Fahrerlaubnis entzug als 2te Strafe ?

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
oIAM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerlaubnis entzug als 2te Strafe ?

Guten Tag,

ein Freund von mir wurde im Juli 2015 von der Polizei kontrolliert. Dabei kam bei einem freiwilligen Drogentest ein positives Ergebnis heraus. Er musste dementsprechend seine Fahrerlaubnis für ein Monat abgeben und zudem eine Bußgeldstrafe von ca. 700€ ablegen. Dies hat er sofort und ohne Einspruch getan.

Nun hat er ein Briefschreiben von der Stadt erhalten, welches sagt: "...Ihre Fahrerlaubnis zu entziehen und Ihnen das Recht abzuerkennen, von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Gebiet der Bundesrepublik DE Gebrauch zu machen.". Der Freund hat sein Wohnsitz in der Niederlande und dementsprechend auch einen ausländischen Fahrerlaubnis. Er benötigt sein Fürhrerschein, da er in Deutschland arbeitet und dies ohne eine Fahrerlaubnis bzw. ohne Auto nicht ausüben kann.

Nun ist die Frage, weshalb die Stadt nun damit ankommt, dass sein Fahrerlaubnis entzogen wird, obwohl er schon quasi seine Strafe ohne jegliche Probleme abgelegt hat.
Termin beim Anwalt ist auch schon abgemacht wurden, nur würden wir gerne vorab wissen, welche Wege uns zustehen und mit was für einem Ergebnis wir rechnen können.

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat:
Termin beim Anwalt ist auch schon abgemacht wurden, nur würden wir gerne vorab wissen, welche Wege uns zustehen und mit was für einem Ergebnis wir rechnen können.


Den Termin kann ihr Freund wieder absagen, kostet nur unnötig Geld.
Der einzige Weg ist, nach erfolgreicher Absolvierung der MPU, die Widererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun ist die Frage, weshalb die Stadt nun damit ankommt, dass sein Fahrerlaubnis entzogen wird, obwohl er schon quasi seine Strafe ohne jegliche Probleme abgelegt hat. Weil Drogenkonsumenten nicht hinters Lenkrad gehören.
mit was für einem Ergebnis wir rechnen können. Mit dem, was der Kollege über mir schon schrieb - MPU. Und der Anwalt ist in der Tat Geldverschwendung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und der Anwalt ist in der Tat Geldverschwendung.
So ist es. Es ist sinvoller das Geld in einen MPU Vorbereitungskurs zu investieren...

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Nun ist die Frage, weshalb die Stadt nun damit ankommt, dass sein Fahrerlaubnis entzogen wird, obwohl er schon quasi seine Strafe ohne jegliche Probleme abgelegt hat.

Weil der jetzige Fahrerlaubnisentzug rein rechtlich gesehen keine Strafe ist, sondern eine Maßnahme zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
In Deutschland dürfen nur die Leute eine Fahrerlaubnis besitzen, die für den Straßenverkehr geeignet sind. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass Drogenkonsumenten nicht für den Straßenverkehr geeignet sind. Deshalb muss der Führerschein entzogen weden. (Führerscheinbesitzer, die z.B. durch eine Krankheit plötzlich blind werden sind auch nicht mehr geeignet. Denen wird auch die Fahrerlaubnis entzogen. Es ist also keine Strafe, sondern "nur" die Konsequenz aus dem Wegfall der Eignung.)

Zitat:
nur würden wir gerne vorab wissen, welche Wege uns zustehen und mit was für einem Ergebnis wir rechnen können.

Man kann natürlich vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings irgendwo zwischen gering und minimal anzusehen. Was ist den bei der Blutuntersuchung herausgekommen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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