Fahrerflucht auch bei Kontakt mit Geschädigtem?

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Fahrerflucht auch bei Kontakt mit Geschädigtem?

Angenommen man kommt beim Türöffnen auf dem Parkplatz an ein parkendes Fahrzeug. Der Geschädigte ist vor Ort und fragt den Verursacher, ob ein Schaden entstanden ist. Der Verursacher verneint dieses, da er nichts feststellt. Beide gehen auseinander. Der Verursacher geht einkaufen...
Zwei Wochen später bekommt der Verursacher eine Vorladung zur Aussage wegen Fahrerflucht. Da beide Parteien vor Ort aufeinandergetroffen sind und erst später ein angeblicher Schaden festgestellt wurde, hier die Frage, ob dies noch als Fahrerflucht zu werten ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nein, das ist kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der § 142 StGB fordert, dass man dem anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person ermöglicht. Das ist hier erfolgt.

Genau genommen hat sich der Unfallgegner sogar der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB ) schuldig gemacht.

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wäre da nicht das Beweisproblem. Wie kann man denn das "Aufeinandertreffen" beweisen?

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#3
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Sowohl der "Unfallgegner" als auch der angebliche "Verursacher" hatten Zeugen dabei.

1x Hilfreiche Antwort

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