Fahrrad/Auto Unfall. Linksabbieger schuld ?

27. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Poldioo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad/Auto Unfall. Linksabbieger schuld ?

Hallo,

folgende Situation.

Hauptstrasse eine Spur für jede Fahrtrichtung. Kreuzung T Kreuzung. Starker Stau auf dieser Kreuzung.
Autofahrer will Linksabbiegen, fährt minimalste Schrittgeschwindikkeit, da die Straße ins Wohngebiet in die er will, natürlich blockiert ist durch den Stau auf der Hauptstraße und die Blockierenden Autos grad mal genug Platz lassen das man vorsichtig durchkommt.

Nun will Auto2 ausn Gegenverkehr Rechts abiegen, (also in die Gleiche Straße) gibt unverhältnismässig viel Gas, sieht aber das Auto 1 schon Fast rum ist, bremst hart ab, und lässt Auto1 die Vorfahrt. Nun kommt aber ein Radfahrer auf einmal hinter Auto2 rausgeschossen, und Fährt Auto1 voll in die Seite (Kotflügel Vorne ca in der mitte).

Erstmal zum Glück niemand verletzt. Polizei wird gerufen, da der Auto2 keine Versicherungsunterlagen etc dabei hatte. Polizei lässt sich alles erzählen, und kommt direkt zum Schluß, Linksabieger Auto1 hat auf jeden Fall Volle Schuld, also Unfallverursacher.

Aus meiner Sicht, ähh aus Auto1´s Sicht, sah es so aus..
Will links abbiegen, auto im gegenverkehr zieht aufeinmal los, latscht aber gleich wieder auf die Bremse weil ich einfach schon zu weit in der Kreuzung bin, wahrscheinlich war der abgelenkt durch was auch immer. auf einmal kommt rechts an auto2 mit irrer geschwindigkeit radfahrer, kotflügel kaputt und so weiter.

Also ich (äh Autofahrer1) bin mir keiner Schuld bewusst.

Was soll man machen? Erstmal Versicherung melden, wer wird zahlen müssen? wird man hochgestuft werden in den Beiträgen? wenn ja um wieviel?

Zweite frage, Polizei kommt sehr überzeugend daher, Autofahrer natürlich noch leicht geschockt, wird gefragt ob man die schuld zugiebt, dann würde ein 2 Punkte ca 60euro teurer irgendwas ins haus kommen und gut. Andernfalls, könnte sowas schnell mal in teure Gerichtsverfahren enden die man dann auch noch zu tragen hat. Der noch verwirrte und geschockte autofahrer gibt die schuld dann natürlich erstmal zu. Im nachhinein stellt sich natürlich die Frage, war das gut? Hätte mans vielleicht drauf ankommen lassen sollen ?

Schuldig fühlt sich der unfallverursacher nämlich nicht. Er konnte den Radfahrer überhaupt nicht sehen, dieser zieht mit übertriebener Gescheindigkeit an ein Sichtblockierendes Fahrzeug vorbei. Ausserdem kam der Radfahrer dann ja vom Fußweg, den Radweg teil hat ja das andere auto schon blockiert.

Edit:
Radfahrer (Fahrrad defekt) bietet an, 100euro cash auf hand, und die sache ist ohne großes trara gegessen. Könnte man so ein Angebot auch später noch aushandeln, wenn die versicherung erstmal benachrichtig ist?

Wenn ein Teilschuld dem Radfahrer oder zB Auto2 zugesprochen werden würde, hätte auto1 dann chance sein Kotflügel irgendwoher bezahlt zu kriegen? Auto 1 hat nur haftpflicht, keine Kasko oder sowas, kein Rechtsschutz.
-- Editiert von Poldioo am 27.11.2008 20:10

-- Editiert von Poldioo am 27.11.2008 20:15

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Servus Auto1**

"Was soll man machen? Erstmal Versicherung melden, wer wird zahlen müssen? wird man hochgestuft werden in den Beiträgen? wenn ja um wieviel?"

Auf jeden Fall deiner Versi melden; dies deshalb, weil unter Umständen eine Quote bzgl. Verursachung zu deinen Lasten anfallen kann. Falls deine Versi. schlussendlich an den Radler leistet, kanns gut sein, dass du hochgestuft wirst - hängt aber vom Umfang der Leistung ab - frag dbzgl. bitte bei der Versi nach - ev kannst du ihr den Schaden "abkaufen".

