Fahrrad Unfall an einer Kreuzung mit "Vorfahr beachten" Schild

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524693-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad Unfall an einer Kreuzung mit "Vorfahr beachten" Schild

Hallo,

folgende Situation.
Ich fahre mit meinem Rennrad auf einem von der Straße, mit Leitplanke abgegrenzten Fahrrad/Fußgängerweg. Vor mir fährt ein anderer Fahrradfahrer. Als dieser geradeaus die Straße überquert, habe ich ca. 5-10 Meter Abstand zu dem Fahrradfahrer. In diesem Moment Fährt ein Autofahrer, der nach Rechts einbiegen möchte ein, wartet auf den anderen Fahrradfahrer und fährt los. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dem Autofahrer vor den Kotflügel gefahren wodurch ein Aufprall entstand ist. Ich bin dadurch auf die Straße geflogen. Abgesehen von einer Verspannung im Rücken und paar Kratzern ist nichts passiert. Das Fahrrad hat Kratzer und eine Delle im Vorderrad abbekommen weshalb das Vorderrad gewechselt werden muss(ca. 150-300€). Da der Autofahrer direkt seine Schuld eingesehen hat, wurde keine Polizei gerufen. Zeugen gab es auch keine. Der Fahrer hat mich seinen Führerschein Fotografieren lassen, mir seine Telefonnummer gegeben und angeboten mich zum nächsten Bahnhof zu fahren. Dabei hat er nicht nach meinem Namen gefragt da die Schuldfrage zu diesem Zeitpunkt eindeutig war.

2 Tage nach dem Unfall hatten wir ein Telefongespräch und der Autofahrer behauptet nun, dass ich schuld sei.

Ich habe mir nun im Nachgang nochmal die Straße angesehen und festgestellt, dass zwischen den Wegen ein "Vorfahrt beachten" Schild steht. Zur besseren Veranschaulichung folgendes Bild(Blau Autofahrer, Rot Fahrradfahrer(ich)): https://imgur.com/a/kknfX1n

Wer ist nun schuld?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Rechtsberatung gibts hier nicht, dafür musst du zum Anwalt. Oder ist dein Fall nur fiktiv?

StVO §9 (3)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Wer möchte denn hier eine Rechtsberatung? :???:

Zitat (von go524693-29):
Wer ist nun schuld?


Der Autofahrer.

-- Editiert von spatenklopper am 04.09.2019 15:50

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go524693-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 321moep):
Rechtsberatung gibts hier nicht, dafür musst du zum Anwalt. Oder ist dein Fall nur fiktiv?

StVO §9 (3)


Ich suche nicht nach Rechtsberatung sondern um Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Danke.

-- Editiert von go524693-29 am 04.09.2019 16:00

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Man kann es relativ schlecht erkennen. Ich denke, das Schild steht am Fahrradweg, richtig? Der Fahrradfahrer war also wartepflichtig. Diese Pflicht hat der Fahrradfahrer verletzt. Auf der anderen Seite ist der Autofahrer losgefahren, obwohl er den 2. Fahrradfahrer hätte sehen müssen. Schwierig. Ich würde hier 60% Schuld für den Fahrradfahrer und 40% für den Autofahrer schätzen.

-- Editiert von -Laie- am 04.09.2019 16:00

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#5
 Von 
go524693-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Man kann es relativ schlecht erkennen. Ich denke, das Schild steht am Fahrradweg, richtig?
-- Editiert von -Laie- am 04.09.2019 16:00

Das Schild steht auf der Rechten Seite der Straße auf der das Auto gefahren ist. Hier nochmal das Bild mit dem Schild in einer besseren Auflösung. https://imgur.com/a/2M299hs

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wer möchte von wem welche Kosten/Schäden erstattet haben?

