Fahrlässige Köperverletzung bei Verkehrsunfall

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb511262-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Köperverletzung bei Verkehrsunfall

Ich hatte neulich einen Autounfall an einer Ampel. Der vor mir fahrende PKW fuhr los als Grün war und bremste dann plötzlich da meine Reaktion nicht so schnell war bin ich in ihr mit langsamer Geschwindigkeit aufgefahren.
Der Schaden an ihrem PKW war nicht groß, die Frau stieg aus und sah sich den schaden an (gebückt etc.). Nachdem sie die Polizei angerufen hat kam sie zu mir und hat mich informiert und setzte sich ins Auto. Als die Polizei da war ist sie nicht ausgestiegen weiß nicht genau warum anscheinend sei sie verletzt worden. Es kam auch der Notarzt(der überhaupt nicht nötig war) die nur mit der Frau gesprochen haben und dann wieder gegangen sind.

Jetzt habe ich ein schreiben von der Polizei bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Hat die Frau jetzt mich angezeigt oder war es die Polizei, da die Frau nicht erwähnt wird.
Muss ich mich dazu äußern und wie stehen meine Chancen eigentlich ?

Es wurde keiner Schwer verletzt ich weiß nicht was die Frau behauptet hat.



-- Editiert von Moderator am 21.03.2019 00:52

-- Thema wurde verschoben am 21.03.2019 00:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Hat die Frau jetzt mich angezeigt oder war es die Polizei


Beides ist möglich. Sowohl alternativ, als auch gemeinsam.

Zitat:
Muss ich mich dazu äußern


Nein.

Zitat:
und wie stehen meine Chancen eigentlich ?


Dazu kann man ohne Aktenkenntnis nichts sagen. Wenn bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt wird, ist es normal dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb511262-52):
Es kam auch der Notarzt(der überhaupt nicht nötig war)

Da muss man ja eine beeindruckende medizinische Ausbildung absolviert haben, wenn man das auf die Entfernung erkennen konnte.
Dann sollte das widerlegen von "Köperverletzung" ja nicht schwer fallen?



Zitat (von fb511262-52):
ich weiß nicht was die Frau behauptet hat.

Das wird man erfahren, wenn man Akteneinsicht nimmt. Entweder persönlich (nach Terminvereinbarung) oder durch einen Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb511262-52):
Der vor mir fahrende PKW fuhr los als Grün war und bremste dann plötzlich


Da könnte die genaue Situation (zurückgelegte Strecke, zeitlicher Ablauf, gefahrene Geschwindigkeit) und insbesondere die nachträgliche Beweisbarkeit durchaus "zu Ihren Gunsten" sein.

0x Hilfreiche Antwort

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