Fahrradfahrer in stehendes Auto

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Freche007
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrradfahrer in stehendes Auto

Heute ist mir ein Fahrradfahrer, der eine andere Fahrradfahrerin überholen wollte, hinten in meine Heckklappe geknallt...ich stand an der roten Ampel zum Abbiegen.

Er hat vor der Polizei alles zugegeben und ich habe auch seine Versicherungsnummer der Haftpflicht.

Wie ist nun das weitere Vorgehen? Kann ich einen Gutachter beauftragen bzw. einen Kostenvoranschlag einholen? Oder muss ich evtl. den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Sollte ich den Schaden auch bei seiner Versicherung melden falls er es nicht tut?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Je nach Schadenshöhe mag auch ein Kostenvoranschlag reichen, ansonsten Gutachter von Dir, keinen der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Zitat (von Freche007):
Sollte ich den Schaden auch bei seiner Versicherung melden


Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Je nach Schadenshöhe sollte man zudem die Hinzuziehung eines Anwalts zur Schadensregulierung in Erwägung ziehen. Ich trau mich fast zu wetten, dass die generische Versicherung Dir aufgrund der Betriebsgefahr, die von Deinem PKW ausgeht eine Mithaftung anlasten wird. Diese ist aber aufgrund der Sachverhaltsschilderung (KFZ steht) nicht gegeben. Aber wenn der Schaden erst einmal teilreguliert ist, dann wirst Du keinen Anwalt mehr finden, der diesen Fall ohne Mehrkosten für Dich (Kosten, die dann nicht durch die Versicherung, sondern von Dir zu tragen sind) übernehmen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Freche007):
Sollte ich den Schaden auch bei seiner Versicherung melden
Ja natürlich. Wie soll die Versicherung denn sonst den Schaden regulieren können? Du stellst eine Forderung und die Versicherung wird diese dann prüfen. Ganz einfach.
Alternativ kann du auch einfach die ganze Sache an einen Anwalt übergeben, der regelt dann alles weitere für dich.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja natürlich. Wie soll die Versicherung denn sonst den Schaden regulieren können? Du stellst eine Forderung und die Versicherung wird diese dann prüfen. Ganz einfach.
Der TS hat aber doch gar keinen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung. :???:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der TS hat aber doch gar keinen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung

Macht nichts, er kann sich trotzdem an die Versicherung wenden. Das geht in der Regel schneller als wenn er sich mit dem Schädiger auseinandersetzt.

Wenn er es umständlich möchte, dann kann er sich natürlich auch an den Schädiger wenden. Ich sehe im Fall hier aber keinen Grund dazu.

Grundsätzlich hast du Recht, der Schädiger schuldet hier den Schadenersatz unabhängig davon, ob der der Schadenhergang versichert war oder nicht. Im Fall hier sehe ich aber keine Probleme wenn der Unfallgegner privat Haftpflicht versichert ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Macht nichts, er kann sich trotzdem an die Versicherung wenden.
Ja, kann er. Die Versicherung wird aber nichts machen, warum sollte sie?
Erst wenn der Versicherungsnehmer einen Schadensfall meldet sieht es anders aus, und auch nur wenn dieser dem ausdrücklich zustimmt (OK, das könnte man konkludent mit der Nennung der Versicherungsdaten annehmen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen