Fahrlässige Körperverletzung Unfall ohne Verletzung?

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Vidar10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung Unfall ohne Verletzung?

Hallo Liebe Community,

ich bin völlig verwirrt und habe überhaupt keine Idee was hier vor sich geht.

Vor etwa 3 Monaten hatte ich einen Verkehrsunfall, ganz genau kann ich mich nicht erinnern aber die Ampeln wurde in unserem Ort abgeschaltet um "Energie zu sparen", jedenfalls war ich davon überzeugt die Kreuzung rechtzeitig überqueren zu können aber ein Auto erwischte mich.

In diesem Fall ist war der Herr auf der Vorfahrtsstraße, da die Ampeln ja ausgeschaltet waren. Den gesamten Ablauf kann ich nicht ganz nachvollziehen aber ich war so gut wie drüber. Es ist einfach nur merkwürdig, aber vielleicht irre ich mich ja auch einfach und ich hab total fahrlässig gehandelt wäre auch ok, der Schaden wurde gleich beglichen. Mein Wagen war totaler Schrott und seiner obwohl kleiner weniger stark beschädigt. Der springende Punkt ist jedoch, der Herr war nicht verletzt und hat auch keine Anzeige gestellt! Trotzdem habe ich eine Woche später eine Beschuldigten Vorladung wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten! Wie kann das sein?!

Jemand sagte mir, da ich selbst unter Schock stand und im Krankenhaus beobachtet wurde obwohl ich nichts hatte, wird automatisch ermittelt. Kann das sein? Das ist doch wahnsinnig, ich stelle doch keine Anzeige gegen mich selbst!

Ich habe auch meinen Anwalt direkt die Vorladung überreicht, aber dieser ist nicht zu erreichen. Kann mir jemand sagen was da los ist und wieso ich seid 3,4 Monaten nichts höre? Wieso dauert, dass so lange so etwas zu ermitteln? Ich soll bald einen neuen Dienst antreten, dass geht aber nur mit einem Ende der Ermittlungen und keiner zu hohen Strafe…

Vielen Dank für eure Hilfe!

-- Editiert von User am 17. März 2023 22:54

-- Editiert von User am 17. März 2023 23:35

-- Editiert von Moderator topic am 18. März 2023 19:31

-- Thema wurde verschoben am 18. März 2023 19:31

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 52x hilfreich)

Was da los ist und warum es so lange dauert, wird Dir niemand sagen können. Wegen Deiner eigenen Verletzungen wird es keine Ermittlungen wegen Körperverletzung geben.
Eventuell war der Unfallgegner doch verletzt, manches stellt sich erst mit Verzögerung heraus.
Die meisten Ermittlungsbehörden sind heillos überlastet.

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von Vidar10):
Das ist doch wahnsinnig,


Wenn dann, wäre es nur der ganz normale Wahnsinn, denn solche Ermittlungen sind bei einem Verkehrsunfall nichts Ungewöhnliches.

Weiß man denn sicher, dass der andere Verkehrsteilnehmer keine Verletzungen erlitten hat? Dann müsste das Verfahren eigentlich früher oder später eingestellt werden.

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#3
 Von 
Vidar10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die zuständige Polizeidienststelle meinte der Unfallgegner wäre nicht verletzt gewesen und wenn dann nur ganz leicht, Anzeige hat er zumindest nicht gestellt. Der Schaden ist auch beglichen.

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Vidar10):
der Unfallgegner wäre nicht verletzt gewesen und wenn dann nur ganz leicht,


Ganz leicht würde ja reichen.

Da kann ich eine Anekdote wiedergeben. Ich habe mit meinem Fahrrad einem Auto die Vorfahrt genommen. Ich lag im Krankenhaus und der Autofahrer hatte nichts, außer dem umgangssprachlichen Schock, was wohl eher sowas wie eine akute Belastungsreaktion oder so ist. Er hat sich deswegen bei seiner Arbeit einen Tag krank gemeldet. Im Endeffekt reicht aber auch so etwas als Körperverletzung aus.

Mein Verfahren wurde wegen geringer Schuld am Ende eingestellt.

-- Editiert von User am 18. März 2023 13:53

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#5
 Von 
Vidar10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dirrly

das ist doch echt Zuviel des Guten. Da hast du echt Pech gehabt. Wann und Wie hast du eigentlich erfahren das der Unfallgegner leicht verletzt war?

Die wollten oder konnten mir dort nicht mehr sagen.Es wird wahrscheinlich auch keinen Sinn machen, dort anzurufen wenn mein Anwalt schon an der Sache dran ist.

Wie lange hat das bei dir eigentlich gedauert bis die Sache durch war?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Mache dir nicht zu viel Sorgen. Bei einer leichten Körperverletzung wird das Verfahren meist eingestellt eventuell gegen eine Geldauflage. Wegen deinem neuen Dienst brauchst du dir da sicherlich keine Sorgen machen.

Ich hatte auch mal einen Unfall. Das Ganze wurde polizeilich aufgenommen und ich habe angegeben, dass ich nicht verletzt bin. Erst später hat sich herausgestellt, dass ich leichte Abschürfungen an den Händen hatte, leichte Schmerzen im Handgelenk und eine ganz leichte Prellung auf dem Nasenbein.

Später kam noch eine polizeiliche Vernehmung, bei der ich das auf Nachfrage erwähnt hatte. Somit meinte der Polizist, dass das dann wegen Körperverletzung an die Staatsanwaltschaft geht. Ich konnte reden, soviel ich wollte, dass mein Unfallgegner keine Probleme deswegen bekommt, brachte alles nichts.

Ich weiß nicht, was daraus geworden ist. Vermutlich wurde das Verfahren auch eingestellt, denn ansonsten hätte ich sicherlich noch etwas davon gehört.


Gruß

Uwe

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