sagte wohl der Unfallverursacher, dass ich keinen Schaden haben kann, da eine Säule im Weg wäre, was aber totaler quatsch ist. Nun geht die Sache wohl zur Staatsanwaltschaft.

Kann mir einer sagen wie da meine Chancen stehen? Muss ich nun befürchten das die den beiden Polizisten vor Ort und dem Kerl glauben schenken? Gibt es nicht sowas wie Lackprüfungen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Grüße

Thomas

-- Editier von Tommy7 am 15.04.2015 09:30

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat:
Kann mir einer sagen wie da meine Chancen stehen?

Ganz schlecht - weil es nicht um Ihre Chancen geht. Bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft geht es ums Strafrecht - also um das Recht des Staates einen Mitbürger zu bestrafen, weil er gegen Gesetze verstoßen hat. Der Staat kann auch darauf verzichten, einen Täter zu bestrafen. Bei Fahrerflucht ist das statistisch gesehen sogar die Regel (30.000 Bestrafungen bei mindestens 500.000 Fahrerfluchten im Jahr).
Sie wollen Schadensersatz. Dafür müssen Sie sich an die Versicherung des anderen Fahrzeugs wenden. Über das Kennzeichen bekommen sie die Versicherung heraus. Sollte die Polizei Lackproben genommen haben, könnten diese in einem Gerichtsverfahren wegen des Schadensersatzes untersucht werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tommy7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Versicherung wurde auch schon benachrichtigt. Habe auch schon ein Gutachter kommen lassen, der dann das Gutachten an diese Versicherung schickt. Denke aber mal das die nicht zahlen werden, wenn die Schuldfrage nicht dem Unfallverursacher zugeschoben wird.
Bei mir hat die Polizei noch keine Lackproben genommen.. Wann wird das denn gemacht? Soll ich erstmal warten, bis ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalte?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Positiv: der andere Fahrer kann sich an das Parkhaus und den Ausparkvorgang erinnern. Damit steht fest, dass er der Fahrer gewesen ist und dass beide Fahrzeuge nebeneinander geparkt haben. Wenn jetzt noch die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug mit Spuren am anderen Fahrzeug übereinstimmen, wird die Versicherung wohl zahlen.

Negativ: der genaue Standort der Fahrzeuge ist wohl streitig und der Gegner bestreitet eine Beschädigung Ihres Fahrzeugs. Sollten tatsächlich keine passenden Spuren am anderen Fahrzeug gefunden werden, kann es durchaus sein, dass die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug anders entstanden sind. Ich gehe davon aus, dass Kratzer und Dellen nicht geräuschlos entstehen. Sie beschreiben aber nur einen komischen Ausparkwinkel. Wenn Sie nichts gehört haben, war da vielleicht auch kein Unfall.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Denke aber mal das die nicht zahlen werden, wenn die Schuldfrage nicht dem Unfallverursacher zugeschoben wird.


Das ist grundsätzlich irrelevant. Wenn der Schaden nachweislich durch das andere Auto verursacht wurde, spielt keine Rolle, ob man nachweisen kann, wer das andere Auto gefahren hat.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tommy7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich weiß ganz genau das der Wagen vorher noch keine Beschädigung hatte. Zumal die Polizistin die den Schaden kurz nach dem Unfall aufgenommen hat, auch selber sagte das dies ein sehr frischer Schaden ist.

Die Polizei die wohl vor Ort bei dem Unfallursacher war, fand laut der Sachbearbeiterin die den Fall auf dem Tisch hat, nur Spuren von älteren Schäden. Ich frage mich auch, wie die Polizei die vor Ort war dies so genau sagen kann, ohne mein Fahrzeug inkl. Schäden gesehen zu haben. Ich finde das schon sehr kurios wie da einfach der Schaden weggeredet wird. Wer ist denn im Fall der Fälle für eine Lackprobe zuständig? Muss ich da einen Gutachter herholen? Oder wird es mit andeen Methoden ermittelt?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Polizisten nehmen auf, können aber nicht urteilen. Bezüglich Lackprobe hättest du auf einer Probeentnahme bestehen sollen zwecks Beweissicherung bezüglich Unfallflucht. Jetzt aber wahrscheinlich zu spät oder sind immer noch Lackspuren an deinem Wagen? Der Gutachter hätte diese Lackspuren aber generell bewerten müssen. Hat er das?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tommy7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja sicher hab ich die Spuren noch, hab den ja seitdem extra nicht mehr gewaschen. Kann dem Gutachter der mir Freitag ein Gutachten erstellt hat, ja sicher mal sagen, dass er da bitte eine analyse von machen soll. Wenn es dich dann um den Farbcode des Fabrikates handelt, wäre es ja ganz gut.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Zumal die Polizistin die den Schaden kurz nach dem Unfall aufgenommen hat, auch selber sagte das dies ein sehr frischer Schaden ist.


Was erstens nicht beweist, daß die mutmaßliche Gegenseite ihn verursacht hat und zweitens auch nicht, ob er nun 5 Minuten oder 8 Stunden alt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tommy7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja dann gehts ja wohl nur über eine Lackprobe, nur wie setze ich das in Gang? Sollte ich nochmal zur Polizei die den anderen Wagen anschaute?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Das sollte man dann wohl besser dem Gutachter mitteilen.
Der wird sich die Lackprobe aber auch erst mal sparen und schauen ob am anderne Fahrzeug überhaupt korrespondierende Spuren sind.

Die Polizei hat ja schon festgestellt, das da nichts sein soll. Da deimit den Reaourcen auch haushalten müssen werden die da erstmal nichts weiter unternehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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