Hallo,
heute ging ich mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig und sah mir 2 Fahrradfahrer entgegen kommen. Durch ein aufgestelltes Schild an der Hausseite , war der Weg schmaler. Ich ging also mehr auf die Mitte des gehweges um das Schild zu umgehen und die Fahrradfahrer fuhren dann eben näher an der Straßenseite. Dann fiel das Kind plötzlich hin weil es zu nah am Straßenrand gefahren war und am Bürgersteig abgerutscht war. Der Vater sagte zwar nichts und das Kind schien auch nicht verletzt, es weinte ein bisschen, aber könnte man mich dafür anzeigen weil ich hätte die Fahrradfahrer vorbei lassen sollen, bevor ich das Schild umgangen bin? Ich war leider so gedankenverloren das ich das garnicht richtig realisiert habe. Bis 8 Jahren dürfen Kinder wohl auf dem Bürgersteig fahren, wie ich das gelesen habe. Er schien noch jünger zu sein.
Danke für die Antworten.
Lg
Fahrrad Unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitatheute ging ich mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig :
Und war da ein Radweg den man betreten hat?
Wer war zuerst am Hindernis?
Fuhren die Radfahrer nebeneinander?
Zitat:Zitatheute ging ich mit dem Kinderwagen auf dem Bürgersteig :
Und war da ein Radweg den man betreten hat?
Wer war zuerst am Hindernis?
Fuhren die Radfahrer nebeneinander?
Ich war zuerst am Hinderniss.
Die beiden fuhren hintereinander.
Es war kein Radweg.
-- Editiert von 123789123 am 15.11.2018 23:59
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ZitatIch war zuerst am Hindernis :
Dann hat man auch Vorrang.
ZitatEs war kein Radweg. :
Dann hätten die - je nach Alter des Kindes - dort gar nicht fahren dürfen.
Der Vater scheint die Aufsichtspflicht auch nicht ganz wahrgenommen zu haben.
Die wenigsten erstatten Anzeige wenn sie sich selbst belasten müssten.
Zitataber könnte man mich dafür anzeigen weil ich :
In Deutschland kann man grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen.
Nur weil man eine Anzeige bekommt, sollte man also nicht ín Panik oder Schockstarre verfallen, sondern erst mal gegenüber den Ermittlern schweigen und dann Rat suchen und die Lage eruieren.
Kinder bis 10 Jahre dürfen auf Gehwegen fahren und wenn ich nicht völlig falsch liege dürfen seit Anfang des Jahres auch begleitende Erwachsene diesen benutzen.
Allerdings müssen Radfahrer auf einem Gehweg immer erhöhte Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Ich gehe sogar soweit, dass Fußgänger an Engstellen Vorrang haben, egal wer zuerst diese erreicht.
Notfalls hätten die Radfahrer kurz absteigen müssen. Ich kann keine Schuld bei Dir erkennen.
Ich auch nicht. Trotzdem lasse ich in solchen Situationen insbesondere bei fahrradfahrenden Kindern diesen immer den Vortritt, schon aus dem Grund, dass diese die Regeln evtl. nicht kennen und es am Ende auch keinem nutzt, im Recht gewesen zu sein, wenn das Kind auf die Straße vor ein Auto fällt. Da wird man im Leben ja nicht mehr glücklich.
Insofern: Glück gehabt, alles gut ausgegangen.
Und jetzt?
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