Wer hat welche Versicherung, die Eintrittspflichtig wäre? (das bezieht sich natürlich in 1. Linie auf den fahrradfahrer, der PKW wird wohl eine Haftpflicht haben ;) )

Die Frage hat zwar keinen Einfluss auf die Haftung/Schuld, aber auf die weitere sinnvolle Vorehensweise

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#7
 Von 
go524693-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wer möchte von wem welche Kosten/Schäden erstattet haben?

Wer hat welche Versicherung, die Eintrittspflichtig wäre? (das bezieht sich natürlich in 1. Linie auf den fahrradfahrer, der PKW wird wohl eine Haftpflicht haben ;) )

Die Frage hat zwar keinen Einfluss auf die Haftung/Schuld, aber auf die weitere sinnvolle Vorehensweise


Autofahrer möchte den Kotflügel ersetzt haben. Der Fahrradfahrer hat keine Interesse an einem Prozess, da es sich aus seiner Sicht nicht lohnt den Stress einzugehen.
Fahrradfahrer hat eine Privathaftpflicht-Versicherung.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ich fahre mit meinem Rennrad auf einem von der Straße, mit Leitplanke abgegrenzten Fahrrad/Fußgängerweg.


Ist das tatsächlich ein reiner Rad-/Fußweg? Die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt offenbar ebenfalls über diesen Weg, der somit auch von PKW befahren werden darf.

In der Situation ist nach meiner Auffassung nicht klar, für wen denn das Zeichen 205 gelten soll. Üblicherweise stehen Verkehrszeichen auf der rechten Straßenseite, was dafür spricht, dass zeichen 205 für Abbieger von der Hauptstraße gelten soll. Auf der rechten Seite ist an dieser Stelle allerdings kein Platz zum Aufstellen des Schildes, wenn ich mir diese Position anschaue: https://goo.gl/maps/4vKQAsmWAB5M79gq6

Außerdem wäre es völlig unlogisch, dass Zeichen 205 für die von hinten auf der Hauptstraße ankommenden Rechtsabbieger gelten sollte, nicht jedoch für aus entgegenkommender Richtung kommenden Linksabbieger, die den Rad-/Fußweg ebenfalls überqueren müssen.

Ein weiterer Hinweis darauf, dass das Zeichen 205 für den Rad-/Fußweg gelten soll ist der Umstand, dass für den Verkehr aus der Querstraße das Zeichen 205 erst am Laternenpfahl, also zwischen Rad-/Fußweg und Hauptstraße angebracht ist. Das zeigt ebenfalls, dass auch der Verkehr aus der Querstraße Vorfahrt gegenüber dem Rad-/Fußweg hat.

Einzig sinnvolle Interpretation ist für mich daher, dass Zeichen 205 für den Rad-/Fußweg gilt und somit der Radfahrer die Vorfahrt des Autofahrers missachtet hat. Diskutieren kann man jedoch eine erhebliche Mitschuld des Autofahrers, weil dieser offenbar auf seine Vorfahrt verzichtet hatte.

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#9
 Von 
go524693-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich fahre mit meinem Rennrad auf einem von der Straße, mit Leitplanke abgegrenzten Fahrrad/Fußgängerweg.


Ist das tatsächlich ein reiner Rad-/Fußweg? Die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt offenbar ebenfalls über diesen Weg, der somit auch von PKW befahren werden darf..


Danke für die Ausführliche Antwort. Der Weg darf scheinbar von Bewohnern der Grundstücke befahren werden.
https://imgur.com/4N29EJF

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Der Weg darf scheinbar von Bewohnern der Grundstücke befahren werden.
https://imgur.com/4N29EJF


Dort steht nicht Zeichen 240, sondern Zeichen 252. Es handelt sich also gar nicht um einen Rad-/Fußweg, sondern um eine Straße, bei der auch weiter hinten ein Schild für eine Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1)erkennbar ist. Außerdem steht Zeichen 205 deutlich näher an dieser Anwohnerstraße als an der Hauptstraße.

Das sind zwei weitere deutliche Indizien dafür, dass das Zeichen 205 für diese Anwohnerstraße (Rad-/Fußweg)gelten soll und nicht für die Abbieger von der Hauptstraße.

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go524693-29):
Zitat (von NaibaF123):
Wer möchte von wem welche Kosten/Schäden erstattet haben?

Wer hat welche Versicherung, die Eintrittspflichtig wäre? (das bezieht sich natürlich in 1. Linie auf den fahrradfahrer, der PKW wird wohl eine Haftpflicht haben ;) )

Die Frage hat zwar keinen Einfluss auf die Haftung/Schuld, aber auf die weitere sinnvolle Vorehensweise


Autofahrer möchte den Kotflügel ersetzt haben. Der Fahrradfahrer hat keine Interesse an einem Prozess, da es sich aus seiner Sicht nicht lohnt den Stress einzugehen.
Fahrradfahrer hat eine Privathaftpflicht-Versicherung.


Stimmt, da wird der Radfahrer dann aber keinen Weg drumherum finden (wenn der Autofahrer seine Ansprüche durchsetzt). Aber der Radfahrer ist in einer entspannten Position.
Er sollte seiner Haftpflicht den Fall überlassen. Diese weist berechtigte Forderungen zurück, erstattet berechtigte Forderungen und trägt das Prozesskostenrisiko. Da Schäden am Auto sehr schnell in 4-stellige Bereiche vordringen und so auch durchaus eine 4-stellige Rechnung an den Radfahrer gehen könnte, wäre das wohl sinnvoll.

Alleine aus "Prinzip" sollte der Radfahrer hier seinen Schaden bei der gegn. Versicherung geltend machen. Eine Haftung des Autofahrers sehe ich mindestens aus der höheren Betriebsgefahr. Zudem könnte der Radfahrer über Schmerzensgeldansprüche nachdenken und eine Anzeige wg. Körperverletzung anstreben. Aber da er keine Lust auf Streitereien hat, stehen die letzten Beiden Aktionen wohl in keinem Verhältnis von Aufwand zu "Ertrag". Aber das ist alles Ansichtssache. Die 150-300€ scheinen den Radfahrer ja nicht allzusehr zu treffen. wäre wohl mehr der Genugtuung wegen ;)

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Zudem könnte der Radfahrer über Schmerzensgeldansprüche nachdenken und eine Anzeige wg. Körperverletzung anstreben.


Da der Radfahrer nicht verletzt wurde, sollte er so etwas besser unterlassen.

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#13
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich finde das sehr verwirrend. ´Hinter der Einmündung / Kreuzung an der es zu dem Zusammenstoss kam steht Zeichen 306 auf gleicher Höhe wie das Zeichen 205 vor der Einmündung.

Wenn ich mir die Breite dieser "Nebenstraße" anschaue, kann ich mir nicht vorstellen, dass dort zwei PKW nebeneinander fahren können. Eine Beschilderung als Einbahnstraße ist aber nicht erkennbar. Insgesamt wirkt diese Konstruktion wie gewollt und nicht gekonnt. Wenn jemand da durchsteigt, ich bin an der Auflösung sehr interessiert.


-- Editiert von hansmaulwurf123 am 04.09.2019 18:11

-- Editiert von hansmaulwurf123 am 04.09.2019 18:13

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von hh):
Einzig sinnvolle Interpretation ist für mich daher, dass Zeichen 205 für den Rad-/Fußweg gilt und somit der Radfahrer die Vorfahrt des Autofahrers missachtet hat.
Das ist auch exakt meine Sichtweise. Auf den ersten Bildern war das schlecht zu erkennen, aber durch das neuere Photo wird meine Meinung bekräftigt. Ich bleibe daher bei meiner ersten Einschätzung. 60:40 gegen den Radfahrer.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da der Radfahrer nicht verletzt wurde,

Liest sich irgend wie anders:
Zitat (von go524693-29):
Abgesehen von einer Verspannung im Rücken und paar Kratzern ist nichts passiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Ich sehe weit und breit kein Argument dafür, daß der rechtsabbiegende Autofahrer nicht wartepflichtig gegenüber geradeausfahrenden Radfahrern und geradeaus gehenden Fußgängern wäre.

