Fahrerflucht zeuge gefunden

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
nasredin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht zeuge gefunden

Hallo zusammen,

Mein Auto wurde angefahren und dabei stark beschädigt, die Verursacherin hat danach Fahrerflucht begangen. Nun ist es so, dass ich einen Zeugenaufruf gestartet habe, und sich tatsächlich ein Zeuge gemeldet hat. Der gesehen hat wie die Verursacherin mit einem PKW und Ihrem Anhänger mein Auto beschädigt hat, der Zeuge konnte alles bis aufs kleinste Detail beschreiben. Die Polizei konnte die Halterin ermitteln und an dem Anhänger der mein Fahrzeug beschädigt hat, könnten auch Beschädigungen die meinem Schaden passen gefunden werden.

Trotzdem gibt die Verursacherin es nicht zu. Jetzt habe ich durch hören und sagen gehört, das es sein kann das die gegnerische Versicherung den schaden nicht bezahlen wird, solange die Verursacherin den Schaden bzw. die Tat nicht zugibt.

Ist das so und wie lange kann sich das nun rausziehen?? das ganze läuft jetzt schon 1 Monat so und das Auto darf ich in der zeit nicht Reparieren lassen.


Habt ihr Tipps für mich oder Erfahrungswerte??

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

wenn der Unfall mit dem versicherten Fahrzeug passiert ist und auch die Schuldfrage klar ist, dann muss die Versicherung zahlen, egal was Fahrer oder Halter sagen (selbst wenn es ein Autodieb war beispielsweise).

Von zugeben würden wir hier übrigens auch immer dringend abraten, damit ist schnell die Fahrerflucht untermauert obwohl es vielleicht gar keine war.

Ein Monat ist nun aber überhaut nichts, ein halbes Jahr kann so eine Schadensabwicklung schon dauern. Du darfst das Fahrzeug aber natürlich reparieren lassen, ein Gutachten reicht als Nachweis (in kleinen Fällen sogar eine mit Fotos dokumentierte Rechnung).

Tipps? Ja, die Sache einem Anwalt übergeben.

Zitat:
der Zeuge konnte alles bis aufs kleinste Detail beschreiben.
Echt?
Regelmäßig sind solche Zeugenaussagen sehr lückenhaft. Könnte er etwa sehen, dass die Fahrerin den Unfall bemerkt hat? Oder wer die Fahrerin überhaupt war?

Aber egal, das soll nicht dein Problem sein, wie gesagt muss es nur das versicherte Auto gewesen sein, und das lässt sich hier ja offenbar recht gut nachweisen (Spuren plus Zeuge).

Stefan

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#2
 Von 
nasredin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Du darfst das Fahrzeug aber natürlich reparieren lassen, ein Gutachten reicht als Nachweis (in kleinen Fällen sogar eine mit Fotos dokumentierte Rechnung)."

Die gegnerische Versicherung die ich kontaktiert habe, hat mir gesagt würde ich das Auto Reparieren lassen, kann es sein das ich im nachhinein kein Cent bezahlt bekomme, da die tat nicht mehr zu beweisen ist, da würde auch kein gutachten reichen (aussage Versicherung)

"Regelmäßig sind solche Zeugenaussagen sehr lückenhaft. Könnte er etwa sehen, dass die Fahrerin den Unfall bemerkt hat? Oder wer die Fahrerin überhaupt war?"

Der Zeuge war sehr genau, er konnte die Fahrerin erkennen und konnte mir und der Polizei den kompletten Hergang schildern und hat gesehen wie die Verursacherin gehalten hat, sich den schaden angeschaut hat, und dann ihren Vater dazu geholt hat, da sich der Anhänger regelrecht in mein Fahrzeug verkeilt hat. Danach ist der Vater eingestiegen und weg gefahren und die Tochter wieder in die Wohnung.

Der Zeuge wahr wenn überhaupt 20 Meter entfernt.


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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von nasredin):
Die gegnerische Versicherung die ich kontaktiert habe, hat mir gesagt würde ich das Auto Reparieren lassen, kann es sein das ich im nachhinein kein Cent bezahlt bekomme, da die tat nicht mehr zu beweisen ist, da würde auch kein gutachten reichen (aussage Versicherung)
Nun, man fragt ja auch nicht denjenigen der am Ende zahlen muss, sondern eine neutrale Stelle, welche ihre Aussage auf Basis der aktuellen Rechtslage tätigt.
Wenn durch die Nichtbehebung allerdings kein höherer Schaden entsteht (Nutzungsausfall, Rost, ...) und man mit dem Schaden selbst leben kann, würde ich mit der Beseitigung jedoch auch warten, bis die Sache geklärt ist.
Dann hat man ja nichts zu verlieren. Im Gegenteil: es kann ihre Schadenminderungspflicht umfassen, dass der Schaden zeitnah repariert wird.

