Fahrerlaubnis Grenzgänger

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
akuij86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerlaubnis Grenzgänger

Hallo,
wie sieht denn folgendes Szenario aus:
Ich hatte im Januar 2013 den Führerschein entzogen bekommen und hatte eine Sperrfrist bist August 2013.
Ich bin aber im September 2013 nach Frankreich umgezogen und hatte dann später (2014) danach bei der deutschen Fahrerlaubnisbehöre, bei der ich auch meinen Führerschein zum erstenmal bekommen habe, meine Fahrerlaubins neu beantragt. Diese stellte mir ein Schreiben aus, mit folgendem Auszug:

"Die Prüfung des Antrages führte zu dem Ergebnis, dass die hiesige Fahrerlaubnisbehöre keine Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat. Somit wird Ihnen ab sofort die Erlaubnis, in Deutschland ein Kraftfahrzeug der Klassen AM, B, L zu führen, wieder erteilt. Ein deutscher Kartenführerschein kann Ihnen nicht ausgehändigt werden, da Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern in Frankreich haben."

Hätte ich dann mit diesem Dokument damals ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen dürfen und wäre damit "nur" ohne Führerschein mit zuführen gefahren?



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein. Das bedeutet lediglich, dass Du im Inland (Deutschland) von einer ausländischen (auch Nicht EU-Ausland) Fahrerlaubnis Gebrauch machen darfst.

Wenn Du Deinen Wohnsitz noch immer im Ausland hast, dann musst Du dort eine Fahrerlaubnis beantragen, mit der Du dann auch in Deutschland fahren darfst. Hast Du Deinen Wohnsitz mittlerweile wieder in Deutschland, dann musst Du bei der für Deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

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#2
 Von 
akuij86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Es ist ja mittlerweile alles wieder geregelt.
Ich hatte nur mit ein paar Freunden vor geraumer Zeit ein Gespräch und irgendwie sind wir auf Thema gekommen.
Da die Dame bei der Fahrerlaubnis Behörde damals (2014) nur meinte, ich sollte mit dem Schreiben nicht ins Ausland fahren.
Und ich darauf fragte, ob ich damit in Deutschland fahren dürfte und sie bejahte dies.
Jedoch nur für Deutschland: "Somit wird Ihnen ab sofort die Erlaubnis, in Deutschland ein Kraftfahrzeug der Klassen AM, B, L zu führen, wieder erteilt." Um z.B. in Frankreich fahren zu dürfen, müsste ich natürlich dort erst die Fahrerlaubnis. bzw den Kartenführerschein beantragen.


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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Sorry, aber das kann so nicht stimmen. Wenn Dir in Deutschland eine Fahrerlaubnis erteilt worden wäre, dann wäre sie auch im Ausland, respektive dem EU-Ausland, gültig gewesen. In Deutschland durfte Dir aber gar keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, weil Du Deinen Wohnsitz im Ausland hattest. Somit hätte Dir die deutsche Fahrerlaubnisbehörde nur das Nutzungsrecht für eine ausländische Fahrerlaubnis im Inland erteilen können, was bei einer EU-Fahrerlaubnis aber nur in Ausnahmefällen erforderlich ist. Bei einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht EU-Land dagegen wäre diese Nutzungserlaubnis zwingend erforderlich.

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#4
 Von 
akuij86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht hat sich die Dame ja auch geirrt, ist ja auch gut möglich.
Ich vestehe was du meinst.
Aber bevor ich das Schreiben bekommen und die Beantragung gestellt hatte, habe ich im guten Glauben in Frankreich nach etlichen Behördengängen einen Führerschein beantragt. Das Ende vom Lied war, dass sie mir keinen Austellen konnten, da ich keine Fahrerlaubnis nachweisen (Abfrage Zentralregister) kann und ich somit einen neuen Führerschein in Frankreich machen müsste. Da dachte ich mir, das kann ja nicht wahr sein. Darauf bin ich auch zur Landeshauptstadt unseres Bundeslandes gegangen und da bei der Fahrerlaubnisbehörde nachgefragt die konnten nur mit den Schultern zucken und verwiesen mich wieder nach Frankreich. Nun ja zum Schluss bin ich zu der Behörde gegangen, die mir meinen ersten Führerschein und meine Fahrerlaubins ausgestellt hat. Die Dame hat direkt gewusst was ich benötige und warum das nicht funktionert hat. (auch Sehtest usw.) Sie meinte ich müsste eine neue Fahrerlaubnis bzw. den Wiedergebrauch der Fahrerlaubnis beantragen. Durch die Prüfung und Genehmigung des Antrages wurde auch beim Zentralen Verkehrsregister, sowie ich das verstanden habe die Fahrerlaubnis übermittelt. Da in Frankreich die Behörde einen Abgleich beim Zentralregister macht. Jedenfalls danach hat alles geklappt. Wenn ich mich noch richtig erinnere hat sie gemeint, dass es Komplikationen geben wird im Ausland, da ich keinen EU-FÜhrerschein nachweisen kann. Trotzdem Danke schonmal für den Interessanten Austausch.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Inzwischen sollte so etwas innerhalb der EU etwas einfacher funktionieren, weil die Behörden mittlerweile besser miteinander kommunizieren. Ich glaube aber gerne, dass es nicht ganz einfach ist eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen, wenn sie zuvor ine einem anderen Land entzogen wurde.

Aber dafür haben wir ja den Herrn Stoiber, der sich in Brüssel um den Bürokratieabbau in der EU kümmert. Nur so lange da kein Transrapid hinfährt... :grins:

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Aber dafür haben wir ja den Herrn Stoiber, der sich in Brüssel um den Bürokratieabbau in der EU kümmert.


Diese Aktivität ist seit 2015 beendet, der Abschlussbericht "seiner" Kommission wurde im Oktober 2014 veröffentlicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Diese Aktivität ist seit 2015 beendet
Stimmt. Aber diese Anmerkung sollte ja eh nur ein kleiner Scherz am Rande sein.

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