Mit anderen Worten: der Rechtsabbieger muß hier wie üblich warten und geradeaus fahrende Radfahrer vorlassen.

Daß dort ein Vorfahrt-Achten-Schild steht ändert nichts daran. Das Schild gilt sowohl für die Autofahrbahn als auch für den Radweg. Beide müssen dem Querverkehr Vorfahrt lassen. Aber wenn dann einer rechts abbiegt, gilt das übliche. Also: den Geradeausverkehr vorlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Daß dort ein Vorfahrt-Achten-Schild steht ändert nichts daran. Das Schild gilt sowohl für die Autofahrbahn als auch für den Radweg


???

Zitat (von eh1960):
Beide müssen dem Querverkehr Vorfahrt lassen.


Wenn Du Dir auch den Hintergrund des Bildes ansiehst (über die Querstraße), wirst Du feststellen, dass auch der Querverkehr von rechts ein Vorfahrtachten Schild in Fahrtrichtung hat, während in Fahrtrichtung ein Vorfahrt Schild zu sehen ist.

Das widerspricht Deiner Auffassung und lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass das Schild eben doch nur für die Radfahrer gilt.

So eine Situation kenne ich auch aus Dortmund: und zwar die Abfahrt von der B54 zum Rombergpark.
Auch hier werden die geradeaus fahrenden Radfahrer auf dem Radweg wartepflichtig gegenüber den abbiegenden Autos.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 05.09.2019 03:35

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#18
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Klich mich

Mich bitte auch

Gruß

Uwe


Damit ist nun endgültig klar gestellt, dass das Zeichen 205 ausschließlich für den Radfahrer gilt und dieser somit die Vorfahrt des Autofahrers missachtet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da der Radfahrer nicht verletzt wurde, sollte er so etwas besser unterlassen.

Nicht?
Zitat (von go524693-29):
Abgesehen von einer Verspannung im Rücken und paar Kratzern ist nichts passiert.


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zudem könnte der Radfahrer über Schmerzensgeldansprüche nachdenken und eine Anzeige wg. Körperverletzung anstreben.

Wenn ich das Urteil [link=http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6881.php]OLG Oldenburg Az.: 1 U 19/14 [/link] noch richtig in Erinnerung habe, gab es in diesem Fall kein Schmerzensgeld für den Fahrradfahrer. Das finde ich auch total okay und wünsche mir, dies wird der Trend in der Rechtssprechung.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von NaibaF123):
Zudem könnte der Radfahrer über Schmerzensgeldansprüche nachdenken und eine Anzeige wg. Körperverletzung anstreben.

Wenn ich das Urteil [link=http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6881.php]OLG Oldenburg Az.: 1 U 19/14 [/link] noch richtig in Erinnerung habe, gab es in diesem Fall kein Schmerzensgeld für den Fahrradfahrer. Das finde ich auch total okay und wünsche mir, dies wird der Trend in der Rechtssprechung.

Es geht nicht darum, ob und was der Radfahrer bekommt. Das wird ein Gericht schon unabhängig entscheiden. Um diese Entscheidung herbeizuführen, muss man aber zunächst mal aktiv werden. Ob man das Will, ist die andere Frage. Ich habe es der Vollständigkeit halber erwähnt.

Was die Höhe und "Verteilungsgewohnheiten" des Schmerzensgeld anbelangt bin ich im übrigen gänzlich anderer Meinung. Wir brauchen sicherlich keine amerikanischen Verhältnisse, ein bisschen mehr Opferorientierung könnte jedoch mal nicht schaden.

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