Die Sache einem Anwalt übergeben, Kommunikation mit der gegn Versichrung einstellen, deren Gutachter nicht ans Auto lassen etc.
Hinziehen kann sich sowas auch noch deutlich länger.



-- Editiert von NaibaF123 am 07.01.2020 12:51

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Die Sache einem Anwalt übergeben, Kommunikation mit der gegn Versichrung einstellen, deren Gutachter nicht ans Auto lassen etc.

So ist es ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die gegnerische Versicherung die ich kontaktiert habe, hat mir gesagt würde ich das Auto Reparieren lassen, kann es sein das ich im nachhinein kein Cent bezahlt bekomme, da die tat nicht mehr zu beweisen ist, da würde auch kein gutachten reichen (aussage Versicherung)
Naja, kann kann immer.

Ich meine aber, dass es nur zwei Dinge braucht. Erstens einen Nachweis wer der Unfallverursacher ist und zweitens wie hoch der Schaden war. Und beides kann man hier mittels Gutachten leicht festhalten.

Zitat:
Der Zeuge war sehr genau, er konnte die Fahrerin erkennen und konnte mir und der Polizei den kompletten Hergang schildern und hat gesehen wie die Verursacherin gehalten hat, sich den schaden angeschaut hat, und dann ihren Vater dazu geholt hat, da sich der Anhänger regelrecht in mein Fahrzeug verkeilt hat. Danach ist der Vater eingestiegen und weg gefahren und die Tochter wieder in die Wohnung.
Interessant. Wenn der Zeuge dabei bleibt und ihm auch geglaubt wird ist das mal eine sehr gute Sache.

Hat er vielleicht auch noch Fotos gemacht? Handys sind ja fast immer griffbereit.

Stefan

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Erstens einen Nachweis wer der Unfallverursacher ist
Für die Schadensregulierung ist das komplett egal. Da ist nur wichtig, mit welchem Fahrzeug der Schaden verursacht wurde. Wer der Verursacher gewesen ist spielt nur für die strafrechtliche Verfolgung der Unfallflucht eine Rolle. Das muss den Fragesteller aber nicht interessieren.

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#7
 Von 
nasredin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten, leider hat der Zeuge kein Foto gemacht. Er hat aber bereits bei der Polizei ausgesagt und hat mir versichert er würde auch genau das gleiche vor Gericht wiederholen. Ich habe das ganze jetzt zu meiner Anwältin gegeben und gebe ihr noch etwas zeit. Aber sie meine auch, ich solle doch bitte mit der Reparatur warten bis die Polizei die ermittlung abgeschlossen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von nasredin):
Mein Auto wurde angefahren und dabei stark beschädigt,


Zitat (von nasredin):
und dann ihren Vater dazu geholt hat, da sich der Anhänger regelrecht in mein Fahrzeug verkeilt hat.


Ist das Fahrzeug denn überhaupt noch verkehrssicher?

Zitat (von nasredin):
Aber sie meine auch, ich solle doch bitte mit der Reparatur warten bis die Polizei die ermittlung abgeschlossen hat.


Bis die komplette Regulierung abgeschlossen ist, kann das noch einige Zeit dauern. Selbst wenn die Versicherung die Haftung dem Grunde nach anerkennt, solltest du vor der Reparatur ein Gutachten erstellen lassen wenn es sicht nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Ein Gutachten hat auch eine beweissichernde Funktion.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für die Schadensregulierung ist das komplett egal.
Wieso sollte das egal sein? Wenn der TS es selber war zahlt die Versicherung gar nichts, und wenn er Mitverursacher war quotal. Es ist also schon wichtig, nicht nur ein Schadensgutachten zu haben, sondern auch eines über den Unfallhergang.

Zitat:
Aber sie meine auch, ich solle doch bitte mit der Reparatur warten bis die Polizei die ermittlung abgeschlossen hat.
Richtig. Das wäre denn das oben angesprochene Gutachten über den Unfallhergang.

