Fahrrad - Rote Ampel - Abbiegen auf den Fußgänger-/Fahrradüberweg

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
thorsten0001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad - Rote Ampel - Abbiegen auf den Fußgänger-/Fahrradüberweg

Guten Abend,

ich wurde mit dem Fahrrad angehalten, weil ich eine rote Ampel missachtet haben soll.
Ich bin auf einem separaten Fahrradstreifen an eine Ampelkreuzung mit jeweils einer separaten Rechts-, Geradeaus- und Linksabbiegerspur gekommen. Die Hauptampel zeigte rot, die Fußgängerampel des direkt davorliegenden Fußgängerüberwegs zeigte grün, genauso wie die von mir aus sichtbare Ampel auf dem Bürgersteig für Radfahrer, die Links ebenfalls vor der Kreuzung die Fahrbahn überqueren wollen. Der Vorwurf lautete, ich habe die Haltelinie bei Rot nach mehr als 1 Sekunde überquert. Die bezeugenden Polizisten sassen in einem Fahrzeug auf der Linksabbiegerspur. Der Polizist erklärte mir, wenn ich abgetiegen wäre und zur Fahrradfahrerlinksabbiegerampel die 2 Meter geschoben hätte und dann wieder aufgestiegen wäre, wäre alles in Ordnung. Nochmal zum Verständnis ich habe die Kreuzung nicht in der Rot zeigenden Richtung überquert sondern "nur" auf den Fußgängerweg bwz. den anschliessenden in beide Richtungen freigegebenen ampelgeregelten Fahrradweg vor der eigentlich Kreuzung bei dortigen Grün gewechselt.
Lohnt es sich gegen den Bussgeldbescheid vorzugehen?
Ich kann die Rechtslage nicht richtig nachvollziehen.
Ist schon dass Schieben auf der Strasse eines Fahrrads über die Haltelinie einer roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoss)?

Einen schönen Abend wünscht Thorsten

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen