Fahrerlaubnis aus Ausland - nicht Europa

18. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz Ritter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerlaubnis aus Ausland - nicht Europa

Ich lebe seit meinem FS Entzug im Jahr 1997 im Ausland( nicht Europa) und fahre dort auch Auto mit dem FS des jeweiligen Landes. Nun komme ich fuer zwei Wochen auf Urlaub zurueck nach Deutschland. Ich werde ueber Frankreich einreisen und mir dort ein Auto meiten. Das Auto wird in Frankreich zugelassen sein. Kann ich mit meinem nicht Europa FS damit in Deutschland fahren?

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"Karlheinz"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

beantragen Sie einen europa? internationalen Führerschein. damit dürfte es keine Probleme geben

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

So geht es leider nicht.

Wenn jemandem in Deutschland rechtskräftig die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf dieser auch nicht in Deutschland von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen.

Siehe § 4 Abs. 3 der Verordnung über den Internationalen Kfz-Verkehr: Die Berechtigung nach Absatz 1 [zum Führen von Kfz in Deutschland mit ausländischer Fahrerlaubnis] gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, ... denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,...

Nachzulesen <a href="http://www.verkehrsportal.de/intkfzvo/intkfzvo_04.php>hier.</a>

Außerhalb Deutschlands, also beispielsweise in Frankreich, könnte man in so einem Fall ohne weiteres eine außereuropäische Fahrerlaubnis benutzen.

0x Hilfreiche Antwort

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