Heute ist mir ein Fahrradfahrer, der eine andere Fahrradfahrerin überholen wollte, hinten in meine Heckklappe geknallt...ich stand an der roten Ampel zum Abbiegen.
Er hat vor der Polizei alles zugegeben und ich habe auch seine Versicherungsnummer der Haftpflicht.
Wie ist nun das weitere Vorgehen? Kann ich einen Gutachter beauftragen bzw. einen Kostenvoranschlag einholen? Oder muss ich evtl. den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Sollte ich den Schaden auch bei seiner Versicherung melden falls er es nicht tut?
Fahrradfahrer in stehendes Auto
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Je nach Schadenshöhe mag auch ein Kostenvoranschlag reichen, ansonsten Gutachter von Dir, keinen der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
ZitatSollte ich den Schaden auch bei seiner Versicherung melden :
Ja.
Je nach Schadenshöhe sollte man zudem die Hinzuziehung eines Anwalts zur Schadensregulierung in Erwägung ziehen. Ich trau mich fast zu wetten, dass die generische Versicherung Dir aufgrund der Betriebsgefahr, die von Deinem PKW ausgeht eine Mithaftung anlasten wird. Diese ist aber aufgrund der Sachverhaltsschilderung (KFZ steht) nicht gegeben. Aber wenn der Schaden erst einmal teilreguliert ist, dann wirst Du keinen Anwalt mehr finden, der diesen Fall ohne Mehrkosten für Dich (Kosten, die dann nicht durch die Versicherung, sondern von Dir zu tragen sind) übernehmen wird.
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Ja natürlich. Wie soll die Versicherung denn sonst den Schaden regulieren können? Du stellst eine Forderung und die Versicherung wird diese dann prüfen. Ganz einfach.ZitatSollte ich den Schaden auch bei seiner Versicherung melden :
Alternativ kann du auch einfach die ganze Sache an einen Anwalt übergeben, der regelt dann alles weitere für dich.
Hallo,
Der TS hat aber doch gar keinen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung.Zitat:Ja natürlich. Wie soll die Versicherung denn sonst den Schaden regulieren können? Du stellst eine Forderung und die Versicherung wird diese dann prüfen. Ganz einfach.
Stefan
ZitatDer TS hat aber doch gar keinen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung :
Macht nichts, er kann sich trotzdem an die Versicherung wenden. Das geht in der Regel schneller als wenn er sich mit dem Schädiger auseinandersetzt.
Wenn er es umständlich möchte, dann kann er sich natürlich auch an den Schädiger wenden. Ich sehe im Fall hier aber keinen Grund dazu.
Grundsätzlich hast du Recht, der Schädiger schuldet hier den Schadenersatz unabhängig davon, ob der der Schadenhergang versichert war oder nicht. Im Fall hier sehe ich aber keine Probleme wenn der Unfallgegner privat Haftpflicht versichert ist.
Hallo,
Ja, kann er. Die Versicherung wird aber nichts machen, warum sollte sie?Zitat:Macht nichts, er kann sich trotzdem an die Versicherung wenden.
Erst wenn der Versicherungsnehmer einen Schadensfall meldet sieht es anders aus, und auch nur wenn dieser dem ausdrücklich zustimmt (OK, das könnte man konkludent mit der Nennung der Versicherungsdaten annehmen).
Stefan
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