Hallo,
ich bin etwas unsicher und hätte gern ein paar Ratschläge. Also folgender Vorfall:
Ich ging Sonntags zu meinem Auto. An diesem hing ein Zettel, wo mich eine nette mitbürgerin informierte,
dass am Freitag Abend ein Frau 2x rückwärts beim einparken angefahren hat. Sie stieg aus ihrem Auto und sah
nach, die Leute notierten das Nummernschild und erklärten sich zur Zeugenaussage bereit.
Da von außen kein großer Schaden erkennbar war, beließ ich es erst einmal dabei. 2 Wochen später fuhr ich nach
in mein Heimatort (wohne nur wegen Studium an besagtem Unfallort) und ließ mein Auto von einem Bekannten Kfz-Mechaniker
ansehen. Dieser meinte, da ist ein größerer Schaden - ich sollte eine Anzeige machen. Also bin ich zur Polizei und
habe Anzeige erstattet mit den Angaben des Zeugen. Die Polizei fotografierte den Schaden und ich habe einen Kostenvoranschlag
i. H. v. 730 € eingereicht.
Heute (7 Wochen später) habe ich bei der Polizei angerufen um den Ermittlungsstand zu erfahren. Diese teilten mir mit,
das der Vorfall Montag an die Staatsanwaltschaft gegeben wird. Die Versicherung und der Anwalt der Verursacherin haben
bereits Akteneinsicht gefordert.
Die Polizei meinte, ich soll ein Schreiben an die Versicherung der Gegenseite machen, mit dem Kostenvoranschlag und
die Kosten einfordern.
Wie gehe ich nun weiter vor? Wie wird der Fall weiter gehen? Ich habe bisher meine Versicherung noch nicht informiert, ist
das von Nöten oder haben diese bereits Informationen erhalten? Ich kann mir finanziell den Anwalt nich leisten, brauche ich
einen, oder ist dieser unnötig?
Vielen Dank! Ich bin nur etwas verwirrt und wüsste gern wie ich mich am Besten verhalte!
Grüße Ellen
Fahrerflucht - wie verhalten als Geschädigter???
8. April 2005
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Frage vom 8. April 2005 | 10:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht - wie verhalten als Geschädigter???
#1
Antwort vom 8. April 2005 | 11:51
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigene Versicherung benachrichtigen.
Bei der Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich gegen den Schadensverursacher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hierfür benötigen Sie keinen Anwalt. Von der Gegnerischen Versicherung die Kosten einfordern.
-- Editiert von marga1 am 08.04.2005 11:51:52
#2
Antwort vom 12. April 2005 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (50251 Beiträge, 17588x hilfreich)
Du solltest Dich gut informieren, welche Kosten Du geltend machen kannst. Dann kannst Du das auch ohne Anwalt durchziehen.
Sollte sich die gegnerische Versicherung irgendwie querstellen, würde ich dennoch sofort einen Anwalt einschalten. Die Kosten muss die Versicherung dann mitübernehmen.
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