Fahrlässige Körperverletzung nach Auffahrunfall

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2018 21:10:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung nach Auffahrunfall

Heute bin ich auf einer Landstraße über eine leichte Kuppe gefahren und danach ging es bergab. Ich fuhr ca. 40km/h bei erlaubten 50. Dann plötzlich bremste der Wagen wegen einem wartenden Fahrzeug vor ihm. Ich konnte nicht mehr nach links, trotz Vollbremsung ausweichen und fuhr mit meiner rechten Seite in sein linkes Heck. Dieses Fahrzeug fuhr dann noch auf das vordere auf. Der Fahrer des Fahrzeuges wo ich drauf gefahren bin wurde zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht. Nun sagt seine Ehefrau das er schon gestanden hätte und ich ihn auf den vorderen Fahrzeug aufgeschoben habe. Ich saß alleine im Fahrzeug und habe somit keinen Zeugen. Der vordere Fahrzeugteilnehmer konnte der Polizei nicht sagen ob er erst meinen Knall zuerst und dann seinen Aufprall gehört bzw. gespürt hat. Die Polizei sagt jetzt das ich Schuld habe, weil sich alle vor mir korrekt verhalten haben. Was kann jetzt auf mich zukommen und wie soll ich mich jetzt verhalten? Es steht ja nun Aussage gegen Aussage und ich bin in der Unterzahl. Bremsspuren konnten nicht gesichtet werden, weil es mittlerweile geregnet hatte und der erste Wagen hat wohl korrekt gehalten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von go491481-92):
Was kann jetzt auf mich zukommen

Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, Schadenersatzforderungen der Krankenkasse, Schmerzensgeld fürs Opfer.



Zitat (von go491481-92):
wie soll ich mich jetzt verhalten?

Nichteinhaltung des Sichtfahrgebotes, Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
1. Berücksichtigen, dass in solchen Situationen gegenüber den Ermittlern der Spruch "Reden ist silber, schweigen ist Gold".

2. Sich überlegen einen guten Fachanwalt zunehmen.

3. Sich schon mal mit den Gegebenheiten des regionalen ÖPNV vertraut machen - könnte sein das man ihn demnächst braucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12327.05.2018 21:10:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann es wirklich soweit kommen, daß ich mit dem Bus fahren muss? Die Polizistin hat mir meinen Führerschein wiedergegeben und hat gesagt das ich Schuld hätte. Sie befragte nochmals die Ehefrau nach dem Abstand zum Vordermann. Sie konnte dazu aber nichts sagen. Fahrlässige Körperverletzung ist ja auch da und es tut mir ja auch leid. Ich habe noch ehrlich zu ihr gesagt, das ich hoffe das es ihrem Mann bald besser geht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von go491481-92):
Kann es wirklich soweit kommen, daß ich mit dem Bus fahren muss?

Es kann passieren, das man einige Zeit Fußgänger wird.
deshalb ja der Rat zum schweigen und Anwalt - meist reden die Leute sich nämlich selbst um Kopf und Kragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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