Fahrerlaubnis für Gewerbe - gibt es Sondergenehmigung um früher an den Führerschein zu kommen?

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
F10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerlaubnis für Gewerbe - gibt es Sondergenehmigung um früher an den Führerschein zu kommen?

Guten Tag,
Ich bin 16 und Selbstständig mit einem Gewerbe, da ich aktuell nur im näheren Umkreis operieren kann frage ich mich ob es eine Sondergenehmigung gibt um früher an den Führerschein zu kommen?

Freue mich auf antworten!

MfG
F10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das bezweifle ich. Es gibt öffentliche Verkehrsmittel. Welche Art von Gewerbe betreibst Du, dass Du ein Auto brauchst?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
F10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen PC-Hilfeservice. Hardware + Werkzeug / Teilweise ganze Rechner oder alles gleichzeitig durch die Bahn schleppen ist beinahe unmöglich. Und bei teilweise langwierigen Busverbindungen und Dörfern in der Nähe, die gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesteuert werden können, würde ich ein Auto absolut benötigen.

Hab mal ein bisschen verstärkt gegooglet laut §74 FeV kann man ausnahmen beantragen, aber an wen muss ich mich wenden an das STVA?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Richtig, an das Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
F10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab nun Antwort erhalten. Das STVA will meinen Antrag ablehen weil es keine "unzumutbare Härte" erkennen kann (Ausnahmen vom Mindestalter sind laut einer Erlassregelung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sehr restriktiv zu handhaben.)

hab nun Zeit zur Stellungnahme. Einspruch könnte ich ja theorethisch auch einlegen. Doch wie begründe ich das? Hat wer von euch Ideen?

Vielen Dank in voraus

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#5
 Von 
Stan_Marsh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Problem dalegen wie es ist. Mit zwei High Tower'n in die Bahn bzw in den Bus ist etwas schwierig, bei gleichzeitigen Transport von nem 20 Zoller (Röhre). Weil der eine HighTower + Röhre ist Arbeitsmittel. Der andere ist vom Kunden.

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#6
 Von 
F10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Hab antwort die wollen ablehnen da angeblich laut einem erlass vom Niedersächsichen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr keine Ausnahmegenehmigung für Berufliche Gründe erteilt wird.

Wie kann ein Ministerium geltendes Recht einschränken?

Gibts noch irgendwas was ich tun kann? :(

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wieso schränkt das Ministerium geltendes Recht ein?

Wo steht denn in der FeV, dass für Deinen Fall ein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung besteht?

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