Fahrradfahrer fährt Fußgängern an -> ohnmächtig

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2019 13:34:12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradfahrer fährt Fußgängern an -> ohnmächtig

Guten Tag zusammen,
mein Bruder (m, 25) wurde in einer Wohnstraße von einem Fahrrad angefahren, als er zwischen zwei Autos gelaufen ist. Da die Fahrerin schnell unterwegs war, fiel er auf den Boden und wurde ohnmächtig. Sein Freund, der mit ihm unterwegs war rief sofort ein Taxi und er wurde ins Krankenhaus eingeliefert und dort an seinem Arm behandelt. Die Frau war alleine unterwegs und hat nach dem Unfall eine Freundin zu sich gerufen.
Am Anfang der Straße werden zwei Schilder angezeigt einmal das Schild hier: https://www.radfahren.de/wp-content/uploads/2009/08/verkehrsberuhigter-bereich.jpg und einmal das Schild hier: https://www.radfahren.de/wp-content/uploads/2009/08/kreuzender-radverkehr.jpg

Mein Bruder hat daraufhin Anzeige erstattet. Die Dame sieht es nun nicht ein und gibt meinem Bruder die Schuld und hat nun ihn wegen Körperverletzung angezeigt. Die Frau meint, dass Sie mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. Ich bin kein Sachverständiger jedoch fällt es mir schwer das zu glauben. Mein Bruder ist knapp 2 m groß und wiegt 95-100kg. Er hat nicht eine Statur, die leicht umkippt. Sie muss mit mindestens doppelter Schrittgeschwindigkeit gefahren sein. Selbst das würde subjektiv nicht reichen. Ich fahre ja selbst oft Fahrrad. Sein Freund der zu dem Zeitpunkt anwesend war bestätigt das.

Mein Bruder hat nun Angst, dass er nun für irgendetwas aufkommen muss.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, jedoch wollte ich im voraus mich erkundigen, ob wir überhaupt richtig liegen.

Ich habe noch zwei Fotos angehängt, wo der Unfall passiert ist.
https://i.ibb.co/2FBRctT/37348d9f-b74c-4be5-b117-98bf6b5e6a8b.jpg
https://i.ibb.co/GvNgTg1/5290b347-4529-4881-b349-17dcae18a25f.jpg

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5 Antworten
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#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich kann deinen Schlussfolgerungen nicht so ganz folgen.
Was ich verstehe: Dein Bruder ist auf eine Straße gelaufen ohne sich vorher zu vergewissern, dass sie frei ist. Dabei wurde er von einer Radfahrerin angefahren und ist hingefallen (sie auch?). Er ist kurz ohnmächtig gewesen, die Ursache dafür ist aber vermutlich nicht klar, oder?
Er hat sich dabei verletzt? Ist sie auch verletzt worden?
Dein Bruder hat Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Also Strafanzeige. Zivilrechtliche Forderungen hat er nicht geltend gemacht?

Das die Dame das mit der Körperverletzung anders sieht ist ja erst mal nun ein Konflikt zwischen ihr und der Staatsanwaltschaft. Anzeigen kann man jeden wegen allem, wenn man dabei keine bewussten Falschaussagen macht.
Die Frage ist doch eher, was möchte dein Bruder erreichen? Er sollte hierbei vermutlich nicht davon ausgehen, dass er ganz unschuldig an dem Unfall ist. Das die Dame nicht in Schrittgeschwindigkeit unterwegs war müsste erst mal bewiesen werden. Das dein Bruder gefallen ist ist kein Beweis dafür. Dafür reicht auch ein Blatt nasses Laub auf der Straße.

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#2
 Von 
guest-12316.12.2019 13:34:12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist zwischen den zwei Fahrzeugen die auf der Wohnstraße geparkt haben, heraus gelaufen. Auf einer Wohnstraße muss man sich soweit ich weiß nicht vergewissern, ob ein Fahrrad anrast oder nicht. Deswegen ja die Ballspielenden Kinder auf dem Schild. Die Auto & Fahrradfahrer müssen sich vergewissern, dass sie keine anderen Teilnehmer gefährden. Er hat sie angefahren und sie sind beide dadurch gestürzt. Mein Bruder ist wegen dieser Tatsache sofort ohnmächtig geworden. Sie hat sich dabei auch verletzt Abschürfungen an den Händen.
Mein Bruder hat strafrechtlich und zivilrechtliche Anzeige erstattet.
Das mit der Geschwindigkeit kann er ja beweisen. Er war mit einem Freund unterwegs und dieser sagt, dass sie angerast kam. Mein Bruder ist durch den Zusammenstoß gefallen. Der Grund für die Anzeige ist, dass sie damit nicht einfach so davon kommen soll.

