Ich hatte neulich einen Autounfall an einer Ampel. Der vor mir fahrende PKW fuhr los als Grün war und bremste dann plötzlich da meine Reaktion nicht so schnell war bin ich in ihr mit langsamer Geschwindigkeit aufgefahren.
Der Schaden an ihrem PKW war nicht groß, die Frau stieg aus und sah sich den schaden an (gebückt etc.). Nachdem sie die Polizei angerufen hat kam sie zu mir und hat mich informiert und setzte sich ins Auto. Als die Polizei da war ist sie nicht ausgestiegen weiß nicht genau warum anscheinend sei sie verletzt worden. Es kam auch der Notarzt(der überhaupt nicht nötig war) die nur mit der Frau gesprochen haben und dann wieder gegangen sind.
Jetzt habe ich ein schreiben von der Polizei bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Hat die Frau jetzt mich angezeigt oder war es die Polizei, da die Frau nicht erwähnt wird.
Muss ich mich dazu äußern und wie stehen meine Chancen eigentlich ?
Es wurde keiner Schwer verletzt ich weiß nicht was die Frau behauptet hat.
-- Editiert von Moderator am 21.03.2019 00:52
-- Thema wurde verschoben am 21.03.2019 00:52
Fahrlässige Köperverletzung bei Verkehrsunfall
20. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2019 | 17:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Köperverletzung bei Verkehrsunfall
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#1
Antwort vom 20. März 2019 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Hat die Frau jetzt mich angezeigt oder war es die Polizei
Beides ist möglich. Sowohl alternativ, als auch gemeinsam.
Zitat:Muss ich mich dazu äußern
Nein.
Zitat:und wie stehen meine Chancen eigentlich ?
Dazu kann man ohne Aktenkenntnis nichts sagen. Wenn bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt wird, ist es normal dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird.
#2
Antwort vom 20. März 2019 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatEs kam auch der Notarzt(der überhaupt nicht nötig war) :
Da muss man ja eine beeindruckende medizinische Ausbildung absolviert haben, wenn man das auf die Entfernung erkennen konnte.
Dann sollte das widerlegen von "Köperverletzung" ja nicht schwer fallen?
Zitatich weiß nicht was die Frau behauptet hat. :
Das wird man erfahren, wenn man Akteneinsicht nimmt. Entweder persönlich (nach Terminvereinbarung) oder durch einen Anwalt.
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#3
Antwort vom 21. März 2019 | 09:18
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatDer vor mir fahrende PKW fuhr los als Grün war und bremste dann plötzlich :
Da könnte die genaue Situation (zurückgelegte Strecke, zeitlicher Ablauf, gefahrene Geschwindigkeit) und insbesondere die nachträgliche Beweisbarkeit durchaus "zu Ihren Gunsten" sein.
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