Fahrerflucht ohne es zu merken mit B17 Führerschei

6. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fix123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrerflucht ohne es zu merken mit B17 Führerschei

Hallo,

ich habe ein großes Problem.
Ich habe vor ein paar Monaten als ich noch 17 war und den B17 Führerschein hatte (fahren mit Begleiter) ohne es zu merken Fahrerflcuht begangen. Ich hatte an diesem Tag viel zu erledigen an verschiedenen Orten (ich weis das es keine ausrede ist so etwas zu tun) und hatte mir gedacht das es nicht so schlimm wäre das Auto ein mal ohne begleitung gefahren. Als ich daraufhin feritg war saß ich mit 2 freunden geparkt im Auto. Als ich dan ausgeparkt bin um das Auto bei einem Freund zuhause abzustellen habe habe ich anscheinend beim zurückfahren das hintere Auto leicht berührt. Was aber weder ich noch einer meiner freunde bemerkt habe. Ich bin dan zu dem Freund und hab dort geparkt. Am nächsten Tag tauchte aufeinmal die Polizei bei uns auf und sagte das ich Fahrerflucht begangen hätte. Mir wurde dan auf der Wache gesagt das es einen Zeugen gab. Der Polizist hat in der höhe des schadens bei dem anderen Auto bei mir hinten auch nachgeschaut da war jedoch GARNICHTS.
Jetzt wollt ich fragen was ihr denkt was da rauskommen könnte?
Ich habe es ja wirklich nicht bemerkt und die anderen beiden auch nicht. Ausserdem ist NICHTS an meinem Auto.
Welche Straffe könnte mich erwarten, da ich ja auch ohne begleitung gefahren bin ( was ich der Polizei gleich gesagt habe) ?
Sonst bin ich nie im Straßenverkehr aufgefallen durch zu schnelles fahren oder sonstigem.

Danke schon mal für eure Hilfe.
Ich wollte

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Einmal gibt was wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Fahrerflucht wird dabei kaum ins Gewicht fallen, es sei denn du bist ausgestiegen und hast nachgesehen. Oder alle Insassen haben sich beim Umfall erst mal umgesehen.

Der Inhaber des Wagens wird wohl auch Schwierigkeiten bekommen.

Aber alles halb so wild, jedoch kannst du deinen "Führerschein" vermutlich erst mal vergessen.

Uwe



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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Einmal gibt was wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Warum das denn? Fix123 ist doch im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Tatsache, dass er mit seinem BF17 ohne eingetragenen Beifahrer gefahren ist stellt lediglich einen Auflagenverstoß, nicht aber ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wiki sagt:

Konsequenzen bei Verstößen [Bearbeiten]

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

Dazu kommt noch der Unfall und die Fahrerflucht. Das Straßenverkehrsamt kann daher die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis verzögern. Da hatten die meisten bisher bei Führerschein Neulingen gemacht die Schwarz gefahren waren.
Da die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. War aus bisher keine Strafe sondern Schutz :-)

Uwe


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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). <hr size=1 noshade>
Sag ich doch.

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. <hr size=1 noshade>
Das ist so nicht richtig. Der Widerruf der Fahrerlaubnis hat nichts mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu tun. Wenn die Fahrerlaubnis wegen eines Auflagenverstoßes (fehlende Begleitperson) widerrufen wurd, dann kann eine neue Auflage mit dem Wegfall der Auflage, also der Vollendung des 18. Lebensjahres wieder erteilt werden. Da der TE bereits 18 Jahre alt ist gilt die Auflage für ihn inzwischen nicht mehr. Somit kann die Fahrerlaubnis in diesem Fall nicht widerrufen werden.

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