Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen!

30. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen!

Hallo allerseits,

als jemand der jährlich mehrere 1000 Kilometer mit dem Fahrrad unterweg ist kann ich jedes Jahr ein neues Buch schreiben was man so im Straßenverkehr erlebt. Und das, obwohl ich hier in einer Region unterwegs bin, die durchaus Fahrrad-freundlich ist ... aber ein paar Autofahrer gibt es dennoch immer, die denken "ich bin Autofahrer, ich bin stärker, ich habe Vorfahrt" ... gezieltes Überfahren von Stopschildern und einfach mal bis zur Fahrbahn, also mitten auf dem Radweg, halten ... sehen, dass ein Fahrradfahrer kommt, dann aber trotzdem noch vorfahren und ihm den Weg versperren anstatt mal zu warten ... alles Klassiker.

Gerade erst wieder erlebt ... ein Autofahrer fährt ohne nach links und rechts zu sehen einfach vor bis zur Fahrbahn ... ich komme angefahren, halte mit quietschenden Bremsen einen Zentimeter vor seinem Vorderrad an, er dreht die Scheibe runter, schreit mich an, beleidigt mich ... und fährt weiter.

So, nun die Frage ... was macht man in so einem Fall?
Ich habe definitiv Recht, weil ich Vorfahrt hatte und er das Stop-Schild überfahren hat.
Aber der Fahrer ist weg. Was tun?

Und zweite Frage: Stichwort Datenschutz ... ist erlaubt sich eine GoPro ans Fahrrad zu montieren um solche Situationen beweisen zu können?
Habe hierzu gerade was gefunden ...
https://www.rennrad-news.de/news/dashcam-urteil-bgh-radfahrer/
Theoretisch ließe sich eine Cam so einstellen, dass tatsächlich nur die Fahrbahn vor mir aufgenommen wird.
Sprich, links und rechts keine Kennzeichen, sondern nur das, was direkt meine Fahrbahn kreuzt.
Dürfte dann doch theoretisch rechtlich unbedenklich sein !?

Vorfahrtsregeln sind das absolute Basis-Regelwerk der Straßenverkehrs ... aber scheint manche halt nicht zu interessieren.

Wer kennt sich aus und kann was zu meinen Fragestellungen sagen?

Vielen Dank vorab.

-- Editiert von StefanHAM am 30.04.2019 17:40

-- Editiert von StefanHAM am 30.04.2019 17:42

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
ist erlaubt sich eine GoPro ans Fahrrad zu montieren um solche Situationen beweisen zu können?

Wenn sie richtig montiert ist, ja



Zitat (von StefanHAM):
Aber der Fahrer ist weg. Was tun?

A) nächstes mal schneller fahren, dass man unter dem Vorderrad zu liegen kommt - dann ist wegfahren nicht mehr möglich - ist aber mit diversen Unannehmlichkeiten verbunden.
B) Anzeigen - leider öfter wirkungslos.
C) nicht über solche Idioten aufregen - gibt nur Falten und Magenprobleme


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Was heißt wenn sie richtig montiert ist? Wenn ich sie also tatsächlich so einstelle, dass sie nur meine Fahrbahn filmt und nichts drum herum, dann würde das gehen?

Mal angenommen man hätte dann eine Videoaufnahme von so einer Situation ... bringt eine Anzeige dann was?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):

als jemand der jährlich mehrere 1000 Kilometer mit dem Fahrrad unterweg ist kann ich jedes Jahr ein neues Buch schreiben was man so im Straßenverkehr erlebt. Und das, obwohl ich hier in einer Region unterwegs bin, die durchaus Fahrrad-freundlich ist ... aber ein paar Autofahrer gibt es dennoch immer, die denken "ich bin Autofahrer, ich bin stärker, ich habe Vorfahrt" ... gezieltes Überfahren von Stopschildern und einfach mal bis zur Fahrbahn, also mitten auf dem Radweg, halten ... sehen, dass ein Fahrradfahrer kommt, dann aber trotzdem noch vorfahren und ihm den Weg versperren anstatt mal zu warten ... alles Klassiker.

Ach, jeder Autofahrer kann ähnliche Klassiker über Radfahrer erzählen... ;-)
Zitat:
Und zweite Frage: Stichwort Datenschutz ... ist erlaubt sich eine GoPro ans Fahrrad zu montieren um solche Situationen beweisen zu können?
Habe hierzu gerade was gefunden ...
https://www.rennrad-news.de/news/dashcam-urteil-bgh-radfahrer/
Theoretisch ließe sich eine Cam so einstellen, dass tatsächlich nur die Fahrbahn vor mir aufgenommen wird.
Sprich, links und rechts keine Kennzeichen, sondern nur das, was direkt meine Fahrbahn kreuzt.
Dürfte dann doch theoretisch rechtlich unbedenklich sein !?

