Fahrrad Unfall

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.02.2020 19:57:50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad Unfall

Hallo,

heute ging ich mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig und sah mir 2 Fahrradfahrer entgegen kommen. Durch ein aufgestelltes Schild an der Hausseite , war der Weg schmaler. Ich ging also mehr auf die Mitte des gehweges um das Schild zu umgehen und die Fahrradfahrer fuhren dann eben näher an der Straßenseite. Dann fiel das Kind plötzlich hin weil es zu nah am Straßenrand gefahren war und am Bürgersteig abgerutscht war. Der Vater sagte zwar nichts und das Kind schien auch nicht verletzt, es weinte ein bisschen, aber könnte man mich dafür anzeigen weil ich hätte die Fahrradfahrer vorbei lassen sollen, bevor ich das Schild umgangen bin? Ich war leider so gedankenverloren das ich das garnicht richtig realisiert habe. Bis 8 Jahren dürfen Kinder wohl auf dem Bürgersteig fahren, wie ich das gelesen habe. Er schien noch jünger zu sein.
Danke für die Antworten.

Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von 123789123):
heute ging ich mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig

Und war da ein Radweg den man betreten hat?

Wer war zuerst am Hindernis?

Fuhren die Radfahrer nebeneinander?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12307.02.2020 19:57:50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von 123789123):
heute ging ich mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig

Und war da ein Radweg den man betreten hat?

Wer war zuerst am Hindernis?

Fuhren die Radfahrer nebeneinander?




Ich war zuerst am Hinderniss.
Die beiden fuhren hintereinander.
Es war kein Radweg.

-- Editiert von 123789123 am 15.11.2018 23:59

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von 123789123):
Ich war zuerst am Hindernis

Dann hat man auch Vorrang.



Zitat (von 123789123):
Es war kein Radweg.

Dann hätten die - je nach Alter des Kindes - dort gar nicht fahren dürfen.
Der Vater scheint die Aufsichtspflicht auch nicht ganz wahrgenommen zu haben.
Die wenigsten erstatten Anzeige wenn sie sich selbst belasten müssten.



Zitat (von 123789123):
aber könnte man mich dafür anzeigen weil ich

In Deutschland kann man grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen.
Nur weil man eine Anzeige bekommt, sollte man also nicht ín Panik oder Schockstarre verfallen, sondern erst mal gegenüber den Ermittlern schweigen und dann Rat suchen und die Lage eruieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Kinder bis 10 Jahre dürfen auf Gehwegen fahren und wenn ich nicht völlig falsch liege dürfen seit Anfang des Jahres auch begleitende Erwachsene diesen benutzen.

Allerdings müssen Radfahrer auf einem Gehweg immer erhöhte Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Ich gehe sogar soweit, dass Fußgänger an Engstellen Vorrang haben, egal wer zuerst diese erreicht.

Notfalls hätten die Radfahrer kurz absteigen müssen. Ich kann keine Schuld bei Dir erkennen.

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich auch nicht. Trotzdem lasse ich in solchen Situationen insbesondere bei fahrradfahrenden Kindern diesen immer den Vortritt, schon aus dem Grund, dass diese die Regeln evtl. nicht kennen und es am Ende auch keinem nutzt, im Recht gewesen zu sein, wenn das Kind auf die Straße vor ein Auto fällt. Da wird man im Leben ja nicht mehr glücklich.

Insofern: Glück gehabt, alles gut ausgegangen.

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