Es gibt immer zwei Strategien für den Gegner (was hier auch die Versicherung ist): Erstens: behaupten man wäre mitschuld, und zweitens: der Schaden ist/war gar nicht so hoch. Und gegen beides muss man gewappnet sein, eben mittels Gutachten (insbesondere wenn das Auto später nicht mehr zur Verfügung steht, etwa weil repariert, verkauft oder verschrottet).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es ist also schon wichtig, nicht nur ein Schadensgutachten zu haben, sondern auch eines über den Unfallhergang.


Zitat (von reckoner):
Richtig. Das wäre denn das oben angesprochene Gutachten über den Unfallhergang.



Zum einen ist der gemeine Sachverständige für `Schäden und Bewertung` in der Regel nicht in der Lage, ein unfallanalytisches Gutachten zu erstellen. Zum anderen würde er beide am Unfall beteiligten Fahrzeuge zur Erstellung des Gutachtens benötigen oder eine entsprechende fachliche Bilddokumentation der Schäden an beiden beteiligten Fahrzeugen.

Der TS würde die Kosten für so ein Gutachten, das schnell mal 2 - 5000€ kosten kann, auch nicht erstattet bekommen und vor Gericht wäre es, selbst wenn der SV ö. b.v. wäre, nur ein Pateivortrag; wenn auch ein qualifizierter.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wieso sollte das egal sein?
Die Nachfrage überrascht mich ehrlich gesagt. Du bist doch lange genug dabei, um Dir die Frage selbst beantworten zu können.

Für die Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche (also den Sachschaden) ist es doch vollkommen egal wer am Steuer der Verursacherfahrzeugs saß. Haften muss die Versicherung des Verursacherfahrzeugs, egal wer der Fahrer, und somit Unfallverursacher, gewesen ist.

Zitat (von reckoner):
Das wäre denn das oben angesprochene Gutachten über den Unfallhergang.
Wer soll das den bitte in Auftrag geben und bezahlen? Charlyt4 hat schon ganz richtig zusammengefasst, dass es eines derartigen Gutachten nicht bedarf.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Nachfrage überrascht mich ehrlich gesagt. Du bist doch lange genug dabei, um Dir die Frage selbst beantworten zu können.
Ein kleines Missverständnis.
Natürlich ist es egal wer der Fahrer war, aber das meinte ich ja nicht (in #5). Sorry, war vielleicht nicht deutlich genug (zur Erklärung siehe den nächsten Absatz).

Zitat:
Für die Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche (also den Sachschaden) ist es doch vollkommen egal wer am Steuer der Verursacherfahrzeugs saß. Haften muss die Versicherung des Verursacherfahrzeugs, egal wer der Fahrer, und somit Unfallverursacher, gewesen ist.
Richtig. Aber trotzdem muss bewiesen werden welche Fahrzeuge überhaupt beteiligt waren, und auch welche Partei Schuld hat bzw. in welchem Verhältnis.
Und all das ist halt schwierig wenn es die Fahrzeuge nicht mehr in dem Unfallzustand oder sogar gar nicht mehr gibt. Ergo braucht man ein Gutachten.
Und bitte nicht falsch verstehen, ich war es ja der gesagt hat, dass durchaus repariert werden darf. Nur sollte man davor eben alles sichern (lassen).

Zitat:
Wer soll das den bitte in Auftrag geben und bezahlen? Charlyt4 hat schon ganz richtig zusammengefasst, dass es eines derartigen Gutachten nicht bedarf.
Hab' ich auch nicht behauptet (für diesen Fall). Denn erstens gibt es einen Zeugen, und zweitens wahrscheinliche polizeiliche Ermittlungen. Das dürfte reichen.

Ich meinte das mit den zwei Gutachten auch mehr allgemein, und da gibt es schon viele Fälle wo es am Ende heißt: "Nein, ich bin dem nicht reingefahren, sondern der mir".

Außerdem kann - und muss - ein normaler Schadensgutachter auch ein wenig das Unfallgeschehen rekonstruieren, beispielsweise um (Vor)Schäden festzustellen die nicht daraus stammen können. Es geht hier nicht darum wie schnell gefahren wurde oder wer Vorfahrt hatte etc., sondern nur ob der Unfall und die Schäden überhaupt plausibel sind.
Konkret wird der Gutachter hier beispielsweise ausführen können, dass der Anhänger sehr wahrscheinlich gegen das Auto gefahren sein muss, und nicht umgekehrt.

Zitat:
Zum anderen würde er beide am Unfall beteiligten Fahrzeuge zur Erstellung des Gutachtens benötigen
Aha, bin ich also immer fein raus wenn ich das Fahrzeug gleich entsorge - beispielsweise nach einer Unfallflucht. :)
Sorry, aber die Aussage ist einfach Quatsch. Richtig ist, dass es von Vorteil ist alle Spuren zu analysieren, aber unbedingt nötig ist das sicher nicht. Wenn das große Besteck rausgeholt wird (Mordermittlung etc.) dann reichen womöglich schon Lackspuren oder andere Kleinigkeiten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Richtig. Aber trotzdem muss bewiesen werden welche Fahrzeuge überhaupt beteiligt waren,


Das ist eine technische Frage, die der normale Schadensgutachter nicht rechtssicher beantworten kann.
In 99% der Fälle steht das andere Fahrzeug gar nicht zur Verfügung.

Zitat (von reckoner):
und auch welche Partei Schuld hat bzw. in welchem Verhältnis.


Und das ist eine rechtliche Frage, die der Sachverständige auch nicht beantworten kann.

Zitat (von reckoner):
Und bitte nicht falsch verstehen, ich war es ja der gesagt hat, dass durchaus repariert werden darf. Nur sollte man davor eben alles sichern (lassen).


Bleibt nur die Frage, wer die Kosten trägt. Wir bekommen im Schnitt 1-2 mal pro Monat die gerichtliche Aufforderung Bilddateien von Unfallfahrzeugen zur Erstellung eines Gerichtsgutachtens zur Verfügung zu stellen.
Der Kostenvorschuß für die Erstellung ist in der Regel mit 2000 - 4000€ angegeben. ;)

Zitat (von reckoner):
Konkret wird der Gutachter hier beispielsweise ausführen können, dass der Anhänger sehr wahrscheinlich gegen das Auto gefahren sein muss, und nicht umgekehrt.


Nein, das kann er nicht und das wird er auch nicht. Das hat in einem Schadensgutachten auch nichts verloren.

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Zum anderen würde er beide am Unfall beteiligten Fahrzeuge zur Erstellung des Gutachtens benötigen


Zitat (von reckoner):
Aha, bin ich also immer fein raus wenn ich das Fahrzeug gleich entsorge - beispielsweise nach einer Unfallflucht. :)
Sorry, aber die Aussage ist einfach Quatsch.


Quatsch ist, wenn du nur einen Teil meiner Aussage zitierst.
Denn ich schrieb:

Zitat (von charlyt4):
Zum anderen würde er beide am Unfall beteiligten Fahrzeuge zur Erstellung des Gutachtens benötigen oder eine entsprechende fachliche Bilddokumentation der Schäden an beiden beteiligten Fahrzeugen.


Wenn es nötig ist, besorgt sich der SV auch baugleiche Fahrzeuge zur Gegenüberstellung wenn er es für die Erstellung des Gutachtens für erforderlich hält. Und ja, sollte weder das Fahrzeug noch eine Schadensdokumentation vorhanden sein wird die Luft dünn. Selbst der beste Ingenieur kann ohne Material nicht richtig bauen.


gruß charly






Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, das kann er nicht und das wird er auch nicht.
Er wird es aber müssen wenn man ihn fragt.

Und es bleibt Quatsch, selbst ohne Bilder von dem zweiten Fahrzeug ist eine Unfallrekonstruktion möglich.
Wie ich schon schrieb können auch Lackspuren, Bremsspuren o.ä. reichen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Er wird es aber müssen wenn man ihn fragt.
Kennst Du eigentlich den Unterschied zwischen einem Schadensgutachten und einem unfallanalytischen Gutachten?

Letzteres wird man, dank des Zeugen, wohl kaum brauchen. Wäre möglicherweise auch nur noch sehr schwer zu erstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Nein, das kann er nicht und das wird er auch nicht.

Er wird es aber müssen wenn man ihn fragt.

Und es bleibt Quatsch, selbst ohne Bilder von dem zweiten Fahrzeug ist eine Unfallrekonstruktion möglich.
Wie ich schon schrieb können auch Lackspuren, Bremsspuren o.ä. reichen.

Stefan



Ok, das lassen wir jetzt am besten einfach so stehen wie du es meinst.

Du weisst es einfach besser.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kennst Du eigentlich den Unterschied zwischen einem Schadensgutachten und einem unfallanalytischen Gutachten?
Natürlich. Das ist es doch worauf ich die ganze Zeit hingewiesen habe.

Aber was hat das mit dem Zitat zu tun?

Zitat:
Letzteres wird man, dank des Zeugen, wohl kaum brauchen.
Auch das hab' ich jetzt schon mehrmals geschrieben.

Stefan

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