Der BGH hat nur entschieden, daß wenn es Dashcam-Aufnahmen gibt, kein absolutes Beweisverwertungsverbot gilt, die Aufnahmen also als Beweismittel grundsätzlich zulässig sind.

Das ändert nichts daran, daß ständig aufzeichnende Dashcams datenschutzrechtlich nicht zulässig sind, auch nicht an einem Fahrrad oder einem Radfahrer.

Es geht auch nicht darum, was die Kamera tatsächlich aufnimmt, es reicht, daß sich andere Verkehrsteilnehmer aufgenommen fühlen können.
Zitat:

Vorfahrtsregeln sind das absolute Basis-Regelwerk der Straßenverkehrs ... aber scheint manche halt nicht zu interessieren.

Absolut! Uneingeschränkte Zustimmung.
Mit Glück halten sich 50 Prozent der Radfahrer daran, der Rest meint, die StVO gelte nicht für sie.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ändert nichts daran, daß ständig aufzeichnende Dashcams datenschutzrechtlich nicht zulässig sind

Das ist falsch. Man muss se nur entsprechend montieren



Zitat (von StefanHAM):
Wenn ich sie also tatsächlich so einstelle, dass sie nur meine Fahrbahn filmt und nichts drum herum,

Korrekt. Also auch keine Fußgänger, zumindest nicht deren Identifikatiionsmerkmale.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16995 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
So, nun die Frage ... was macht man in so einem Fall?
Zunächst einmal den Vorfall richtig schildern. Aus deiner bisherigen Schilderung werde ich nicht schlau was überhaupt passiert ist. Ich kann mir aktuell keine Meinung bilden wer hier im Recht oder Unrecht war.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von StefanHAM):
So, nun die Frage ... was macht man in so einem Fall?
Zunächst einmal den Vorfall richtig schildern. Aus deiner bisherigen Schilderung werde ich nicht schlau was überhaupt passiert ist. Ich kann mir aktuell keine Meinung bilden wer hier im Recht oder Unrecht war.


Fahrradfahrer wird Vorfahrt genommen, kann Unfall gerade so vermeiden, wird beleidigt, Radfahrer ist erbost. Soviel in Kurzform. Nun will der Radfahrer wegen Beleidigung oder ggf. Nötigung bzw. einer OWi anzeigen. Dummerweise hat er kein Kennzeichen gemerkt/merken können/sehen können.

-- Editiert von Guruhu am 02.05.2019 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16995 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Fahrradfahrer wird Vorfahrt genommen,
Ist das so??? DAs behauptet der Radfahrer, aber aus dessen Schilderung ist das in keiner Weise ersichtlich. Da der PKW Fahrer über den Fahrradfahrer geschimpft hat, wird dieser wahrscheinlich anderer Ansicht sein. Ohne eine genaue Schilderung des Vorfalls kann man sich also keine eigene Meinung bilden.

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Guruhu):
Fahrradfahrer wird Vorfahrt genommen,
Ist das so??? DAs behauptet der Radfahrer, aber aus dessen Schilderung ist das in keiner Weise ersichtlich. Da der PKW Fahrer über den Fahrradfahrer geschimpft hat, wird dieser wahrscheinlich anderer Ansicht sein. Ohne eine genaue Schilderung des Vorfalls kann man sich also keine eigene Meinung bilden.


Mit dieser Einstellung würde dies Forum jedoch ad absurdum geführt. ziel ist es doch hier fiktive bzw. abstrakte Fragestellungen zu klären und nicht zu erörtern, ob eine geschilderte Situation der diesen oder der jenen entsprach. Fakt ist: TE sagt Vorfahrt missachtet, also sollte das Grundlage der Diskussion sein.
Anders sähe es aus, hätte der TE gefragt: "Wie beurteilt ihr diese und jene Situation".

Ganz davon abgesehen indiziert ein durch den Autofahrer überfahrenes Stoppschild schon sehr stark eine benachrangigung in der Abfahrtsfolge. Wenngleich es Situationen gibt, in denen dem Radfahrer dadurch noch keine Vorfahrt zuteil wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Dummerweise hat er kein Kennzeichen gemerkt/merken können/sehen können.

Dann wäre eine Anzeige relativ sinnfrei ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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