Fahrlässige Körperverletzung?!

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
123Dominik94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung?!

Hallo ich habe mich gerade hier angemeldet weil ich einen brif der kreispolizei bekommen habe.
folgendes ist passiert:
ich (14) bin auf einem hollandrad mit einer freundin die hinten drauf war (15) zur schule gefahren. Auf unserem weg müssen wir über so einen kleinen marktplatz.
hinter diesem marktplatz folgt eine kleine straße ...auf dieser wurden wir von rechts angefahren =( keine verletzte! abgesehen von ein paar schrammen =)
der mann hat zuerst eine frau durchgelassen dann einen mitschüler von uns....aber als wir auf die straße kamen ist er losgefahren.
Er behauptete er wurde von der sonne geblendet.
darauf hat er sofort krankenwagen und polizei angerufen...das heißt der unfall wurde polizeilich aufgeschrieben
heute..drei tage später kommt ein brief:
"Sehr geehrte eheleute ****** und ********,
in der ermittlungssache
wegen fahrlässige Körperverletzung bei verkehrsunfall u.a. am 27.08.09 , 07:31 Uhr in ******,****** ist die Betroffenenanhörung Ihres Sohnes ********** (ich) erforderlich."
so beim wort körperverletzung hab ich sofort nen schrecken bekommen!
was kann auf mich zukommen?
meine freundin und ihre mutter haben mir und meinen eltern schon bestätigt dass sie KEINE anzeige machen werden....unter anderem auch weil ich garnicht erst wollte, dass sie bei mir hinten drauf fährt...
dies war nur eine ausnahme!

so ich hoffe ihr(sie) können mir weiterhelfen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Du wirst als Betroffener, nicht als Beschuldigter angehört. Betroffen ist derjenige, der verletzt wurde.

Es geht hier um das Ermittlungsverfahren gegen den Autofahrer und Du sollst als Zeuge aussagen. Ich kann auch nicht erkennen, aus welchem Grund gegen Dich ermittelt werden sollte.

Die Anzeige wurde übrigens von der Polizei gemacht. Darauf habt Ihr gar keinen Einfluss.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ich bin mir nicht so sicher ob die Einschätzung von hh so zutreffend ist. Als Betroffener wird man angehört wenn einem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Eine fahrlässige Körperverletzung ist aber keine Owi sondern eine Straftat. Da wird man als Beschuldigter gehört. Wird man aber bei einem unverschuldeten Unfall, bei dem man verletzt wurde, im Strafverfahren gehört, dann auch nicht als Betroffener sondern als Zeuge. Ich tippe hier auf einen Fehler im Textbaustein und glaube, dass Dominik hier tatsächlich als Beschuldigter gehört werden soll. Dabei stellt sich natürlich die Frage warum. Laut der Unfallbeschreibung hat er den Unfall nicht verschuldet. Aber er hätte seine Freundin auf dem Fahrrad nicht mitnehmen dürfen. Hätte er sich ans Gesetz gehalten wäre die Freundin also nicht auf dem Fahrrad gesessen und wäre bei dem Unfall auch nicht verletzt worden. So könnte man zumindest einen Anfangstatverdacht begründen.

Unterm Strich wird aber nichts dabei übrigbleiben. Die Verletzungen sind kaum der Rede wert und Strafantrag wird auch nicht gestellt. Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird hier mit Sicherheit ohne Auflagen eingestellt werden. Das gilt sowohl für Dominik als auch für den Unfallgegner.

Die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten können aber durchaus noch durch die Bußgeldstelle geahndet werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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