Wenn ich das hier lese, dann haben Fußgänger Vorrang.

„In verkehrsberuhigten Bereichen gilt: Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, haben Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also Autos, Motorräder und Radfahrer, müssen besondere Rücksicht nehmen.

In verkehrsberuhigten Bereichen soll die Aufenthaltsfunktion überwiegen und der Fahrze***erkehr eine untergeordnete Bedeutung haben."


https://www.anwalt.de/rechtstipps/regeln-im-verkehrsberuhigten-bereich_098072.html

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von peterfox):
Auf einer Wohnstraße muss man sich soweit ich weiß nicht vergewissern, ob ein Fahrrad anrast oder nicht.

Was ist das denn bitteschön für eine Einstellung? Wenn man eine Straße betritt, dann hat man sich davon zu vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. Dein Bruder ist also ohne nach Links oder Rechts zu sehen auf die Fahrbahn gelaufen. Mindestens die Hauptschuld dürfte somit zum größten Teil bei deinem Bruder liegen. Die Radfahrerin könnte eine Teilschuld bekommen, je nachdem ob der Unfall für diese vermeidbar gewesen wäre oder nicht.
Das kann man hier aber nicht beurteilen.
Zitat (von peterfox):
Wenn ich das hier lese, dann haben Fußgänger Vorrang.
Vorrang haben bedeutet zum einen nicht, dass man sich diesen Vorrang erzwingen darf und zum anderen entlässt das deinen Bruder nicht aus der Pflicht sich zu vergewissern, dass es gefahrlos möglich ist die Straße zu betreten.

Das Problem bei Fahrrädern ist, dass die Bremsen deutlich schlechter wirken als bei einem Auto. Der Anhalteweg ist somit länger. Das sollte man berücksichtigen.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von peterfox):
und einmal das Schild hier: https://www.radfahren.de/wp-content/uploads/2009/08/kreuzender-radverkehr.jpg
Nein, das ist ein anderes Schild.

Aber davon abgesehen, ist die Beschilderung total bescheuert und der verkehrsberuhigte Bereich ist vollkommen falsch gestaltet. Ist das in Berlin?

Zitat (von peterfox):
Er ist zwischen den zwei Fahrzeugen die auf der Wohnstraße geparkt haben, heraus gelaufen.
Und dabei hat er offensichtlich nicht auf den Fahrze***erkehr geachtet.

Zitat (von peterfox):
Die Auto & Fahrradfahrer müssen sich vergewissern, dass sie keine anderen Teilnehmer gefährden.
Das ist grundsätzlich richtig. Aber man muss als Fahrzeugführer auch nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fußgänger plötzlich aus dem "Nichts" (zwischen den geparkten Autos dürfte er mehr oder wenig unsichtbar gewesen sein) auftaucht und sich todesmutig vor ein Fahrzeug stürzt.

Zitat (von peterfox):
Auf einer Wohnstraße muss man sich soweit ich weiß nicht vergewissern, ob ein Fahrrad anrast oder nicht.
Bevor man die Sonderverkehrsfläche betritt, sollte man schon einmal schauen, ob man das gefahlos machen kann. Alles andere könnte sich sehr ungünstig auf die Gesundheit auswirken. Diese Erfahrung hat Dein Bruder nun ja auch gemacht.

Zitat (von peterfox):
Mein Bruder hat strafrechtlich und zivilrechtliche Anzeige erstattet.
Er hat ganz bestimmt keine zivilrechtliche Anzeige erstattet, weil es so etwas gar nicht gibt. Wenn er zivilrchtliche Forderungen stellen will, dann muss er sich nicht an die Polizei, sondern an die Unfallgegnerin oder deren Versicherung (sofern vorhanden) wenden.

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#5
 Von 
guest-12316.12.2019 13:34:12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun mit einem richtigen Anwalt ein Erstgespräch gehabt und er meinte, dass es für uns sehr gut aussieht. Die Anzeige der Dame würde vom Staatsanwalt direkt gekippt, da keine Zeugen und sie nicht nachweißen kann, dass mein Bruder fahrlässig gehandelt hat. Thema bitte schließen.
Hier wird man als Opfer ja direkt zum Täter gemacht unglaublich.

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