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, denkt der Fahrer des Kfz1 zunächst, dass er nicht der Verursacher ist - allerdings ändert sich dies, nachdem die Polizei eine vorläufige Bewertung der Situation zum besten gegeben hat.

Tip: geh zu einem Rechtsanwalt, der mindestens seinen Interessenschwerpunkt im Verkehrsrecht hat.
Zu prüfen wären auch eventuell Schadenersatzansprüche gegen den Radfahrer - dessen Namen etc bekommst du nur via Akteneinsciht über einen RA heraus.

Das "Schuldanerkenntnis" bezieht sich vorrangig auf die OWI und hat mit der schadensrechtlichen Bewertung höchstens !! indiziell was zu tun....

Zur Frage: 100€ an Radler und Ende peng: so kann mans machen - kann aber auch sein, dass eigentlich der Radler schadenersatzpflichtig wäre....das kann ich dir hier im Forum nicht aufklären - dazu müsste man wirklich in die Akte schauen!

Wenn die Versi mal eingeschaltet ist, kümmert diese sich um die Abwehr und Bearbeitung der gestellten Ansprüche; du kannst ein Zahlungsverbot aussprechen oder den Fall (wie oben schon mal) zurückkaufen.

Viel Erfolg!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Du hast doch klar die Vorfahrt des Radfahrer missachtet. Das ist doch schon einmal ein gravierender Verkehrsverstoß. Warum Du Dir dennoch keiner Schuld bewusst ist, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

Dass der Autofahrer 2 scharf bremst, weil Du seine Vorfahrt missachtet hast, kannst Du ihm ja wohl nicht ernsthaft vorwerfen. Da danach die Sicht versperrt war, durftest Du auch nicht so einfach weiter fahren. Richtig wäre es gewesen, dem Autofahrer 2 seine Vorfahrt zu lassen. Das hätte dann dazu geführt, dass Du wieder freie Sicht gehabt hättest.

Du bist aber weitergefahren, obwohl Du gar nichts sehen konntest. Dass der Radfahrer zu schnell war, ist ein subjektiver Eindruck, der bei einem überraschenden Auftauchen leicht entsteht. Wie schnell der Radfahrer war müsstest Du aber beweisen. Da die Unfallfolgen für den Radfahrer wohl eher gering waren, habe ich erhebliche Zweifel daran, dass der Radfahrer so schnell war, wie Du subjektiv glaubst.

Ein Radfahrer, der einen Zusammenstoß mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h oder mehr hat, erleidet wohl auch Verletzungen und landet ggf. im Krankenhaus. Da der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wohl nicht im Raum steht, gehe ich jedoch davon aus, dass der Radfahrer nicht verletzt wurde, sondern nur sein Fahrrad beschädigt wurde. Das deutet aber eher auf eine niedrige Geschwindigkeit hin.

Insgesamt bist Du wohl gut bedient, wenn der Radfahrer mit 100€ einverstanden ist. So eine Vereinbarung kann man auch im Nachhinein noch machen, sofern der Radfahrer noch zu seinem Vorschlag steht. Die Einschaltung der Versicherung könnte man sich in dem Fall sparen. Das Prozessrisiko und die Kosten, die auf Dich zukommen, wenn Du nicht damit einverstanden bist, würde ich jedenfalls erheblich höher einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

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Ausserdem kam der Radfahrer dann ja vom Fußweg, den Radweg teil hat ja das andere auto schon blockiert.
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Was ist denn das fuer eine Argumentation? Der Radfahrer kam auf dem Radweg an, musste auf den Fussweg ausweichen, um eine Kollision mit Auto2 zu vermeiden, und deswegen ist er der Schuldige?
Wenn man eine Situation nicht einschaetzen kann, weil man (wodurch auch immer) nichts sieht, dann hat man einfach nicht zu fahren.

Ich wuerde das Angebot mit 100 Euronen fuer den Radfahrer sowie die 60 Euronen +2 Punkte fuer die Sammlung nehmen. Wenn es wegen dem Ding zu irgendeinem Prozess kommen sollte, laesst sich der Radler sicher noch ein Schmerzensgeld dazuzahlen und auf den Prozesskosten bleibst Du auch sitzen.

Kann mich der Argumentation von @hh ansonsten nur anschliessen.

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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

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